Entscheidung zum Datenkauf
Oettinger verschiebt die Debatte
Reiner Ruf, veröffentlicht am 09.02.2010
Stuttgart - Die Stuttgarter Regierungskoalition hat sich am Montag für den Klassiker entschieden, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn man sich nicht einig ist: Die von Ministerpräsident Günther Oettinger einberufene Sondersitzung des Kabinetts wurde kurzfristig wieder abgesagt. Damit ist klar, dass die Regierung Oettinger nicht mehr über den Ankauf der angebotenen Steuerbetrügerdaten entscheiden wird. Jetzt soll erst einmal eingehend die Rechtslage geprüft werden. Die Entscheidung bleibt dann dem künftigen Regierungschef Stefan Mappus vorbehalten, der am Mittwoch zum Ministerpräsidenten gewählt werden soll. Oettinger stellte in Berlin eine Lösung noch in dieser Woche in Aussicht. Der Ministerpräsident wird am Dienstag seinen Rücktritt einreichen.
Der Absage der für Montag Nachmittag anberaumten Sitzung des Landeskabinetts gingen mannigfache Gespräche voraus. Schon am Wochenende hatte der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke "zu weniger Eile" geraten. Diesem Votum soll sich auch CDU-Fraktionschef Stefan Mappus angeschlossen haben. Die Ansichten über die Zulässigkeit des Ankaufs womöglich illegal erhobener Steuerbetrügerdaten gehen in der Regierungskoalition weit auseinander. Justizminister Ulrich Goll (FDP) ist strikt dagegen, Finanzminister Willi Stächele (CDU) hingegen zeigt sich zum Zugriff entschlossen. Ein weiteres CDU-Regierungsmitglied wiederum äußerte sich skeptisch. "Es stellt sich schon die Frage, ob wir mit jemandem zusammenarbeiten dürfen, der Daten klaut."
Regierungschef Oettinger vereinbarte mit Goll und Stächele sowie Staatsminister Wolfgang Reinhart, dass das Finanzministerium und das Justizressort "kurzfristig die mit dem möglichen Ankauf steuererheblicher Daten in Baden-Württemberg verbundenen rechtlichen und sachlichen Fragen umfassend klären" sollen. Vorderhand gibt es da allerdings nicht mehr viel zu untersuchen, wie ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt. Der dortigen Steuerverwaltung liegt ebenfalls ein unkeusches Angebot vor.
Dabei handelt es sich um jene Steuersünder-CD, von der Kanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) sagen, sie wollten sie haben. 2,5 Millionen Euro soll der Datenträger kosten. Bedenken in der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ob ein Ankauf rechtlich zulässig sei, wurden in der vergangenen Woche vom Bundesfinanzministerium zerstreut.
Die Beamten des Schäuble-Ressorts kabelten nach Düsseldorf, man habe sowohl die steuerrechtlichen wie auch die strafrechtlichen Fragen, die mit dem Ankauf von Informationen über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger verbunden sind, eingehend geprüft. "Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar, und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren verwertbar", heißt es. Im NRW-Fall ist der Datenkauf deshalb aus Sicht des Bundesfinanzministeriums rechtlich zulässig und "aus Gründen der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung" der Bürger sogar geboten.
Nun muss die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums nicht zwingend der Weisheit letzter Schluss sein, beachtlich ist sie für die baden-württembergischen Behörden aber schon. Allerdings argumentiert ein Stuttgarter Regierungsmitglied, dass der Düsseldorfer Fall nicht unbedingt mit dem Stuttgarter Fall übereinstimmen müsse. So spiele etwa auch die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle bei der Frage, was der Staat dürfe: je größer der Steuerbetrug, desto niedriger die staatliche Eingriffsschwelle.
Die SPD bewertet die Absage der Kabinettsitzung als Niederlage Oettingers. "Das Hin und Her um die Kabinettsitzung offenbart einen tiefen Riss innerhalb der CDU", sagte der SPD-Landeschef Nils Schmid. Offensichtlich habe der künftige Ministerpräsident Mappus den Amtsinhaber Oettinger dazu gebracht, die Entscheidung zu verschieben. Das FDP-Argument, Daten zu schützen, sei nicht tragfähig. "Jeder Lohnempfänger muss seine Steuerdaten an den Fiskus abliefern." Der Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann sagte: "Wer geglaubt hat, dass die Koalition nach einem chaotischen Wochenende wieder aufs Gleis zurückfindet, sieht sich enttäuscht."
Am Dienstag Mittag trifft sich das Landtagspräsidium zu einer Sondersitzung. SPD und Grüne verlangen von Parlamentspräsident Peter Straub (CDU) eine Erklärung, weshalb er am Freitag bei den Beratungen über den Landeshaushalt verhindern wollte, dass ein SPD-Antrag zum Ankauf von Steuersünderdaten zur Abstimmung komme. Die Opposition wirft Straub eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor.
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Siehe auch
Der Bund zerstreut Bedenken
Regierungschef Oettinger vereinbarte mit Goll und Stächele sowie Staatsminister Wolfgang Reinhart, dass das Finanzministerium und das Justizressort "kurzfristig die mit dem möglichen Ankauf steuererheblicher Daten in Baden-Württemberg verbundenen rechtlichen und sachlichen Fragen umfassend klären" sollen. Vorderhand gibt es da allerdings nicht mehr viel zu untersuchen, wie ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt. Der dortigen Steuerverwaltung liegt ebenfalls ein unkeusches Angebot vor.
Dabei handelt es sich um jene Steuersünder-CD, von der Kanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) sagen, sie wollten sie haben. 2,5 Millionen Euro soll der Datenträger kosten. Bedenken in der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ob ein Ankauf rechtlich zulässig sei, wurden in der vergangenen Woche vom Bundesfinanzministerium zerstreut.
Die Beamten des Schäuble-Ressorts kabelten nach Düsseldorf, man habe sowohl die steuerrechtlichen wie auch die strafrechtlichen Fragen, die mit dem Ankauf von Informationen über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger verbunden sind, eingehend geprüft. "Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar, und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren verwertbar", heißt es. Im NRW-Fall ist der Datenkauf deshalb aus Sicht des Bundesfinanzministeriums rechtlich zulässig und "aus Gründen der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung" der Bürger sogar geboten.
SPD und Grüne plädieren für den Kauf
Nun muss die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums nicht zwingend der Weisheit letzter Schluss sein, beachtlich ist sie für die baden-württembergischen Behörden aber schon. Allerdings argumentiert ein Stuttgarter Regierungsmitglied, dass der Düsseldorfer Fall nicht unbedingt mit dem Stuttgarter Fall übereinstimmen müsse. So spiele etwa auch die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle bei der Frage, was der Staat dürfe: je größer der Steuerbetrug, desto niedriger die staatliche Eingriffsschwelle.
Die SPD bewertet die Absage der Kabinettsitzung als Niederlage Oettingers. "Das Hin und Her um die Kabinettsitzung offenbart einen tiefen Riss innerhalb der CDU", sagte der SPD-Landeschef Nils Schmid. Offensichtlich habe der künftige Ministerpräsident Mappus den Amtsinhaber Oettinger dazu gebracht, die Entscheidung zu verschieben. Das FDP-Argument, Daten zu schützen, sei nicht tragfähig. "Jeder Lohnempfänger muss seine Steuerdaten an den Fiskus abliefern." Der Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann sagte: "Wer geglaubt hat, dass die Koalition nach einem chaotischen Wochenende wieder aufs Gleis zurückfindet, sieht sich enttäuscht."
Am Dienstag Mittag trifft sich das Landtagspräsidium zu einer Sondersitzung. SPD und Grüne verlangen von Parlamentspräsident Peter Straub (CDU) eine Erklärung, weshalb er am Freitag bei den Beratungen über den Landeshaushalt verhindern wollte, dass ein SPD-Antrag zum Ankauf von Steuersünderdaten zur Abstimmung komme. Die Opposition wirft Straub eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor.
Kommentare (4)
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Brutalst möglicher Aufklärer,
09.02.2010
Grund der Sitzungsverschiebung durch G. Öttinger ist die Narrenschelle
Grund der Sitzungsverschiebung durch G. Öttinger ist jetzt klar:
Bis jetzt dachte man, dass die Sitzung wegen der notwendigen rechtlichen Prüfung verschoben wurde. Nein – weit gefehlt, denn heute ist klar geworden, was Pflichtbewusstsein und Amtsverständnis bei G. Öttinger bedeuten: er war im Freizeit- und Europapark in Rust in Südbaden und hat sich die "Narrenschelle" überreichen lassen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt? Der Spruch hat seine Bedeutung schon lang verloren. Hier sind Hopfen und Malz verloren!
Nicht zu Unrecht hiess es wohl letzte Woche: .. er ist immer darauf bedacht gewesen, das Ende des gemütlichen Ausklangs nicht zu versäumen.
Da braucht es keine Fragen mehr.
Bis jetzt dachte man, dass die Sitzung wegen der notwendigen rechtlichen Prüfung verschoben wurde. Nein – weit gefehlt, denn heute ist klar geworden, was Pflichtbewusstsein und Amtsverständnis bei G. Öttinger bedeuten: er war im Freizeit- und Europapark in Rust in Südbaden und hat sich die "Narrenschelle" überreichen lassen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt? Der Spruch hat seine Bedeutung schon lang verloren. Hier sind Hopfen und Malz verloren!
Nicht zu Unrecht hiess es wohl letzte Woche: .. er ist immer darauf bedacht gewesen, das Ende des gemütlichen Ausklangs nicht zu versäumen.
Da braucht es keine Fragen mehr.
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