Kommentar zur LBBW
Notwendige Klärung
Michael Heller, veröffentlicht am 08.12.2009
Stuttgart - Das ist ein herber Schlag für die Landesbank. Eine Truppe von 240 Ermittlern ist am Montag bei der Bank und in Privatwohnungen eingerückt, so als gelte es Räuberhöhlen auszuheben. Nun haben die Bankmanager gewiss kein Geld gestohlen, aber sie sind in einer Weise damit umgegangen, die berechtigte Fragen aufwirft. Wie kann es sein, dass eine Bank mit dem ihr anvertrauten Geld in zwei Jahren einen Verlust von zusammengerechnet vier Milliarden Euro anhäuft? Genau darum geht es der Staatsanwaltschaft.
Wie in jedem anderen Fall, so sind auch diesmal die Untersuchungen nicht mit einem Schuldspruch gleichzusetzen; es gilt die Unschuldsvermutung. Es wird keinem Bankmanager gefallen, wenn seine Entscheidungen im Nachhinein mit der juristischen Elle gemessen werden. Unternehmerisches Handeln ist nun einmal Handeln unter Unsicherheit. Und nicht jede falsche Entscheidung wäre zu verhindern gewesen, wenn die Beteiligten nur rechtzeitig genau hingeschaut hätten.
Aber diese unangenehme juristische Prozedur musste zum Beispiel der frühere Chef der WestLB, Jürgen Sengera, wegen seltsamer Geschäfte mit einem TV-Geräte-Verleiher über sich ergehen lassen; für die LBBW-Vorstände kann nichts anderes gelten. Nur so lassen sich Lehren ziehen, um Wiederholungsfälle zu vermeiden.
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Aber diese unangenehme juristische Prozedur musste zum Beispiel der frühere Chef der WestLB, Jürgen Sengera, wegen seltsamer Geschäfte mit einem TV-Geräte-Verleiher über sich ergehen lassen; für die LBBW-Vorstände kann nichts anderes gelten. Nur so lassen sich Lehren ziehen, um Wiederholungsfälle zu vermeiden.
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