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Rettungsdienst in Stuttgart

Schwere Vorwürfe gegen Rotes Kreuz

Susanne Janssen, veröffentlicht am 08.02.2010
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Das DRK in der Kritik: Die Hilfe kommt zu spät zum Patienten. Foto: Zweygarth

Stuttgart - Gesetze sind dehnbar. So sind im Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg die Hilfsfristen festgeschrieben, in denen ein Rettungswagen oder Notarzt beim Patienten eintreffen soll. Der Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle und dem Eintreffen am Notfallort ist dabei maßgebend; er soll möglichst nicht mehr als zehn, höchstens aber 15 Minuten betragen. Da es immer Ausreißer geben kann, legt das Gesetz fest, dass lediglich in 95 Prozent aller Fälle diese Frist eingehalten werden muss. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.


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In der Praxis beginnt in Baden-Württemberg die Hilfsfrist nicht mit der Annahme des Hilfeersuchens in der Leitstelle, sondern mit dem Moment, in dem der Disponent in der Rettungsleitzentrale beschließt, dass ein Notfalleinsatz vorliegt und er einen Rettungswagen benachrichtigt - das kann eine Differenz von mehreren Minuten bedeuten. Die Zahl der Rettungseinsätze, in denen die Hilfsfrist eingehalten wurde, steigt dadurch erheblich.

Das freut das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das in Baden-Württemberg Träger der meisten Rettungsleitzentralen ist. Auch in einem anderen Punkt entsprach die letzte Änderung des Rettungsdienstgesetzes im November 2009 ganz den Vorstellungen des Verbandes: So ist es im Land weiterhin - und bundesweit einmalig - möglich, dass der Betrieb einer Rettungsleitstelle komplett dem DRK übertragen wird. In allen anderen Bundesländern sind die Kommunen oder die Landkreise - meist über die Feuerwehr - Träger der Leitstellen. Joachim Spohn von der Bürgerinitiative Rettungsdienst ist dies ein Dorn im Auge: "Bei uns gibt die öffentliche Hand eine so wichtige Aufgabe einfach ab." Im Katastrophenfall habe das Land keinen direkten Zugriff auf Rettungsmaßnahmen.

DRK kontrolliert sich selbst


Während in den anderen Bundesländern mehr Rettungswagen vorgehalten werden, in Düsseldorf vier mehr als in Stuttgart, ist das System in Baden-Württemberg für die Krankenkassen das kostengünstigste. "Auf Kosten der Sicherheit der Bürger", glaubt Spohn. Der DRK habe eben eine mächtige Lobby, die ihm die Vormachtstellung ermögliche: Etwa 20 Prozent der CDU-Politiker im Landtag haben Ehrenämter beim DRK, einige sogar auf höchsten Ebenen: Hans Heinz (Schorndorf) ist Landesgeschäftsführer, Wilfried Klenk (Backnang) DRK-Rettungsdienstleiter in Stuttgart, weitere neun CDU-Abgeordnete sind Leiter auf Kreis- oder Ortsvereinsebene.

Die Vormachtstellung des DRK ist für die Kritiker bedenklich: Letztlich kontrolliere sich der Verband dadurch in manchen Belangen selbst. Wozu das führen kann, zeigt die Entwicklung in Stuttgart. Bis zur Inbetriebnahme der Integrierten Leitzentrale zur Fußball-WM 2006 war die Welt bei den Einsatzzeiten scheinbar in Ordnung. Das DRK signalisierte der Stadt und dem zuständigen Ordnungsbürgermeister im Bereichsausschuss jedenfalls Jahr für Jahr, dass alles in Ordnung sei: "Im Durchschnitt halten wir die Rettungszeiten locker ein", habe es immer geheißen, erinnern sich städtische Mitarbeiter.

Erst seit 2007, seit also die Leitzentrale gemeinsam von Feuerwehr und DRK geführt wird, müssen die Einsatzzeiten genau dokumentiert werden. Die Stadtverwaltung fiel sofort aus allen Wolken: Nur 90 statt 95 Prozent aller Einsätze waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 15 Minuten erfolgt. Seitdem wurden bereits anderthalb Notarztstellen und Rettungswagen zusätzlich eingerichtet, um den Missstand zu beheben.

Mangelnder Aufklärungswille


Durch die Trägerschaft der Feuerwehr hat die Stadt nun einen Überblick über die Daten. Was früher geschah, bleibt im Dunkeln bleiben. Für eine Statistik des Landtags, die die Verhältnisse zwischen 2003 und 2006 beleuchten sollte, stellten die Stuttgarter nicht eine Zahl zur Verfügung.

Dass das Deutsche Rote Kreuz jahrelang ihre Einsatzzeiten nicht weitergab, hat nach Ansicht von Mitarbeitern schon fast "kriminelle Züge". Das sei "eigentlich unterlassene Hilfeleistung," so ein Mitglied, und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Indem das DRK bewusst verschwiegen habe, dass die Grenzwerte nicht eingehalten worden seien, seien dadurch womöglich viele Noteinsätze nicht rechtzeitig erfolgt. Für die Ermittler käme unterlassene Hilfeleistung allerdings nur für den Fall in Frage, dass dem DRK eine Manipulation nachgewiesen werden könnte. "Wenn die Daten vernichtet wurden, wäre dies strafrechtlich von Belang," sagt die Pressestaatsanwältin Claudia Krauth.

Das Rote Kreuz weist die Vorwürfe zurück. Der Stuttgarter Geschäftsführer Frieder Frischling erklärte: "Wir haben die Zeiten immer dokumentiert, wir können sie nur nicht mehr auswerten, weil es die alte Leitstelle nicht mehr gibt." Für eine nachträgliche Auswertung müssten die nötigen Programme wieder installiert werden - dafür solle nicht unbedingt Geld ausgegeben werden. Dass von 2007 an die Hilfsfristen nicht eingehalten wurden, führt Frischling auf die zunehmende Zahl von Einsätzen zurück. Weitere Gründe werde ein vom DRK beauftragter Gutachter in Kürze liefern. Darüber werde man informieren.


Kommentare (62)
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jens 2,
05.03.2010
übrigens
hier noch ein link zur ez, staatsanwalt sieht keinen grund für verfahren:
http://www.ez-online.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel526087.cfm
habe noch nichts in der stz dazu gefunden nur die vorwürfe von der anonymen frau kommen in einem risen artikel die mitteilung vom staatsanwalt das es kein verfahren geben wird ist der stz wohl keinen artikel wert? Schön dass hier objektiv berichtet wird, weiter so, liebe stz-redakteure!
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