Bürgerentscheid zu Stuttgart 21
Die Hürden sind hoch
Thomas Borgmann, veröffentlicht am 13.08.2009
Stuttgart - Gangolf Stocker ist noch unentschlossen. Am 17. Juli hat das Verwaltungsgericht Stuttgart seine Klage gegen die Stadt in Sachen Bürgerentscheid für unzulässig erklärt - die schriftliche Urteilsbegründung liegt seit dem 5. August vor. Von diesem Datum an bleiben dem Sprecher der Stuttgart-21-Gegner genau vier Wochen. Bis dahin muss er, sofern er es überhaupt möchte, beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) beantragen, dass seine Berufung gegen das Stuttgarter Urteil zugelassen wird. Doch Stocker zögert: "Wir müssen die Begründung erst mit unserem Anwalt analysieren, danach entscheiden wir uns."
Immerhin stellt Gangolf Stocker der Stuttgarter Richterin Sylvia Thoren ein gutes Zeugnis aus: "Ich anerkenne, dass sie sich große Mühe gemacht und uns nicht einfach abgeschmettert hat. Das habe ich ihr nach der mündlichen Verhandlung am 17. Juli auch persönlich gesagt." Gleichwohl sähen er und seine Mitstreiter das Thema Bürgerbegehren, also die Sammlung von mindestens 20.000 Unterschriften, sowie den Bürgerentscheid, also die eigentliche Abstimmung der Bürger, nach wie vor politisch und nicht formaljuristisch. OB Schuster dagegen hatte immer wieder auf die Rechtslage verwiesen.
Zitate aus der schriftlichen Urteilsbegründung zeigen, dass die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden keine Frage des politischen Spielraums von Verwaltungsrichtern ist, sondern strikt gebunden an Fakten und Paragrafen. Unter anderem heißt es darin: "Es genügt nicht, wenn mit dem Bürgerbegehren nur ein zwar notwendiger, zur Erreichung des angestrebten Zieles aber nicht ausreichender Schritt getan werden soll, um politischen Druck auf den Gemeinderat auszuüben."
Die Initiatoren des Bürgerentscheids, so heißt es weiter, hätten die Stadt aufgefordert, aus dem Projekt auszusteigen - wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll, wollten sie jedoch der Verantwortung der Stadt überlassen. Doch eine solche "Bindung ins Blaue hinein" gebe es in der Gemeindeordnung nicht.
Die Richterin geht im konkreten Fall von Stuttgart 21 sogar noch einen Schritt weiter: "Verkürzt gesagt, konnte die grundsätzliche Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21 vor der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2005 noch nicht, und nach der Novellierung nicht mehr zum Gegenstand einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung gemacht werden." Dies liege zum einen an den bindenden Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderats in den Jahren 1995 und 2001, zum anderen aber auch daran, dass diese Beschlüsse des Rates nach 2005 durch den Abschluss von Verträgen vollzogen worden seien. Und Verträge seien nun einmal einzuhalten.
Wichtig für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, auf örtlicher Ebene ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid anzustreben, ist auch diese Passage aus der Urteilsbegründung: "Der Grundsatz der repräsentativen Demokratie auch auf der Gemeindeebene wird durch die Möglichkeit eines Bürgerentscheids als Element der unmittelbaren Demokratie nur ergänzt, nicht überlagert. Beide Entscheidungsformen stehen gleichberechtigt nebeneinander."
In der Praxis bedeute dies: Der Oberbürgermeister sei verpflichtet, Ratsbeschlüsse zu vollziehen - ungeachtet der Frage, ob gegen diesen Ratsbeschluss ein Bürgerbegehren geplant sei oder nicht. Eine aufschiebende Wirkung, die der Bürgermeister zu beachten habe, gebe es in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg nicht.
Der Gemeinderat hat am 29. Juli mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, Linken/SÖS und Rep beschlossen, im Falle von gravierenden Mehrkosten bei Stuttgart 21 einen Bürgerentscheid anzustreben. Ob dies zu gegebener Zeit den Paragrafen standhält, ist gegenwärtig völlig offen.
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Große Chancen bestehen freilich nicht, dass es im Herbst vor dem VGH zu einer neuerlichen Runde im Streit um das Nein des Verwaltungsgerichts, des Gemeinderats und des Regierungspräsidiums zum Bürgerentscheid über Stuttgart 21 kommt. Während Gangolf Stocker jetzt erneut kritisiert, dass "die Politik in Baden-Württemberg im Grunde genommen jegliche Bürgerentscheide verhindern will", schreibt die Richterin Sylvia Thoren in ihrer Urteilsbegründung: "Die Frage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist eine rechtlich gebundene Entscheidung. Ein Ermessen besteht in diesem Zusammenhang nicht." Das bedeutet: die Hoffnung der Projektgegner, das Stuttgarter Verwaltungsgericht könnte die mehr als 70.000 Unterschriften der Bürger höher bewerten als die strikten Paragrafen der Kommunalverfassung, war ein Trugschluss.
Bürgerbegehren aus politischer Sicht
Immerhin stellt Gangolf Stocker der Stuttgarter Richterin Sylvia Thoren ein gutes Zeugnis aus: "Ich anerkenne, dass sie sich große Mühe gemacht und uns nicht einfach abgeschmettert hat. Das habe ich ihr nach der mündlichen Verhandlung am 17. Juli auch persönlich gesagt." Gleichwohl sähen er und seine Mitstreiter das Thema Bürgerbegehren, also die Sammlung von mindestens 20.000 Unterschriften, sowie den Bürgerentscheid, also die eigentliche Abstimmung der Bürger, nach wie vor politisch und nicht formaljuristisch. OB Schuster dagegen hatte immer wieder auf die Rechtslage verwiesen.
Zitate aus der schriftlichen Urteilsbegründung zeigen, dass die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden keine Frage des politischen Spielraums von Verwaltungsrichtern ist, sondern strikt gebunden an Fakten und Paragrafen. Unter anderem heißt es darin: "Es genügt nicht, wenn mit dem Bürgerbegehren nur ein zwar notwendiger, zur Erreichung des angestrebten Zieles aber nicht ausreichender Schritt getan werden soll, um politischen Druck auf den Gemeinderat auszuüben."
"Bindung ins Blaue hinein" nicht vertretbar
Die Initiatoren des Bürgerentscheids, so heißt es weiter, hätten die Stadt aufgefordert, aus dem Projekt auszusteigen - wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll, wollten sie jedoch der Verantwortung der Stadt überlassen. Doch eine solche "Bindung ins Blaue hinein" gebe es in der Gemeindeordnung nicht.
Die Richterin geht im konkreten Fall von Stuttgart 21 sogar noch einen Schritt weiter: "Verkürzt gesagt, konnte die grundsätzliche Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21 vor der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2005 noch nicht, und nach der Novellierung nicht mehr zum Gegenstand einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung gemacht werden." Dies liege zum einen an den bindenden Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderats in den Jahren 1995 und 2001, zum anderen aber auch daran, dass diese Beschlüsse des Rates nach 2005 durch den Abschluss von Verträgen vollzogen worden seien. Und Verträge seien nun einmal einzuhalten.
Ratsbeschluss siegt über Bürgerentscheid
Wichtig für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, auf örtlicher Ebene ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid anzustreben, ist auch diese Passage aus der Urteilsbegründung: "Der Grundsatz der repräsentativen Demokratie auch auf der Gemeindeebene wird durch die Möglichkeit eines Bürgerentscheids als Element der unmittelbaren Demokratie nur ergänzt, nicht überlagert. Beide Entscheidungsformen stehen gleichberechtigt nebeneinander."
In der Praxis bedeute dies: Der Oberbürgermeister sei verpflichtet, Ratsbeschlüsse zu vollziehen - ungeachtet der Frage, ob gegen diesen Ratsbeschluss ein Bürgerbegehren geplant sei oder nicht. Eine aufschiebende Wirkung, die der Bürgermeister zu beachten habe, gebe es in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg nicht.
Der Gemeinderat hat am 29. Juli mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, Linken/SÖS und Rep beschlossen, im Falle von gravierenden Mehrkosten bei Stuttgart 21 einen Bürgerentscheid anzustreben. Ob dies zu gegebener Zeit den Paragrafen standhält, ist gegenwärtig völlig offen.
Kommentare (20)
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Paula,
28.08.2009
Stuttgart und seine diktatorische Herrschaften!
@Jan
Selten einen solchen Schwachfug gelesen - ihre Meinung über die "Grünen" ist hier völlig fehl am Platz und interessiert keinen Leser, hier geht es um das Prestigeprojekt Stuttgart 21 und nicht um die Grünen!!!! Abgesehen davon haben die "Grünen" bei der letzten Wahl einen enormen Stimmenzuwachs erhalten - eben durch ihre eindeutige Stimme gegen dieses unsinnige Prestigeprojekt welches im übrigen keinem der Stuttgarter "Otto-Normal-Bürger" Vorteile einer schöneren Stadt einbringt. Jahrelang wurde im- und um den Bahnhof nichts renoviert, schön vergammelt soll alles aussehen damit die Herren aus dem Rathaus ihr Prestigeobjekt, an dem sie im übrigen mitverdienen (s. div. Ausschüsse etc), jetzt als notwendige und unumgängliche Massnahme in ihrer Werbetrommel ausschlachten können. Die Stuttgarter Bürger sehen dieses Prestigeprojekt realistischer, sie lassen ihre Wohnungen und Häuser nicht bis zum Abbruch vergammeln um dann per Staatskasse mit Steuergeldern einen unterirdischen Neubau hingestellt zu bekommen. Die ewigen und uneinsichtigen Diskussionen, vom Stuttgarter OB Schuster & Co nehmen zwischenzeitlich derart diktatorische Züge an, dass immer mehr Stuttgarter Bürger einen sofortigen Rücktritt dieser Herrschaften für sinnvoll halten, bzw. eigentlich nach dieser Wahlschlappe erwartet hätten.
Dabei weiss jedes Kind; ein Bürgermeister wird von seinen Bürgern gewählt, damit er zu deren Wohle, deren Wünsche und Forderungen erfüllt - dich dieser OB aus Stuttgart sieht es ganz anders - darum entscheidet er sich gegen die Bürgermeinungen und schmeisst des Bürgers Steuergeldern zum Fenster hinaus um mit der Werbetrommel dieses Prestigeprojekt S21 solange am Leben zu erhalten, bis die Wirtschaftskrise das endgültige Aus einleiten wird...
Selten einen solchen Schwachfug gelesen - ihre Meinung über die "Grünen" ist hier völlig fehl am Platz und interessiert keinen Leser, hier geht es um das Prestigeprojekt Stuttgart 21 und nicht um die Grünen!!!! Abgesehen davon haben die "Grünen" bei der letzten Wahl einen enormen Stimmenzuwachs erhalten - eben durch ihre eindeutige Stimme gegen dieses unsinnige Prestigeprojekt welches im übrigen keinem der Stuttgarter "Otto-Normal-Bürger" Vorteile einer schöneren Stadt einbringt. Jahrelang wurde im- und um den Bahnhof nichts renoviert, schön vergammelt soll alles aussehen damit die Herren aus dem Rathaus ihr Prestigeobjekt, an dem sie im übrigen mitverdienen (s. div. Ausschüsse etc), jetzt als notwendige und unumgängliche Massnahme in ihrer Werbetrommel ausschlachten können. Die Stuttgarter Bürger sehen dieses Prestigeprojekt realistischer, sie lassen ihre Wohnungen und Häuser nicht bis zum Abbruch vergammeln um dann per Staatskasse mit Steuergeldern einen unterirdischen Neubau hingestellt zu bekommen. Die ewigen und uneinsichtigen Diskussionen, vom Stuttgarter OB Schuster & Co nehmen zwischenzeitlich derart diktatorische Züge an, dass immer mehr Stuttgarter Bürger einen sofortigen Rücktritt dieser Herrschaften für sinnvoll halten, bzw. eigentlich nach dieser Wahlschlappe erwartet hätten.
Dabei weiss jedes Kind; ein Bürgermeister wird von seinen Bürgern gewählt, damit er zu deren Wohle, deren Wünsche und Forderungen erfüllt - dich dieser OB aus Stuttgart sieht es ganz anders - darum entscheidet er sich gegen die Bürgermeinungen und schmeisst des Bürgers Steuergeldern zum Fenster hinaus um mit der Werbetrommel dieses Prestigeprojekt S21 solange am Leben zu erhalten, bis die Wirtschaftskrise das endgültige Aus einleiten wird...
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