Amoklauf von Winnenden Gericht bekräftigt Mitschuld des Vaters
Auch im zweiten Prozess ist Jörg K. zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Ohne seine Waffe und seine Munition hätte es das Massaker nicht gegeben.
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Das Urteil ist gesprochen: eineinhalb Jahr Haft zur Bewährung für Jörg K.
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11. März 2009: Schüsse fallen in der Albertville-Realschule in Winnenden. Der 17-jährige Tim K. tötet mit der Waffe und der Munition seines Vaters neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen seiner ehemaligen Schule.
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Auf seiner Flucht nach Wendlingen tötet Tim K. drei weitere Menschen – und erschießt sich schließlich selbst. Die Zahl der Todesopfer beläuft sich am Ende auf 15, 14 Menschen werden verletzt.
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Nach der Tat herrschen Trauer und Entsetzen in Wendlingen und Winnenden. Bei Trauerfeiern geben die Menschen ihren Gefühlen Ausdruck.
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12. März 2009: Bereits einen Tag nach dem Amoklauf beginnen Ermittlungen gegen den Vater von Tim K. wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht. Nur vier Tage später leitet die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Es lägen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eltern Kenntnis von den psychischen Problemen ihres Sohnes hatten, heißt es.
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27. November 2009: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Vater. Sie lautet auf fahrlässige Tötung in 15 Fällen, mehrfache fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
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6. Mai 2010: Das Landgericht Stuttgart lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Der Vater muss sich zunächst wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Zu Beginn des Prozesses verkündet der Vorsitzende Richter, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt.
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10. Februar 2011: Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf wird der Vater des Täters unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Bild der Vorsitzende Richter Reiner Skujat (r.) und der Beisitzer Georg Böckenhoff.
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30. April 2012: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hebt das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Als Begründung nannten die Richter in dem Beschluss vom 22. März: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen (Az.: 1 StR 359/11).
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14. November 2012: Der zweite Prozess beginnt. Der angeklagte Vater des Amokschützen hüllt sich wieder in Schweigen. Im Bild die Verteidiger (v.l.) Elisabeth Unger-Schnell, Hubert Gorka und Hans Steffan.
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Dezember 2012 / Januar 2013: Im Prozess verweigert die Schlüsselzeugin weitere Angaben. Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden kritisiert die Zivilklage von Jörg K. gegen das Klinikum in Weinsberg. Der Vater möchte erreichen, dass das Klinikum bis zu 8,8 Millionen Euro an möglichen Schadensersatz-Zahlungen übernehmen muss.
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Januar 2013: Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung für den Vater des Täters. Die Verteidiger des Angeklagten (im Bild) fordern Straffreiheit. Im Schlusswort spricht der Angeklagte allen Opfern und Angehörigen sein Mitgefühl aus.
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01. Februar 2013: Jörg K. wird zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.