Hartz IV
Karlsruhe fragt nach der Menschenwürde
Stefan Geiger, veröffentlicht am 20.10.2009
Karlsruhe - Der entscheidende Satz kommt von Hans-Jürgen Papier, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, kurz vor der Mittagspause. Er gibt den rechtlichen Hinweis, dass der Senat die Hartz-IV-Regeln vor allem am Artikel 1 des Grundgesetzes messen werde, am wichtigsten unter den vielen wichtigen Artikeln also, an der Menschenwürde. Die Verfassungsrichter fragen sich und die Prozessbeteiligten, ob das Arbeitslosengeld II "ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährt", so Papier. Und sie interessieren sich nur am Rande dafür, ob die Regeln für Hartz IV auf eine korrekte, nachvollziehbare und von Willkür freie Weise zustande gekommen sind. Diese Frage hatte sich noch das Bundessozialgericht gestellt, das zwei der am Dienstag in Karlsruhe verhandelten Fälle den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt hatte.
Die Karlsruher interessieren sich sogar für die Situation der Kinder von Hartz-IV-Empfängern erst an zweiter Stelle. Diese Frage war vom Hessischen Landessozialgericht in den Mittelpunkt gerückt worden, das als erstes die Verfassungsrichter angerufen hatte. Um das, was sich da seit Dienstag in Karlsruhe anbahnt, richtig einordnen zu können, muss man sich daran erinnern, dass das Bundessozialgericht noch keinerlei Zweifel hatte, ob Hartz IV insgesamt gegen die Verfassung verstoßen könnte. Nein, hatten die obersten Sozialrichter in mehreren Grundsatzurteilen gesagt, alles sei korrekt. Und sie hatten sich auch geweigert, die Frage in Karlsruhe vorzulegen. Nur bei den Kindern hatten sie Probleme und das auch nur deshalb, weil sie die Berechnungsmethoden angezweifelt hatten.
Es ist nicht sehr angenehm für Bundesrichter, wenn sie nun plötzlich erfahren müssen, dass sie päpstlicher als der Papst sein wollten. Und man kann sich seit Dienstag nur noch sehr schwer vorstellen, dass die Verfassungsrichter die Regeln für Hartz IV wenigstens bei den Erwachsenen einfach so passieren lassen. Das hatten die Politiker gehofft, umso mehr, je länger Karlsruhe gezaudert hatte, dieses heiße Eisen anzufassen. Sie haben sich geirrt. Wenn sie sich hätten zurückhalten wollen, dann hätten die Verfassungsrichter wohl kaum zu erkennen gegeben, dass sie sich um mehr kümmern werden, als das Bundessozialgericht von ihnen gewollt hat.
Jetzt wird es vor allem darum gehen, wie groß und wie teuer die Auflagen sind, die Karlsruhe der Politik für den Umgang mit den Ärmsten unter den Deutschen noch machen wird. Zumindest eine Öffnungsklausel, die Hartz-IV-Empfängern in begründeten Einzelfällen zu mehr Geld verhilft, wird es geben müssen. Das wurde schon während der Verhandlung deutlich. Mit dem rechtlichen Hinweis Papiers wird auch klar, dass im Karlsruher Gerichtssaal über Stunden hinweg über die falschen, weil vergleichsweise unwichtigen Fragen verhandelt worden ist. Beispielsweise über die Frage, ob die ärmsten zwanzig Prozent der Deutschen sich tatsächlich Pelzmäntel und Maßkleidung leisten.
Diese Frage wurde früh von den Richtern gestellt, und sie wurde immer wieder thematisiert. Sie ist für die mögliche Verfassungswidrigkeit von Hartz IV unwichtig, aber sie ist zum Symbol geworden: zum Symbol dafür, wie der Gesetzgeber in den Jahren vor 2005, als Hartz IV in Kraft trat, schon verzweifelt versuchte, durch Rechenkunststücke die Regelsätze für die Empfänger von Arbeitslosengeld II zu drücken.
Er hatte – neben vielem anderen – schlicht behauptet, auch die ärmsten Deutschen leisteten sich ab und an auch einen Pelzmantel, auf den Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch hätten. Mit dieser Begründung hat der Gesetzgeber dann die Beträge, die das einkommensschwächste Fünftel der Bevölkerung für Kleidung ausgibt, bei Hartz IV noch einmal um 11 Prozent gekürzt. Wie die Expertin des Statistischen Bundesamtes den Verfassungsrichtern am Dienstag erklärte, gab die die Verbrauchsstichprobe, auf der alle Hartz-IV-Berechnungen basieren, natürlich keinerlei Hinweise darauf, wer welche Pelzmäntel kauft. Es wurde eben politisch gerechnet. Die Verfassungsrichter fragen sich nun, das machen ihre Wortmeldungen deutlich, ob seinerzeit so gerechnet worden ist, dass man am Ende das von der Politik gewünschte Ergebnis, nämlich einen Regelsatz für Erwachsene von 345 Euro "punktgenau" erreicht hat.
An manchen anderen Stellen können die Regierungsvertreter dagegen schon deutlich machen, dass nicht alles bei der Berechnung von Hartz IV Willkür war, sondern dass man durchaus versucht hatte, auf den traditionellen Regeln für die Sozialhilfe aufzubauen. Aber die Punkte, die sie bei den methodischen Fragen gemacht haben mögen, spielen ja, wie sie seit den Mittagsstunden wissen, keine entscheidende Rolle mehr. Es geht den Verfassungsrichtern nun ums Eingemachte.
Die Verhandlung macht auch deutlich, weshalb die Armen in Deutschland nicht nur ihre Not damit haben, sich angemessen zu kleiden, sondern auch damit, ihr Recht zu bekommen. Die Bundesregierung ist mit einer ganzen Armada von fachkundigen und beredten Experten erschienen, die wissen, wie man sich vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe zu geben hat. Die Anwälte der Hartz-IV-Empfänger auf der anderen Seite des Verhandlungssaals geben im Vergleich dazu ein schwaches Bild ab. Sie fallen vor allem dadurch auf, dass sie sich kaum trauen, den Mund aufzumachen. Welch ein Glück für die Armen, dass wenigstens einer der Kläger, Thomas Kallay, sich vor die hohen Richter getraut hat und seine Interessen auch selbst vertrat.
Der Mann passt nicht so ganz in den holzgetäfelten und lichtdurchfluteten Raum, und er fällt mit seiner rustikalen Kleidung zwischen all den Anzugträgern auf. Die kurz geraspelten Haare entsprechen nicht ganz dem bürgerlichen Standard. Kallay kann auch nicht klug reden, aber knapp und klar sprechen kann er schon. Als Professor Stephan Rixen, der Anwalt der Bundesregierung von der Eigenverantwortung der Hartz-IV-Empfänger spricht, die durch die Pauschalierung der Hartz-IV-Sätze auch veranlasst würden, für größere Anschaffungen, "zeitig zu planen", antwortet ihm Kallay und nicht sein Anwalt: Er besitze kein Hemd mehr und auch keine Krawatte, "weil ich mir das nicht leisten kann. Ich hätte mir auch gern einen Anzug gekauft, um hier ordentlich auftreten zu können." Aber wenn er dafür beim Staat ein Darlehen aufgenommen hätte, das er zurückzahlen müsste, dann hätte seine Familie am 20. eines Monats nichts mehr zu Essen gehabt.
Er brauche das Geld beispielsweise, um Bücher für die Tochter zu kaufen. Es mag ja sein, dass dies nicht die abschließende Antwort für eine "rechtliche Bewertung" von Hartz IV ist, die gerade auf der Tagesordnung steht. Die Verfassungsrichter machen aber deutlich, dass ihnen die vielen und gewählten Worten Rixens auch nicht zu viel mehr Klarheit verhelfen – jedenfalls nicht für die Fragen, die sie umtreiben.
Am Nachmittag versucht die Bundesregierung dafür zu werben, dass sie bei der Unterstützung der Kinder ein "lernender Gesetzgeber" gewesen sei, der Unzulänglichkeiten der Hartz-Gesetzgebung inzwischen abgebaut habe. Hintergrund ist die seit Juli geltende Regel, die Kindern zwischen sieben und vierzehn Jahren einen um zehn Prozentpunkte höheren Regelsatz von inzwischen 251 Euro zubilligt. Dass die Verfassungsrichter auch die neue Regelung für unzureichend halten könnten, machte Präsident Papier mit der Frage deutlich: "Wie weit ist der Lernprozess vorangeschritten?" Denn noch immer so Papier, gebe es keinen Systemwechsel, hin zu einer Berechnung des tatsächlichen Bedarfs. Auch bei den Kindern, das ist klar, wird das Gericht Änderungen verlangen.
Bundesverfassungsgericht Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
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Es ist nicht sehr angenehm für Bundesrichter, wenn sie nun plötzlich erfahren müssen, dass sie päpstlicher als der Papst sein wollten. Und man kann sich seit Dienstag nur noch sehr schwer vorstellen, dass die Verfassungsrichter die Regeln für Hartz IV wenigstens bei den Erwachsenen einfach so passieren lassen. Das hatten die Politiker gehofft, umso mehr, je länger Karlsruhe gezaudert hatte, dieses heiße Eisen anzufassen. Sie haben sich geirrt. Wenn sie sich hätten zurückhalten wollen, dann hätten die Verfassungsrichter wohl kaum zu erkennen gegeben, dass sie sich um mehr kümmern werden, als das Bundessozialgericht von ihnen gewollt hat.
Jetzt wird es vor allem darum gehen, wie groß und wie teuer die Auflagen sind, die Karlsruhe der Politik für den Umgang mit den Ärmsten unter den Deutschen noch machen wird. Zumindest eine Öffnungsklausel, die Hartz-IV-Empfängern in begründeten Einzelfällen zu mehr Geld verhilft, wird es geben müssen. Das wurde schon während der Verhandlung deutlich. Mit dem rechtlichen Hinweis Papiers wird auch klar, dass im Karlsruher Gerichtssaal über Stunden hinweg über die falschen, weil vergleichsweise unwichtigen Fragen verhandelt worden ist. Beispielsweise über die Frage, ob die ärmsten zwanzig Prozent der Deutschen sich tatsächlich Pelzmäntel und Maßkleidung leisten.
Diese Frage wurde früh von den Richtern gestellt, und sie wurde immer wieder thematisiert. Sie ist für die mögliche Verfassungswidrigkeit von Hartz IV unwichtig, aber sie ist zum Symbol geworden: zum Symbol dafür, wie der Gesetzgeber in den Jahren vor 2005, als Hartz IV in Kraft trat, schon verzweifelt versuchte, durch Rechenkunststücke die Regelsätze für die Empfänger von Arbeitslosengeld II zu drücken.
Es geht ums Eingemachte
Er hatte – neben vielem anderen – schlicht behauptet, auch die ärmsten Deutschen leisteten sich ab und an auch einen Pelzmantel, auf den Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch hätten. Mit dieser Begründung hat der Gesetzgeber dann die Beträge, die das einkommensschwächste Fünftel der Bevölkerung für Kleidung ausgibt, bei Hartz IV noch einmal um 11 Prozent gekürzt. Wie die Expertin des Statistischen Bundesamtes den Verfassungsrichtern am Dienstag erklärte, gab die die Verbrauchsstichprobe, auf der alle Hartz-IV-Berechnungen basieren, natürlich keinerlei Hinweise darauf, wer welche Pelzmäntel kauft. Es wurde eben politisch gerechnet. Die Verfassungsrichter fragen sich nun, das machen ihre Wortmeldungen deutlich, ob seinerzeit so gerechnet worden ist, dass man am Ende das von der Politik gewünschte Ergebnis, nämlich einen Regelsatz für Erwachsene von 345 Euro "punktgenau" erreicht hat.
An manchen anderen Stellen können die Regierungsvertreter dagegen schon deutlich machen, dass nicht alles bei der Berechnung von Hartz IV Willkür war, sondern dass man durchaus versucht hatte, auf den traditionellen Regeln für die Sozialhilfe aufzubauen. Aber die Punkte, die sie bei den methodischen Fragen gemacht haben mögen, spielen ja, wie sie seit den Mittagsstunden wissen, keine entscheidende Rolle mehr. Es geht den Verfassungsrichtern nun ums Eingemachte.
Die Verhandlung macht auch deutlich, weshalb die Armen in Deutschland nicht nur ihre Not damit haben, sich angemessen zu kleiden, sondern auch damit, ihr Recht zu bekommen. Die Bundesregierung ist mit einer ganzen Armada von fachkundigen und beredten Experten erschienen, die wissen, wie man sich vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe zu geben hat. Die Anwälte der Hartz-IV-Empfänger auf der anderen Seite des Verhandlungssaals geben im Vergleich dazu ein schwaches Bild ab. Sie fallen vor allem dadurch auf, dass sie sich kaum trauen, den Mund aufzumachen. Welch ein Glück für die Armen, dass wenigstens einer der Kläger, Thomas Kallay, sich vor die hohen Richter getraut hat und seine Interessen auch selbst vertrat.
Kallay kann knapp und klar reden
Der Mann passt nicht so ganz in den holzgetäfelten und lichtdurchfluteten Raum, und er fällt mit seiner rustikalen Kleidung zwischen all den Anzugträgern auf. Die kurz geraspelten Haare entsprechen nicht ganz dem bürgerlichen Standard. Kallay kann auch nicht klug reden, aber knapp und klar sprechen kann er schon. Als Professor Stephan Rixen, der Anwalt der Bundesregierung von der Eigenverantwortung der Hartz-IV-Empfänger spricht, die durch die Pauschalierung der Hartz-IV-Sätze auch veranlasst würden, für größere Anschaffungen, "zeitig zu planen", antwortet ihm Kallay und nicht sein Anwalt: Er besitze kein Hemd mehr und auch keine Krawatte, "weil ich mir das nicht leisten kann. Ich hätte mir auch gern einen Anzug gekauft, um hier ordentlich auftreten zu können." Aber wenn er dafür beim Staat ein Darlehen aufgenommen hätte, das er zurückzahlen müsste, dann hätte seine Familie am 20. eines Monats nichts mehr zu Essen gehabt.
Er brauche das Geld beispielsweise, um Bücher für die Tochter zu kaufen. Es mag ja sein, dass dies nicht die abschließende Antwort für eine "rechtliche Bewertung" von Hartz IV ist, die gerade auf der Tagesordnung steht. Die Verfassungsrichter machen aber deutlich, dass ihnen die vielen und gewählten Worten Rixens auch nicht zu viel mehr Klarheit verhelfen – jedenfalls nicht für die Fragen, die sie umtreiben.
Am Nachmittag versucht die Bundesregierung dafür zu werben, dass sie bei der Unterstützung der Kinder ein "lernender Gesetzgeber" gewesen sei, der Unzulänglichkeiten der Hartz-Gesetzgebung inzwischen abgebaut habe. Hintergrund ist die seit Juli geltende Regel, die Kindern zwischen sieben und vierzehn Jahren einen um zehn Prozentpunkte höheren Regelsatz von inzwischen 251 Euro zubilligt. Dass die Verfassungsrichter auch die neue Regelung für unzureichend halten könnten, machte Präsident Papier mit der Frage deutlich: "Wie weit ist der Lernprozess vorangeschritten?" Denn noch immer so Papier, gebe es keinen Systemwechsel, hin zu einer Berechnung des tatsächlichen Bedarfs. Auch bei den Kindern, das ist klar, wird das Gericht Änderungen verlangen.
Kommentare (11)
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Qui,
22.01.2010
Darum liebe künftigen HartzIV -Empfänger läßt Euren Zorn diese Banausen spüren,jetzt!
@Klarblicker,@Detlef von Seggern @ an alle Scharfmacher und Selbstgerechten
40% der HartzIV-Empfänger sind Alleinerziehende, warum? Sie arbeiten nicht? Sie erziehen ihre Kinder nicht?
Volkswirtschaftlich gesehen sichern sie durch die Nacharbeit für Schulen den Standort Deutschland, honoriert wird es ihnen nicht, die letzte ehrenamtliche Tätigkeit, die sie ausführen dürfen. Auch ein Grund, Kinder in der Babyklappe abzugeben.
Weil es so einfach ist, eine Doppelbelastung“ unter einen Hut zu kriegen?
Weil die Ganztagesschulen, besonders die weiterführenden so reichlich vorhanden sind?
Wenn Alleinerziehende hochqualifiziert sind, dann bekommen sie prekäre Arbeitsangebote, heute hier, morgen da. Denn Personaler wollen keine Verantwortung übernehmen, allen voran Hr. Peter Hartz.
Das Arbeitsamt entlastet – unter 50km -sich mit Dienstleistern, die im Nahbereich angesiedelt sind.
Die Dienstleister lassen Sie dann 50km rund um ihren Standort anfahren. Alle Ihre Termine werden platzen.
Mit Kind praktisch unmöglich, denn die Standortsicherung ruft dann hier. Traurig aber wahr.
Umziehen in ein Umland mit weißen Flecken der Kinderbetreuung auf der Karte, und dann trotzdem beim Dienstleister beschäftigt sein? Welchen Sinn macht das?
Und dann kommt eine Finanzkrise und Mißmanagement und alle die auf „sicheren Arbeitsplätzen“ sitzen, bleiben, nur Sie gehen, denn Kurzarbeit wird nicht für Sie, nein, nicht für prekäre, geschaffen. Und auf geht’s in Hartz IV, denn Einstellungsstopp herrscht auch.
Und jetzt dürfen Sie Ihr Angespartes auflösen und später wieder von vorne anfangen. Und Ihr Kind, das Sie zu einem guten Steuerzahler erziehen, wird später alle heutigen Schulden -40 Milliarden Euro in BW - tilgen.
Wunderbar einfach von „Max dem Ersten“ auf den Punkt gebracht.
Und auf der anderen Seite gibt es die Einsparer „ Westerwelle und wie sie alle heißen“ Zitat Eberhard v. Muensingen,
, die für alle anderen den Gürtel enger schnallen, nur für sich nicht, so gestern aufgegriffen von der Sendung „Panorama“. Keiner der 400 Punkte zur Entlastung des Bundeshaushaltes wurde umgesetzt, auch nicht bei sich selbst.
Darum liebe künftigen HartzIV -Empfänger läßt Euren Zorn diese Banausen spüren,jetzt!
40% der HartzIV-Empfänger sind Alleinerziehende, warum? Sie arbeiten nicht? Sie erziehen ihre Kinder nicht?
Volkswirtschaftlich gesehen sichern sie durch die Nacharbeit für Schulen den Standort Deutschland, honoriert wird es ihnen nicht, die letzte ehrenamtliche Tätigkeit, die sie ausführen dürfen. Auch ein Grund, Kinder in der Babyklappe abzugeben.
Weil es so einfach ist, eine Doppelbelastung“ unter einen Hut zu kriegen?
Weil die Ganztagesschulen, besonders die weiterführenden so reichlich vorhanden sind?
Wenn Alleinerziehende hochqualifiziert sind, dann bekommen sie prekäre Arbeitsangebote, heute hier, morgen da. Denn Personaler wollen keine Verantwortung übernehmen, allen voran Hr. Peter Hartz.
Das Arbeitsamt entlastet – unter 50km -sich mit Dienstleistern, die im Nahbereich angesiedelt sind.
Die Dienstleister lassen Sie dann 50km rund um ihren Standort anfahren. Alle Ihre Termine werden platzen.
Mit Kind praktisch unmöglich, denn die Standortsicherung ruft dann hier. Traurig aber wahr.
Umziehen in ein Umland mit weißen Flecken der Kinderbetreuung auf der Karte, und dann trotzdem beim Dienstleister beschäftigt sein? Welchen Sinn macht das?
Und dann kommt eine Finanzkrise und Mißmanagement und alle die auf „sicheren Arbeitsplätzen“ sitzen, bleiben, nur Sie gehen, denn Kurzarbeit wird nicht für Sie, nein, nicht für prekäre, geschaffen. Und auf geht’s in Hartz IV, denn Einstellungsstopp herrscht auch.
Und jetzt dürfen Sie Ihr Angespartes auflösen und später wieder von vorne anfangen. Und Ihr Kind, das Sie zu einem guten Steuerzahler erziehen, wird später alle heutigen Schulden -40 Milliarden Euro in BW - tilgen.
Wunderbar einfach von „Max dem Ersten“ auf den Punkt gebracht.
Und auf der anderen Seite gibt es die Einsparer „ Westerwelle und wie sie alle heißen“ Zitat Eberhard v. Muensingen,
, die für alle anderen den Gürtel enger schnallen, nur für sich nicht, so gestern aufgegriffen von der Sendung „Panorama“. Keiner der 400 Punkte zur Entlastung des Bundeshaushaltes wurde umgesetzt, auch nicht bei sich selbst.
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