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Urheberrecht

Gratishumus der Zivilisation

Thomas Klingenmaier, veröffentlicht am 07.09.2009
Im Streit ums Urheberrecht gibt es kein klares Richtig oder Falsch. Foto: dpa

Stuttgart - Manche stellen sich absichtlich dumm. Vor allem die Privatpiraten, die im Internet Musik und Filme stehlen. "Wir nehmen", verteidigen sie sich, "doch niemandem etwas weg. Wir fertigen lediglich ohne Beschädigung des Originals eine Kopie." Der Film oder das Lied blieben dem Eigentümer also, anders als ein gestohlenes Brötchen. Aus dieser Verteidigung spricht die zynische Missachtung geistiger Arbeit.



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Doch mit der leicht zu formulierenden Gegenposition hat man es schwer, nicht nur in der Debatte mit den Piraten. Im Streit ums Urheberrecht gibt es kein klares Richtig und Falsch. Besitz darf vererbt werden. Hat ein Fabrikherr Vermögen erworben, dürfen die Urenkel so sicher über das Gut verfügen wie einst der Gründervater. Dabei flossen in den Vermögenserwerb viele fremde Arbeitsleistungen ein, die wenigsten davon nach heutigen Maßstäben fair bezahlt.

Müsste da die Verfügungsgewalt über ein Erbe, das auf einen einzelnen Urheber zurückzuführen ist, auf den Autor eines Buches etwa, nicht noch unerschütterlicher sein? Das Urheberrecht sieht das aus gutem Grunde anders. Die ideelle Seite eines Werks - also nicht die Schallplatte, aber die Musik darauf, nicht die bemalte Leinwand, aber das Bild darauf, nicht das Buch, aber der Text wird irgendwann Allgemeingut und steht jedermann zur freien Verfügung. In einigen Ländern Europas geschieht das 50 Jahre, in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, in den USA 120 Jahre nach der Erschaffung oder 95 Jahre nach der Veröffentlichung eines Werks.

Kein menschlicher Geist, lautet die Begründung dieser routinemäßigen Enteignung, schafft etwas ganz aus sich allein. Er nutzt die vielen Geistesleistungen vor ihm und um ihn her, er zitiert und variiert. Darum muss auch sein Werk irgendwann freigegeben werden und von da an als Gratishumus der Zivilisation dienen.

Ein Schlaganfall der Gesellschaft


Google verstößt mit seinem Erfassen und Abrufbarmachen von Texten nicht gegen diesen Konsens über Pflicht und Schuldigkeit kreativer Köpfe. Es passt ihn radikal der beschleunigten Moderne an. Wenn Wissen und Argumente, wenn Symbole und Fantasien von Nutzen sein sollen, müssen sie in einer Ära rapiden Überalterns so schnell wie möglich so vielen wie möglich so billig wie möglich zur Verfügung stehen. Das ist nicht unrichtig, aber es führt, wenn Bücher und Fachzeitschriften nicht mehr gekauft, sondern gratis aus dem Netz gezogen werden, in den Ruin von Autoren und Verlagen und damit zum intellektuellen Schlaganfall der Gesellschaft.

Allerdings wird beim Pochen auf die Schutzwürdigkeit geistigen Eigentums gerne der vom bösen Netz entrechtete Autor beschworen, und zwar von jenen Medienhäusern, die solch eine Entrechtung längst betreiben. Ob Filmproduktionsgesellschaft, Plattenlabel oder Verlagshaus, sie alle meinen, wenn sie Urheberrecht sagen, das eigene Recht zur exklusiven, flexiblen und dauerhaften Verwertung von Werken, deren Schöpfer sie so billig und endgültig wie nur möglich abspeisen.

Das sei, sagen sie, pure Notwendigkeit. Schließlich müssten sie teure Infrastruktur vorhalten und viele Versuche starten, bevor sie mit einem seltenen Hit hie oder einer langfristigen Zweit- und Drittverwertung da auf schwarze Zahlen kämen.

Die Urheber selbst, die Autoren und Künstler, haben schon heute eine ungute Wahlmöglichkeit. Sie können sich den Verträgen einer Verbreitungsindustrie beugen, die Schöpfer so behandelt wie ein Bauherr die Handwerker. Letztere werden herbeigerufen, um ein Haus zu erstellen, aber das fertige Gebäude und alle damit erzielbaren Einnahmen gehören einem anderen. Oder sie können auf eigenes Risiko versuchen, mit Hilfe der Publikationsmaschine Internet direkt mit Verbrauchern oder Sponsoren Geschäfte abzuschließen. In einer Google-bietet-alles-Welt, in der die Megasuchmaschine und eventuell ihre Konkurrenten als allumfassender Lesesaal der öffentlichen Bibliothek des globalen Dorfs alle Texte gratis spendieren, ist aber auch dieser elektronische Selbstverlag obsolet.

Was mithin nottut, ist eine differenzierte Debatte über Zwänge, Ansprüche, Verzwicktheiten, Chancen und digitaler Textfreiheit. Pessimistisch könnte man sagen: genau das, was im lange vor Googles Buchvereinnahmung begonnenen Streit um Musikklau kläglich gescheitert ist.


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