Volksbank-Kritiker vor Gericht
"Ich werde meinen Mund nicht halten"
Christine Bilger, veröffentlicht am 09.09.2009
Ludwigsburg - Claus Bäuerle hat seinem Ärger über eine Geldanlage, die ihm einen Verlust beschert hatte, schon oft Luft gemacht. Er hat in mehreren Fernsehsendungen über seinen Groll gegenüber der Volksbank Ludwigsburg gesprochen, bei der er 1994 die Summe von 50.000 Mark in einem DG-Fonds angelegt hatte. Die Stuttgarter Zeitung berichtete im August über den "Grimm der geprellten Genossen". Der Fonds war ihm von einem Berater der Bank empfohlen worden. Bäuerle und weitere Anleger werfen der Bank vor, nicht ausreichend informiert worden zu sein.
Eine Formulierung, die er in einem in der Ludwigsburger Kreiszeitung abgedruckten Leserbrief verwendet hatte, darf er fortan aber nicht mehr verwenden. "Durch eine Anlageempfehlung des zuständigen Beraters bei der Volksbank habe ich mein Erspartes komplett verloren", hatte der Mundelsheimer Großhandelskaufmann geschrieben. Die Bank hatte ihn aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, dies künftig nicht mehr zu behaupten - eine sogenannte Unterlassungserklärung. Weil er dazu nicht bereit war, endete der Streit erst, als sich die Gegner am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht trafen. Die Volksbank bekam auf dem Wege des Vergleichs, was sie gefordert hatte. Bäuerle willigte ein, die Erklärung abzugeben. Wiederholt er die Äußerung doch, muss er eine Strafe von 2000 Euro zahlen.
Die Stuttgarter Richter teilten die Auffassung der Bank. Ihr Vorsitzender Bernd Rzymann sagte, dass die Formulierung "mein Erspartes komplett verloren" suggerieren würde, ihm sei ein "Komplettverlust" all seiner Geldmittel entstanden. "Wir sehen es so, dass Herr Bäuerle nur einen Teil seiner Ersparnisse verloren hat", sagte Rzymann. Die Aussage habe damit eine andere Wirkung beim Leser, als wenn Claus Bäuerle geschrieben hätte, ihm sei eine bestimmte Summe verloren gegangen.
Der Verteidiger des Anlegers, der sich von der Volksbank falsch beraten fühlt, sagte, man könne den Satz anders lesen. Das Ersparte, welches Claus Bäuerle in den DG-Fonds gesteckt hatte, habe er komplett verloren, auch so könnte man die Zeilen verstehen. "Was er ausdrücken wollte, war, dass es das Geld war, das er auf die hohe Kante gelegt hatte", so der Verteidiger.
"Herr Bäuerle ist ein Medienprofi und weiß ganz genau, was er sagt und wie er es sagt", sagte der Anwalt der Bank. Der Eindruck, den er durch den Leserbrief erweckt habe, sei beabsichtigt gewesen. Die Bank könne belegen, dass der Anleger weitere Vermögenswerte gehabt hätte.
Letztlich ließen sich die Parteien auf den Vorschlag des Richters ein, den Streit auf dem Wege des Vergleichs beizulegen. Vor der Verhandlung hätte er sich nicht auf die nun abgegebene Unterlassungserklärung eingelassen, weil er das Gefühl gehabt habe, die Volksbank wolle ihn "mundtot" machen. Denn Bäuerle ist zum Sprecher einer Gruppe von Anlegern geworden.
Die Parteien haben sich wohl noch nicht zum letzten Mal vor Gericht getroffen. Claus Bäuerle sagte am Dienstag, sein Anwalt werde in den kommenden Tagen eine Klage auf Schadenersatz gegen die Volksbank einreichen. "Ich werde auch künftig meinen Mund nicht halten", sagte er. Nur auf die Formulierung seiner Proteste werde er künftig besser achten.
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Die Stuttgarter Richter teilten die Auffassung der Bank. Ihr Vorsitzender Bernd Rzymann sagte, dass die Formulierung "mein Erspartes komplett verloren" suggerieren würde, ihm sei ein "Komplettverlust" all seiner Geldmittel entstanden. "Wir sehen es so, dass Herr Bäuerle nur einen Teil seiner Ersparnisse verloren hat", sagte Rzymann. Die Aussage habe damit eine andere Wirkung beim Leser, als wenn Claus Bäuerle geschrieben hätte, ihm sei eine bestimmte Summe verloren gegangen.
Der Verteidiger des Anlegers, der sich von der Volksbank falsch beraten fühlt, sagte, man könne den Satz anders lesen. Das Ersparte, welches Claus Bäuerle in den DG-Fonds gesteckt hatte, habe er komplett verloren, auch so könnte man die Zeilen verstehen. "Was er ausdrücken wollte, war, dass es das Geld war, das er auf die hohe Kante gelegt hatte", so der Verteidiger.
Der Streit soll auf dem Wege des Vergleichs beigelegt werden
"Herr Bäuerle ist ein Medienprofi und weiß ganz genau, was er sagt und wie er es sagt", sagte der Anwalt der Bank. Der Eindruck, den er durch den Leserbrief erweckt habe, sei beabsichtigt gewesen. Die Bank könne belegen, dass der Anleger weitere Vermögenswerte gehabt hätte.
Letztlich ließen sich die Parteien auf den Vorschlag des Richters ein, den Streit auf dem Wege des Vergleichs beizulegen. Vor der Verhandlung hätte er sich nicht auf die nun abgegebene Unterlassungserklärung eingelassen, weil er das Gefühl gehabt habe, die Volksbank wolle ihn "mundtot" machen. Denn Bäuerle ist zum Sprecher einer Gruppe von Anlegern geworden.
Die Parteien haben sich wohl noch nicht zum letzten Mal vor Gericht getroffen. Claus Bäuerle sagte am Dienstag, sein Anwalt werde in den kommenden Tagen eine Klage auf Schadenersatz gegen die Volksbank einreichen. "Ich werde auch künftig meinen Mund nicht halten", sagte er. Nur auf die Formulierung seiner Proteste werde er künftig besser achten.
Kommentare (7)
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Dr.Hans-Heinrich Reinhardt,
17.09.2009
Schadenregulierung nötig
Wie Herr Bäuerle bin auch ich ein Geschädigter einer Volksbank, die mir als sichere Altersvorsorge die DG-Anlage-Fonds angedreht hat, welche heute weitgehend wertlos sind. Auch meine Bank will mich mundtot machen. Aber der Kampf für die damaligen Ersparnisse geht weiter, schließlich ist dafür hart gearbeitet worden. Und inzwischen erkennen die Gerichte an, dass man uns seinerzeit die Unwahrheit gesagt bzw. Risiken verschwiegen hat. Daher ist jede volksbank gut beraten, uns unser Geld zurückzugeben. Wir werden den Mund erst halten, wenn das geschehen ist.
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