Sonderschulpflicht soll abgeschafft werden
Regelschule auch für Behinderte
ddp/bwb, veröffentlicht am 19.02.2010
Stuttgart - In Baden-Württemberg soll die Sonderschulpflicht für behinderte Schüler abgeschafft werden. Dies geht aus den Empfehlungen des Expertenrats "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen" hervor, die das Kultusministerium am Donnerstag in Stuttgart vorstellte. Die bisherige Regelung solle in eine Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule in der Primar- und Sekundarstufe sowie eine Pflicht zum Besuch einer Beruflichen Schule umgewandelt werden. Kultusminister Helmut Rau (CDU), kündigte an die Empfehlungen zu prüfen und einen Stufenplan zu erstellen. Verbände und Oppositionspolitiker drängten auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen.
Laut Expertenrat sollen anstelle von Patentlösungen einzelfallbezogene, passgenaue Lösungen gefunden werden. Künftig sollten die Eltern betroffener Kinder mit Experten und Partnern der Behinderten- und Jugendhilfe darüber beraten, welches Schulangebot für das Kind in Frage komme. So müsse geklärt werden, ob es aufgrund seiner Beeinträchtigung an eine Regelschule gehen könne oder eine Förderung an der Sonderschule besser ist. "Dabei soll man vom Kind ausgehen und schauen, welche Schule geeignet ist und dort dann Sonderpädagogen hinschicken", erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Die Eltern sollten dann für ihr Kind ein Wahlrecht zwischen gemeinsam erarbeiteten Alternativen haben. Die Schulverwaltung soll nach Dafürhalten des Expertenrats das Entscheidungsergebnis der Eltern grundsätzlich übernehmen, es sei denn, die Eltern wollten eine Lösung, die nicht realisierbar sei, weil "zwingende Gründe" dagegen stünden. Die Sonderschulen sollten sich laut Expertenrat zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für unterschiedliche Förderschwerpunkte in den Regionen weiterentwickeln.
Bisher müssen in Baden-Württemberg alle Kinder eine Sonderschule besuchen, die geistige und körperliche Behinderungen, chronische Erkrankungen und somit "sonderpädagogischen Bedarf" haben. Das gilt etwa auch für Kinder, die in psychiatrischer Behandlung sind. Der Expertenrat aus 19 Vertretern aus Wissenschaft, Fachverbänden, Elternorganisationen und Beratungsgremien des Kulturministeriums sprach sich für eine Erprobung der Lösung vor einer Gesetzesänderungsdiskussion aus. Rau kündigte an, dass bereits im kommenden Schuljahr ein entsprechender Stufenplan umgesetzt werden könnte. Am Ende des Stufenplans müsse seine Schulgesetzänderung stehen.
Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg begrüßte die Empfehlungen. Die Stärkung des Elternwahlrechts sein ein erster Schritt zur Umsetzung des Rechts auf Bildung. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung könne sowohl an einer allgemeinen Schule als auch an Sonderschulen stattfinden.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Doro Moritz, forderte die Landesregierung auf, die Rahmenbedingung für eine individuelle Förderung an den Regelschulen zu schaffen. Dazu müsse es kleiner Klassen und sonderpädagogische Kompetenz und eine entsprechende Lehrerausbildung geben. Sie bemängelte, dass die Empfehlungen keinen Zeitplan vorsähen.
Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Zeller, forderte Rau auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die das in der UN-Konvention festgeschriebene Recht behinderter Kinder auf Unterricht in der allgemeinbildenden Schule umsetze. Nach Auffassung Grünen-Bildungsexpertin Renate Rastätter braucht Baden-Württemberg keine jahrelangen Schulversuche mehr. Es lägen bereits positive Erfahrungen zum inklusiven Unterricht aus anderen Ländern vor, betonte sie.
Alle Artikel anzeigen
Siehe auch
Wahlrecht für die Eltern
Die Eltern sollten dann für ihr Kind ein Wahlrecht zwischen gemeinsam erarbeiteten Alternativen haben. Die Schulverwaltung soll nach Dafürhalten des Expertenrats das Entscheidungsergebnis der Eltern grundsätzlich übernehmen, es sei denn, die Eltern wollten eine Lösung, die nicht realisierbar sei, weil "zwingende Gründe" dagegen stünden. Die Sonderschulen sollten sich laut Expertenrat zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für unterschiedliche Förderschwerpunkte in den Regionen weiterentwickeln.
Bisher müssen in Baden-Württemberg alle Kinder eine Sonderschule besuchen, die geistige und körperliche Behinderungen, chronische Erkrankungen und somit "sonderpädagogischen Bedarf" haben. Das gilt etwa auch für Kinder, die in psychiatrischer Behandlung sind. Der Expertenrat aus 19 Vertretern aus Wissenschaft, Fachverbänden, Elternorganisationen und Beratungsgremien des Kulturministeriums sprach sich für eine Erprobung der Lösung vor einer Gesetzesänderungsdiskussion aus. Rau kündigte an, dass bereits im kommenden Schuljahr ein entsprechender Stufenplan umgesetzt werden könnte. Am Ende des Stufenplans müsse seine Schulgesetzänderung stehen.
Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg begrüßte die Empfehlungen. Die Stärkung des Elternwahlrechts sein ein erster Schritt zur Umsetzung des Rechts auf Bildung. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung könne sowohl an einer allgemeinen Schule als auch an Sonderschulen stattfinden.
GEW fordert kleinere Klassen und spezielle Lehrerausbildung
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Doro Moritz, forderte die Landesregierung auf, die Rahmenbedingung für eine individuelle Förderung an den Regelschulen zu schaffen. Dazu müsse es kleiner Klassen und sonderpädagogische Kompetenz und eine entsprechende Lehrerausbildung geben. Sie bemängelte, dass die Empfehlungen keinen Zeitplan vorsähen.
Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Zeller, forderte Rau auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die das in der UN-Konvention festgeschriebene Recht behinderter Kinder auf Unterricht in der allgemeinbildenden Schule umsetze. Nach Auffassung Grünen-Bildungsexpertin Renate Rastätter braucht Baden-Württemberg keine jahrelangen Schulversuche mehr. Es lägen bereits positive Erfahrungen zum inklusiven Unterricht aus anderen Ländern vor, betonte sie.
Weitere Artikel
Die CDU auf Kandidatensuche Neuauflage des Tübinger Krimis?
Filzverdacht Die Diakonie in Turbulenzen
Mitsprache im Land Leichter zum Volksentscheid
Prozess gegen Ex-Abgeordneten Urteil gegen Tauss ist rechtskräftig
"Mapbus" Ministerpräsident auf Bustour
Feldberg Erste Schneeflocken gesichtet
Jagdgesetz Augen auf: Hase, Hasso oder Mieze?
Aktion "Gelbe Karte" Führerschein in Gefahr
Karlsruhe Betrunkener entführt Flamingo
Jubiläum Rock am See wird 25
Alle Artikel anzeigen
Anzeigen
Anzeigenmarkt
Stellenmarkt
3876 Angebote »
3876 Angebote »
Immobilienmarkt
7061 Angebote »
7061 Angebote »
Automarkt
2000 Angebote »
2000 Angebote »
Veranstaltungen
Finden Sie
Heute können Sie aus 272 Veranstaltungsterminen auswählen
StZ ePaper
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
Für Abonnenten
Für Käufer
Hier können sie sich über Preise informieren, Abos abschließen oder Einzelexemplare kaufen.





