Femizid

Tatursache: Tödliche Männlichkeit

Der gefährlichste Ort für Frauen ist die eigene Wohnung und Familie. Für die Opfer von Mord und Totschlag ist es ohne Bedeutung, ob ihre Mörder im Wahn oder kühl planend handeln. Sie sind tot. Wer sind diese Frauen?

Eine Recherche im Land anlässlich des Weltfrauentags. Von Hilke Lorenz

2020 wurden in Baden-Württemberg laut einer StZ-Umfrage bei den Staatsanwaltschaften des Landes 17 Frauen und ein Kind Opfer von Mord oder Totschlag. Bis auf einen Fall waren die Täter männlich und keine Unbekannten für ihre Opfer. Nicht erfasst in den Anklagen der Staatsanwaltschaften sind die Fälle, in denen sich der Täter selbst getötet hat, da gegen Tote nicht ermittelt wird. Ebenso die Fälle, in denen kein Täter ermittelt werden konnte.

Der aktuelle Sicherheitsbericht des Landes Baden-Württemberg nennt mit insgesamt 24 Opfern von häuslicher Gewalt mit Todesfolge eine höhere Zahl. Darunter sind auch Kinder. Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich wohl daraus, dass die Staatsanwaltschaften die Fälle nicht nach dem Geschlecht der Opfer führen und es kein einheitliches Suchverfahren gibt, so dass möglicherweise nicht alle Fälle für diese Abfrage erfasst wurden.

Insgesamt wurden laut Sicherheitsbericht 13 833 Personen Opfer häuslicher Gewalt. Etwa 81 Prozent davon sind weiblich. Die Getöteten sind nur die Spitze des Eisbergs der Gewalt gegen Frauen. Die Fälle belegen, dass der gefährlichste Ort für Frauen die eigene Wohnung und ihr nahes Umfeld ist. Besonders gilt das, wenn sie sich trennen wollen oder schon getrennt haben.

Wer sind die Frauen aus der Statistik. Warum mussten sie sterben? Wer sind die Täter? Gab es Warnsignale im Vorfeld? Eine Recherche bei Staatsanwaltschaften, Landeskriminalamt, Innenministerium und in Zeitungsarchiven.

Billigheim – 21. Januar

In der Nacht, bevor eine 84-jährige Ehefrau in ein Pflegeheim einziehen soll, stirbt sie in ihrem Bett in Billigheim (Neckar-Odenwald-Kreis) durch die Hand ihres 79-jährigen Ehemanns. Die Frau, die nach mehreren Schlaganfällen über Jahre von ihrem Mann gepflegt worden ist, teilt ihm in dieser Nacht, nun doch nicht in ein Pflegeheim gehen zu wollen. Der durch die Pflege seiner Frau körperlich und psychisch überforderte Ehemann nimmt ein Seil und erdrosselt sein Opfer. Um sicher zu sein, dass die Frau seinen Angriff nicht überlebt, schneidet er ihr die Pulsadern auf. Der Mann wird wegen Totschlages in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Rot am See – 24. Januar

Ein 26 Jahre alter Mann tötet in Rot am See (Kreis Schwäbisch Hall) sechs Menschen. Es ist seine nächste Familie. Unter den Toten sind seine Mutter, seine Halbschwester und seine Tante. Fünf seiner Opfer sterben durch Kopfschüsse. Prozessbeobachter sprechen von regelrechten Hinrichtungen. Kaltblütig, gründlich und mit langem Atem, so das Ellwanger Landgericht in seinem Urteil, habe er die Tat begangen. Im Schützenverein lernt der Mann das Schießen. Der 1,8-er Abiturient täuscht ein Studium vor, schließt sich vor der Tat in sein Zimmer ein, verbringt die meiste Zeit vor dem Computer. Er glaubt, seine Mutter habe ihn durch Hormongaben über Jahre vergiftet. Laut Ärzten und Gutachter eine Wahnvorstellung. Das Landgericht Ellwangen verurteilt ihn am 10. Juli wegen sechsfachen Mordes zu 15 Jahren Haft und ordnet der Unterbringung in der Psychiatrie an

Oberhausen-Rheinhausen – 28. Januar

Ein 85-jähriger Mann tötet in Oberhausen-Rheinhausen (Kreis Karlsruhe) seine 82-jährige Ehefrau. Er zieht ihr eine Plastiktüte über den Kopf und würgt sie. Er will die an Demenz erkrankte Frau, die zudem an Rheuma und Gicht und in Folgen eines Sturzes an Schmerzen leidet, von ihrem Leiden erlösen. Der Versuch, sich selbst durch Medikamente und Alkohol zu töten, misslingt. Der Mann wird wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Paar war 62 Jahre verheiratet.

Rudersberg – 1. März

Warum der 52-Jährige die Frau, mit der er seit 20 Jahre zusammenlebt, in der Nacht zum 1. März mit einem Klappmesser tötet, bringt auch die Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart nicht ans Tageslicht. Das Paar aus Rudersberg (Rems-Murr-Kreis) engagiert sich sozial und ist finanziell abgesichert. Sie führen eine nach außen harmonisch wirkenden Beziehung. In der Tatnacht kommt der Mann ins Grübeln über sein Leben, seine Partnerin redet im gut zu. Zwei der wuchtigen Messerstiche kann die 54-Jährige noch abwehren, die weiteren Stöße sind tödlich. Der Mann verletzt sich danach selbst schwer mit einem Messer. Wenig später wählt er den Notruf. Auf 13 Jahre wegen Mordes lautet das Urteil.

Holzgerlingen – 18. März

Drei Menschen sterben in Holzgerlingen (Kreis Böblingen), als ein Mieter seinen Vermieter (33), dessen Lebensgefährtin (27) und Vater (62) mit einem Messer attackiert. Er hat „mit absolutem Vernichtungswillen ein Massaker angerichtet“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Die junge Frau hatte sich dafür eingesetzt, dass der späterer Täter die Wohnung im Haus ihres Freundes bekomme. Der Informatiker mit Hund sollte eine Chance bekommen. Die Frau mit Mediationsausbildung versucht, bei Streitigkeiten zu vermitteln, die aber dennoch eskalieren. Der Täter ist seit Jahren wegen Depressionen in Behandlung. Obwohl er schon ausgezogen ist, kommt er in der Tatnacht noch einmal zurück. Nach der Tat flüchtet er und wird bei Genua auf dem Weg in seine Heimat Bosnien festgenommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilt den 31-Jährigen zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Heidelberg – 15. Mai

Ein 38-jährige Frau stirbt durch mehrere Messerstiche in den Oberkörper, die ihr der 45-jährige Lebensgefährte in der gemeinsamen Wohnung in Heidelberg zufügt. Der Mann hat krankhafte Wahnvorstellungen. Dass Opfer leidet ebenfalls an Schizophrenie. Das Landgericht Heidelberg ordnet die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Villingen-Schwenningen – 28. Mai

Eine 39-jährige Frau stirbt in ihrer Wohnung in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Bahr-Kreis). Das Landgericht Konstanz verurteil den Ex-Mann zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Mit einem Tischbein soll der 50-Jährige die Frau erschlagen haben. Wegen eines anderen Mannes will die Frau den Vater ihrer drei Kinder verlassen. Die Beziehung der beiden, die 2008 beginnt, ist von Anfang an von Gewalt bestimmt. Sie soll bereits während der ersten Schwangerschaft begonnen haben. Der Angeklagte habe aus Kränkung und Angst vor dem Verlust der Kinder gehandelt, heißt es im Urteil. Der Täter schweigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laupheim – 12. Juni

Der Täter kündigte die Tat an. „Bald ist der Tag gekommen, dann werde ich dich töten“, drohte er. Auf Whatsapp, und per Telefon bedroht er die Frau, von der er wahnhaft annimmt, sie belästige ihn sexuell. Er beschädigt ihr Auto. Am 12. Juni gegen 20.40 Uhr sticht der 32-Jährige dann mit einem Küchenmesser mit 19 Zentimeter langer Klinge auf die 51-jährige Frau ein. Tatort ist der Parkplatz einer Gaststätte in Laupheim (Kreis Biberach). Die Bauhofmitarbeiterin, die Freunde als gutmütig und ruhig beschreiben, und der Mann kennen sich seit Jahren. Über gelegentliche Gespräche geht, die Bekanntschaft aber nicht hinaus. Am 8. Oktober ordnet das Landgericht Ravensburg die Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus an. Der Täter leidet zum Tatzeitpunkt an einer akuten schizophrenen Psychose mit Wahnerleben.

Dettenhausen – 14./15. Juni

Wahrscheinlich in der Nacht vom 14. auf 15. Juni tötet der 28-Jährige seine 26 Jahre alte Ehefrau in der ehelichen Wohnung in Dettenhausen (Kreis Tübingen) im Schlaf mit mehreren Messerstichen. Danach versucht er, sich selbst zu töten, wird aber gerettet. Seit März habe er Stimmen gehört, die ihn aufgefordert haben, sich und Menschen in seinem Umfeld zu töten, sagt er vor Gericht. Einen Termin beim Psychiater verpasst er. Einen neuen Termin hat er für den Nachmittag des 15. Juni ausgemacht. Das jesidische Paar ist Anfang des Jahres 2019 als Asylbewerber aus dem Irak nach Deutschland gekommen. Die beiden sind; zum Zeitpunkt der Tat neun Jahre verheiratet. Die Asylgesuche der beiden wurden abgelehnt. Die Töchter des Paares sind zum Zeitpunkt der Tat vier und sieben Jahre alt. Der Täter ist psychisch krank und sagt nach der Tat, er wisse nicht, was ihn veranlasst habe, seine Frau zu töten. Er wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Stuttgart – 19. Juni

Fünfmal sticht ein 52-Jähriger gegen 22 Uhr an der S-Bahnhaltestelle Stuttgart-Nord auf seine Ehefrau (42) ein. Die Frau stirbt zwei Tage später. Die afghanische Familie war 2015 mit vier Kindern nach Deutschland gekommen. Für die Getötete war Deutschland das Land, in dem sie als Frau endlich frei leben wollte. Der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Mann habe durch die Tat seine Ehre wiederherstellen wollen, heißt es im Urteil. Sein Weltbild und auch die Tat waren nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart von seinem patriarchalen Ehe- und Familienverständnis geprägt. Die Ermordete habe die in der deutschen Gesellschaft selbstverständlich zustehenden Rechte leben wollen, als sie Sport trieb, Deutsch lernte und regelmäßig ihre Freundin besuchte, heißt es in der Anklage.

Allmersbach im Tal – 21. Juni

Das Paar war schon getrennt, als der 36-jährige Industriemechaniker noch einmal in der Wohnung seiner Ex-Partnerin in Allmersbach im Tal (Rems-Murr-Kreis) erscheint. Die 41-jährige Mutter einer neun Jahre alten Tochter hat die Beziehung zu ihm nach wenigen Monaten beendet. Eine Verabredung für den Tatabend sagt sie kurzfristig ab. In Sprachnachrichten, die der 36-Jährige an sein späteres Opfer schickt, sagt er, er fühle sich erniedrigt und wolle ihr die „Fresse polieren“. Bei einem Streit im Verlauf der Nacht erschlägt er Mutter und Kind und schneidet ihnen die Kehlen durch, um sicher zu sein, dass beide tot sind. Das kennt er aus seiner Schafzucht. Er fährt zum Haus seiner Ex-Frau und zerstört die Reifen ihres Autos. Der 37-jähriger Industriemechaniker aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) wurde wegen des Mordes an seiner 41-jährigen ehemaligen Lebensgefährtin und deren neunjähriger Tochter zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

Stuttgart – 28. Juli

In Stuttgart-Wangen erschlägt ein 24-Jähriger gegen Mittag des 28. Juli seine Mutter mit einer Bratpfanne. Bereits vorher soll er sie mit Fäusten bewusstlos geschlagen haben. Der arbeitslose Mann und die 55-Jährige leben in einer 60-Quadratmeter-Wohnung. Der Vater hat die Familie vor Jahren verlassen. Streit darüber, dass der Sohn die Wohnung durch seine Unordnung verunstalte, gibt es immer wieder. Die Getötete sucht mehrmals nach Hilfe wegen des Verhalten ihres Sohnes. Er wirft ihr vor, ihr Scheinschmerzen zuzufügen. Der sozialpsychiatrische Dienst will am Tattag bei den beiden vorstellig werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der Mann habe unter dem Eindruck einer schizophrenen Psychose gehandelt. Ein Urteil wird für April erwartet.

Rastatt – 20. September

Eine 36-jährige Frau soll in Rastatt von ihrem gleichaltrigen Ehemann in ihrer Wohnung erstochen worden sein. Das Ehepaar lebt getrennt. Ebenfalls verletzt wird ein Mann, der sich zum Zeitpunkt der Tat in der Wohnung befindet. Der mutmaßliche Täter wird kurz nach Verlassen der Wohnung am Bahnhof gefasst. Der Mann soll schon vor der Tat gegen seine Frau gewalttätig geworden sein. Am Samstag, einen Tag vor der Tat, erstattet die Frau Anzeige. Polizeibeamte sprechen einen Platzverweis gegen den Ehemann aus. Die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Täter, der zu der Tat schweigt, steht noch aus.

Waldstetten – 14. Oktober

Eine 61-Jährige Sozialbetreuerin stirbt an der Folgen der Stichverletzungen, die ihr ein 45-jähriger Mann zugefügt hat. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ellwangen verweigerte der psychisch kranke Mann die Einnahme seiner Medikamente. Er lebt seit 2017 in dem Behindertenheim in Waldstetten (Ostalbkreis). Als die Frau ihn darauf hinweist, dass er ohne Medikamente seinen Arbeitsplatz in der Einrichtung nicht mehr aufsuchen könne, greift er zum Messer. Um den möglichen Verlust seines Arbeitsplatz zu rächen, wie es in der Mordanklage heißt, tötet der Mann die Frau und flüchtet, wird aber wenig später gefasst. Er ist geständig. Die Anklage liegt nun beim Landgericht Ellwangen.