Buback-Mord Verena Becker zu vier Jahren Haft verurteilt
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
7 Bilder
Foto dpa
1 / 7
Verena Becker ist in Stuttgart wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Foto dapd
3 / 7
Verena Becker neben ihrem Anwalt Hans Wolfgang Euler.
Foto dapd
4 / 7
Becker zwischen ihren Anwälten Walter Venedey (links) und Hans Wolfgang Euler. Der Prozess dauerte mehr als eineinhalb Jahre.
Foto dapd
5 / 7
Michael Buback, Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, und Nebenkläger im Prozess gegen die ehemalige Terroristin der RAF, Verena Becker.
Foto AP
6 / 7
Die RAF hatte am 7. April 1977 in Karlsruhe das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback verübt. Dabei kamen er und seine beiden Begleiter ums Leben.
Foto dpa
7 / 7
Verena Becker hat bis zuletzt eine Beteiligung an dem Attentat geleugnet. "Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen", sagte Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.