Bundesgerichtshof BGH: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks
E-Zigaretten kommen vor allem bei jungen Leuten gut an. Aber fallen auch leere Ersatztanks unter das Verkaufsverbot an Jugendliche? Der Bundesgerichtshof sagt: Ja.
2 Bilder
Foto Silas Stein/dpa
1 / 2
Vor allem bei jungen Menschen sind Vapes beliebt. (Symbolbild)
Foto Fabian Strauch/dpa
2 / 2
Gesundheitsexperten warnen vor Gefahren durch E-Zigaretten. (Symbolbild)