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Für Mord an Ehefrau

35-Jähriger muss lebenslang in Haft

dpa/lsw, veröffentlicht am 29.04.2009
Foto: dpa

Stuttgart - Für den Mord an seiner Ehefrau ist ein 35-jähriger Mann am Mittwoch vom Landgericht Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 1. Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen November die Mutter der beiden gemeinsamen Söhne aufs Bett niederdrückte, sich auf sie setzte und ihr ein Küchenmesser in den Brustkorb rammte. "Bei der Tat hat er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross in der Urteilsbegründung. Damit stehe fest, dass die Bluttat als Mord und nicht als Totschlag zu bewerten sei. Der Mann nahm das Urteil regungslos auf. Viele Freunde und Angehörige des Opfers verfolgten das Prozessende. Auch die Verteidigung des Angeklagten hatte lebenslange Haft gefordert.

Ein klares Motiv für die Bluttat sei nicht erkennbar, sagte Pross. "Vermutlich lag ein ganzes Motivbündel vor." Fest stehe, dass sich das spätere Opfer wenige Monate vor der Tat von ihrem Mann getrennt hatte. Sie plante, das Sorgerecht für die zwei Söhne im Kindergarten- und Grundschulalter zu beantragen. Ihr Mann, der laut Gericht früher als Hilfsarbeiter jobbte und seit 2005 von staatlicher Unterstützung lebt, war nach der Trennung in Wohnheimen und Hotels untergebracht. Mitte November gab er vor, seine Frau zu einem Termin beim Scheidungsanwalt begleiten zu wollen und gelangte so in die frühere gemeinsame Wohnung. An diesem Tag den Mord zu begehen, habe er bereits Tage zuvor immer wieder in Gedanken durchgespielt.

Als die Mutter den älteren Sohn zum Schulbus brachte, steckte der Mann ein Küchenmesser mit 15 Zentimeter langer Klinge ein. Die Mutter kam zurück, machte dem dreijährigen Sohn noch Frühstück und ging ins Schlafzimmer. Dort schubste ihr Mann sie auf das Bett, kniete sich auf sie und rammte ihr die Klinge bis zum Griff des Messers in die Brust. Nach Aussage der Gerichtsmedizin wurden Lunge und Herz verletzt, es dauerte Minuten, bis die Frau verblutete. "Der jüngere Sohn hat möglicherweise Teile der Tat gesehen", sagte Richter Pross.

Dass ein Gutachter dem Angeklagten eine "depressive Symptomatik" attestiert hatte, wirkte sich nicht strafmildernd aus. "Das hat nicht zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei der Tat geführt", sagte Pross. Der 35-Jährige hatte seine Frau im Jahr 2000 geheiratet. Kennengelernt hatten sich die beiden bereits im Alter von 14 und 19. Die zur Zeit des Mordes drei und sieben Jahre alten Kinder waren nach der Tat zu den Eltern des Opfers gekommen.
 
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