DIW-Studie
Hartz-IV-Empfänger suchen nach Arbeit
apn, veröffentlicht am 08.02.2010
Passau - Fast alle Hartz-IV-Empfänger bemühen sich einer Studie zufolge ernsthaft um Arbeit. Von den Langzeitarbeitslosen unter 56 Jahre stünden 90 Prozent für eine Beschäftigung zur Verfügung, berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf eine noch unveröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). "Das Problem ist nicht die Arbeitsmoral", fassen die Ökonomen demnach ihre Bilanz zusammen. Unterdessen fordert der DGB vor dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Erhöhung der Leistungen für Kinder.
Wie die Zeitung unter Bezug auf die DIW-Studie schreibt, haben die Hartz-Reformen, anders als von der Politik erhofft, nicht zu einer höheren Arbeitsbereitschaft geführt. Dies liege laut DIW daran, dass die Motivation schon vor der Reform "offenkundig kaum steigerungsfähig" gewesen sei. Dies gelte insbesondere für die neuen Bundesländer, wo noch weniger Erwerbslose auf einen Job verzichteten als im Westen.
Demnach sinkt nur bei den Älteren die Bereitschaft zur Arbeitssuche dramatisch, offenbar weil sie keine berufliche Perspektive mehr für sich sehen. Von den 56-Jährigen und Älteren erklärten demnach 42 Prozent, keine Stelle mehr antreten zu wollen. Die Daten beruhten auf Auswertungen einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von über 12.000 Privathaushalten.
FDP macht Tempo bei Umbau der Arbeitslosenunterstützung
Derweil dringt die FDP auf eine umfassende Reform der Arbeitslosenunterstützung. Die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, forderte laut "Bild"-Zeitung "ein Steuer- und Transfersystem aus einem Guss" und mahnte die Einführung eines Bürgergeldmodells an. "Wir werden nach dem Urteil um Reformen nicht herumkommen", wird Homburger zitiert. Trotz Hartz IV fehle derzeit der Anreiz, wieder eine reguläre Arbeit aufzunehmen.
"Das wollen wir ändern. Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet", sagte die FDP-Politikerin laut der Zeitung. Die Bundesregierung habe bereits das sogenannte Schonvermögen verdreifacht. Die FDP wolle zudem Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen auf den Weg bringen.
Homburger betonte, eine Reform hin zu einem Bürgergeldmodell bleibe "für uns ein Ziel". Im Bürgergeld sollen nach den Vorstellungen der FDP alle Sozialleistungen pauschal gebündelt werden, die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit soll zudem stärker gefördert und anerkannt werden als bisher.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am (morgigen) Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder, die zurzeit ohne eigene Bedarfsberechnung prozentual von denen der Erwachsenen abgeleitet werden. Bei der Verhandlung am 20. Oktober 2009 hatte der Erste Senat über die verschiedenen Richtervorlagen verhandelt. Darin hatten das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen Zweifel angemeldet, ob insbesondere die Berechnung der Sätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Unabhängige Kommission soll Vorschläge machen
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Kinder-Regelsätze bei Hartz IV am Dienstag sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der "Passauer Neuen Presse": "Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder müssen angehoben und eigenständig ermittelt werden." Um zu einem transparenten Verfahren und zu wirklich bedarfsdeckenden Sätzen zu kommen, solle eine unabhängige Kommission Vorschläge zur Neufestsetzung machen. Die Entscheidung über Struktur und Höhe der Sätze dürfe "nicht länger von der Ministerialbürokratie auf dem Verordnungswege getroffen werden".
Kinder seien nicht einfach kleine Erwachsene, die mit einem willkürlich festgelegten Prozentsatz vom Regelsatz eines Alleinstehenden abgespeist werden dürften, sagte Buntenbach. "Wenn Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht abgehängt und stigmatisiert werden sollen, muss ihr Bedarf für Bildung und soziale Teilhabe endlich stärker berücksichtigt werden." Die jährliche Regelsatzanpassung dürfe nicht länger hinter der Preissteigerung zurückbleiben: "In den letzten Jahren ist der Regelsatz allein durch die nicht ausgeglichene Inflationsrate praktisch gesenkt worden."
Wie die Zeitung unter Bezug auf die DIW-Studie schreibt, haben die Hartz-Reformen, anders als von der Politik erhofft, nicht zu einer höheren Arbeitsbereitschaft geführt. Dies liege laut DIW daran, dass die Motivation schon vor der Reform "offenkundig kaum steigerungsfähig" gewesen sei. Dies gelte insbesondere für die neuen Bundesländer, wo noch weniger Erwerbslose auf einen Job verzichteten als im Westen.
Demnach sinkt nur bei den Älteren die Bereitschaft zur Arbeitssuche dramatisch, offenbar weil sie keine berufliche Perspektive mehr für sich sehen. Von den 56-Jährigen und Älteren erklärten demnach 42 Prozent, keine Stelle mehr antreten zu wollen. Die Daten beruhten auf Auswertungen einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von über 12.000 Privathaushalten.
FDP macht Tempo bei Umbau der Arbeitslosenunterstützung
Derweil dringt die FDP auf eine umfassende Reform der Arbeitslosenunterstützung. Die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, forderte laut "Bild"-Zeitung "ein Steuer- und Transfersystem aus einem Guss" und mahnte die Einführung eines Bürgergeldmodells an. "Wir werden nach dem Urteil um Reformen nicht herumkommen", wird Homburger zitiert. Trotz Hartz IV fehle derzeit der Anreiz, wieder eine reguläre Arbeit aufzunehmen.
"Das wollen wir ändern. Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet", sagte die FDP-Politikerin laut der Zeitung. Die Bundesregierung habe bereits das sogenannte Schonvermögen verdreifacht. Die FDP wolle zudem Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen auf den Weg bringen.
Homburger betonte, eine Reform hin zu einem Bürgergeldmodell bleibe "für uns ein Ziel". Im Bürgergeld sollen nach den Vorstellungen der FDP alle Sozialleistungen pauschal gebündelt werden, die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit soll zudem stärker gefördert und anerkannt werden als bisher.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am (morgigen) Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder, die zurzeit ohne eigene Bedarfsberechnung prozentual von denen der Erwachsenen abgeleitet werden. Bei der Verhandlung am 20. Oktober 2009 hatte der Erste Senat über die verschiedenen Richtervorlagen verhandelt. Darin hatten das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen Zweifel angemeldet, ob insbesondere die Berechnung der Sätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Unabhängige Kommission soll Vorschläge machen
Vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Kinder-Regelsätze bei Hartz IV am Dienstag sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der "Passauer Neuen Presse": "Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder müssen angehoben und eigenständig ermittelt werden." Um zu einem transparenten Verfahren und zu wirklich bedarfsdeckenden Sätzen zu kommen, solle eine unabhängige Kommission Vorschläge zur Neufestsetzung machen. Die Entscheidung über Struktur und Höhe der Sätze dürfe "nicht länger von der Ministerialbürokratie auf dem Verordnungswege getroffen werden".
Kinder seien nicht einfach kleine Erwachsene, die mit einem willkürlich festgelegten Prozentsatz vom Regelsatz eines Alleinstehenden abgespeist werden dürften, sagte Buntenbach. "Wenn Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht abgehängt und stigmatisiert werden sollen, muss ihr Bedarf für Bildung und soziale Teilhabe endlich stärker berücksichtigt werden." Die jährliche Regelsatzanpassung dürfe nicht länger hinter der Preissteigerung zurückbleiben: "In den letzten Jahren ist der Regelsatz allein durch die nicht ausgeglichene Inflationsrate praktisch gesenkt worden."
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