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Jurist über Stuttgart 21

"Der Denkmalschutz geht vor"

Thomas Braun, veröffentlicht am 13.07.2009
Der Abriss der Seitenflügel widerspricht dem in der baden-württembergischen Landesverfassung in Artikel 3 verankerten Staatsziel des Denkmalschutzes.
 Foto: Steinert

Stuttgart - Der Protest gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 entzündet sich nicht zuletzt am geplanten Teilabriss des denkmalgeschützten Stuttgarter Hauptbahnhofs. Bekanntlich sieht der Entwurf des Düsseldorfer Architekten Christoph Ingenhoven vor, dass die beiden Seitenflügel des Bonatzbaus dem neuen Tiefbahnhof weichen müssen. Mehrfach hatte der Architekt zuletzt bekräftigt, sein Modell einer rund 400 Meter langen unterirdischen Bahnsteighalle quer zum heutigen Gleisverlauf lasse den Erhalt der beiden Seitenflügel nicht zu.


Das zumindest sieht auch Reinhard Mast so. Der Diplomjurist mit Zusatzstudiengang Denkmalschutz hat sich in seiner Masterarbeit an der Universität Bamberg unter anderem auch mit denkmalschutzrechtlichen Fragen des Projekts Stuttgart 21 auseinandergesetzt. Die Quintessenz seiner Untersuchungsergebnisse: Der Abriss der Seitenflügel widerspricht dem in der baden-württembergischen Landesverfassung in Artikel 3 verankerten Staatsziel des Denkmalschutzes.

Zugleich erhebt Mast massive Vorwürfe gegen das Eisenbahnbundesamt. Die Genehmigungsbehörde habe sich bei der Abwägung, ob der Realisierung des Tiefbahnhofs ein höherer Rang eingeräumt werden müsse als dem Erhalt des denkmalgeschützten Bahnhofs, "einseitig festgelegt". Die Argumentation im Planfeststellungsbeschluss suggeriere, dass das öffentliche Interesse am Bau des unterirdischen Bahnhofs "auf ausschließlicher Grundlage" des Ingenhoven-Entwurfs überwiege.

Geplantes Modell sei nicht als öffentliches Interesse zu werten


Mast vertritt dagegen die Rechtsauffassung, das gestalterische Konzept des von der Bahn favorisierten Architekten sei bei einer Abwägung gegenüber dem Staatsziel Denkmalschutz unerheblich. Schließlich sei Ingenhovens Modell keine zwingende Voraussetzung für den Umbau des Stuttgarter Bahnknotens und damit nicht als öffentliches Interesse zu werten. "Die Ausführungsplanung eines bestimmten Architekten stellt für sich genommen keinen abwägungsrelevanten Sachverhalt dar", heißt es in Masts Untersuchung.

Der Jurist stützt sich bei seiner Einschätzung auf einen ähnlich gelagerten Fall in Bayern. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hatte 2008 die Pläne eines Investors, das am Tegernsee gelegene denkmalgeschützte Gut Kaltenbrunn aus dem 11. Jahrhundert in ein Luxushotel umzuwandeln, verworfen.

Der von der Gemeinde Gmund erlassene Bebauungsplan missachte die Belange des Denkmalschutzes und verstoße damit gegen die bayerische Verfassung, urteilten die Richter seinerzeit. Auch in diesem Fall hatte der Investor den geplanten Teilabriss des Gutshofs damit begründet, nur auf diese Weise könne das Baudenkmal wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden. "Das ist mit der Argumentation bei Stuttgart 21 durchaus vergleichbar", so Mast gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Der Tiefbahnhof wird nicht mehr zu Fall zu bringen sein


Anders als im Freistaat können die Gegner des Bahnprojekts in der Landeshauptstadt freilich nicht darauf hoffen, den Tiefbahnhof durch eine Verfassungsbeschwerde noch zu Fall zu bringen. Während in Bayern praktisch jedermann im Wege einer sogenannten Popularklage vor das Verfassungsgericht ziehen kann, wenn er ein Grundrecht verletzt sieht, ist ein solches Verfahren in Baden-Württemberg nicht gesetzlich verankert.

Hierzulande kann nur derjenige die Gerichte bemühen, der eine persönliche Betroffenheit geltend machen kann. Während am Tegernsee also prominente Kläger wie etwa der Weltumsegler Rollo Gebhard dem Denkmalschutz zur Geltung verhalfen, hätten in Baden-Württemberg "Verstöße dieser Art gegen die Verfassung bisher keinerlei rechtliche Konsequenz", folgert der Jurist und Denkmalschützer Mast.


Kommentare (15)
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Reli,
14.07.2009
Antwort an Herrn Klein
Und was machen Sie, wenn diese Platzreserven in 20 Jahren aufgebraucht sind? Den kompletten Schlossplatz, die Staatsgalerie, die Markthalle etc. ect. einreissen? An allen diesen Liegenschaften standen vorher andere Gebäude, was ja nach Ihrer Logik deren Abriss rechtfertigen würde.

Richtig erheiternd finde ich die These, dass Stuttgart 21 die Mieten und Grundstückspreise wieder reduzieren würde. So teuer, dass sich Stuttgart 21 auch nur annähernd rechnet, kann man die Bebauungen weder im Gewerbebereich noch in der Wohnungswirtschaft nicht mal ansatzweise vermarkten. Wo ist denn bitte eine transparente Kosten-/Nutzen-Rechnung für das Gesamtprojekt? Wo?

Weiter die Stadtentwicklung: Wenn sich östlich des Bahnhofs eine zweite City bilden soll, was passiert dann mit der ersten? Wir shoppen täglich jetzt schon volle Panne, weil zahlreiche tranditionsreiche Einzelhändler von Entress über Schöpp bis Waldbauer längst ihre Pforten schließen mussten. Was soll für neues urbanes Leben östlich vom Bahnhofs-Areal sorgen? Noch mehr Schuhfilialisten, 1-Euro-Shops und Fastfood-Grotten?

Da schauen Sie doch mal über den Tellerrand nach Zürich, wo weder Bomben-teppiche noch die Bulldozer-Attacken von bürgerfernen Politikern die Substanz der Stadt zerstört haben: Dort lebt es, aber gewaltig! Zürich, in der Größe Stuttgart nicht unähnlich, gehört zu den mit Abstand beliebtesten und begehrtesten Plätzen in ganz Europa. Übrigens inklusive Kopfbahnhof, oder!

Grüazi miteinand.



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