Gesetzesnovelle

Polizei erhält mehr Befugnisse

dpa/lsw, veröffentlicht am 29.02.2008
Foto. dpa

Stuttgart - Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität erhält die baden-württembergische Polizei wesentlich mehr Befugnisse. So wird die Videoüberwachung im neuen Polizeirecht von diesem Sommer an ausgeweitet. Gefilmt werden dürfen dann nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen. Die Daten dürfen allerdings nicht länger als vier Wochen gespeichert werden. Um schwere Straftaten zu verhindern, dürfen mit richterlicher Genehmigung auch Telefonverbindungsdaten von Verdächtigen erhoben werden. Die Pläne für einen Video-Atlas mit Aufschaltung auf private Videoüberwachungsanlagen sind vorerst vom Tisch.

Der mit den Regierungsfraktionen CDU und FDP abgestimmte Entwurf soll am Dienstag vom Kabinett zur Anhörung freigegeben werden. Der Landesdatenschützer meldete bereits „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an, die Landtags-Grünen warnen vor einem „Datenfriedhof.“ Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, meinte: „Es soll niemand glauben, dass die Einsetzung von technischen Möglichkeiten Personal einsparen kann. Der Regelfall ist genau das Gegenteil.“

Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei zur Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten bei Kontrollen ein automatisches Kennzeichenlesesystem (AKLS) benutzen. Dabei erfasst eine Digitalkamera die Kennzeichen vorbeifahrender Wagen und gleicht diese automatisch mit dem Fahndungsbestand ab. Die Kennzeichen „Unbeteiligter“ sollen dabei sofort automatisch gelöscht werden. Gegen vergleichbare Befugnisse in Schleswig-Holstein und in Hessen sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig; eine höchstrichterliche Entscheidung ist für den 11. März angesetzt.

Justizminister Ulrich Goll (FDP) rechnet damit, dass die baden-württembergische Regelung nicht angezweifelt werden könne. Mit dem neuen Polizeigesetz sei es gelungen, der Polizei dort, wo es sinnvoll sei, zusätzliche Befugnisse zu geben - ohne große Abstriche bei den Bürgerrechten.

Landesdatenschützer Peter Zimmermann erhebt vor allem wegen der Ausweitung der Videoüberwachung „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“. Ähnlich wie auf Bundesebene gehe der Trend auch im Südwesten in Richtung einer anlass- und verdachtslosen Datenerhebung, heißt es in einer Stellungnahme in der Vorlage. Die Regelung zur AKLS sei zu unbestimmt und solle bis zu Entscheidung in Karlsruhe zurückgestellt werden.

Zimmermann bezweifelt auch den Bedarf an Projektdateien auf Landesebene: „Das Trennungsgebot wird weiter durchlöchert.“ Neben der Einrichtung der Antiterrordatei hat das Ende 2006 in Kraft getretene Gemeinsame-Dateien-Gesetz den Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit von Projektdateien eröffnet - sofern eine Sicherheitsbehörde des Bundes teilnimmt.

Der Polizeisprecher der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, sagte, das Schlimmste sei abgeblockt worden: „Der Aktivismus, den Innenminister Heribert Rech an den Tag gelegt hatte, ist gestoppt. Die Online- Durchsuchung oder die Aufschaltung auf private Videoüberwachungsanlagen konnte verhindert werden.“ Der innenpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Uli Sckerl, sagte, die Regelungen des Landes im Polizeigesetz gingen in Richtung einer Vorratsdatenspeicherung.

Große Änderungen am Polizeigesetzentwurf erwartet Goll nicht - es sei denn, in der Anhörung melde jemand eine „Super-Idee“ an. „Die Online-Durchsuchung jedenfalls ist keine Super-Idee, deswegen kann diese nicht gemeint sein“, sagte Goll. Er spielte damit auf das Ansinnen von Innenminister Rech (CDU) an, die Online-Durchsuchung eventuell später doch noch in das Landespolizei- und das Verfassungsschutzgesetz aufzunehmen.
 
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