Bußgelder für Kleinmüll-Sünder Klebrige Hinterlassenschaft – Kirchen klagen über Kaugummis
Bubblegums im Bet-Bereich: Die meisten Besucher wissen sich in Gotteshäusern zu benehmen, doch Ärger bereiten die schwarzen Schafe, etwa mit ekligen Kaugummis unter der Bank.
12 Bilder
Foto Andreas Arnold/dpa
1 / 12
Ein Kaugummi klebt unter der Rückenlehne einer Sitzbank im Kaiser- und Mariendom zu Speyer. Die Dom-Mitarbeiter müssen nach eigener Aussage sehr viel Aufwand betreiben, um Kaugummis die am Boden und unter den Sitzbänken kleben, wieder zu entfernen.
Foto Peter Steffen/dpa
2 / 12
Ausgespuckte Bubblegums: In Kaugummi zu treten ist ärgerlich. Wer ihn auf die Straße spuckt, wird nun ordentlich zur Kasse gebeten. Für das nicht sachgerechte Wegwerfen von Kleinmüll werden in Baden-Württemberg Verwarnungsgelder zwischen 50 und 250 Euro verhängt, dazu kommen Verwaltungsgebühren.
Foto Felix Hörhager/dpa
3 / 12
Rote Ampel: Wer zu Fuß bei Rot über die Straße geht, muss mit einem Verwarnungsgeld von fünf Euro rechnen. Verursacht man dabei einen Unfall, werden zehn Euro fällig. Radfahrer müssen 60 Euro und bei einem Unfall 120 Euro zahlen.
Foto Arne Immanuel Bänsch/dpa
4 / 12
Schwarzfahren: Wer ohne gültiges Ticket einen Bus oder eine Bahn benutzt, muss 60 Euro hinblättern. Nach dem dritten Mal droht dann eine Anzeige.
Foto Stefan Sauer/dpa
5 / 12
Wildpinkeln: Wer seine volle Blase an einem Busch in der Natur oder an einer Hauswand entleert, wird mit 25 bis 25 Euro zur Kasse gebeten. Beim „großen Geschäft“ werden 50 Euro Bußgeld fällig.
Foto Ralf Hirschberger/dpa
6 / 12
Hundekot: Die stinkende Hinterlassenschaft seines Hundes nicht korrekt in einen Kotbeutel zu entsorgen, kostet 35 Euro Strafgeld. Bei mehrmaligen Vergehen kann das Bußgeld mehrere hundert Euro betragen.
Foto Felix Kästle/dpa
7 / 12
Radfahren ohne Licht: Radfahren bei Dunkelheit ohne Licht kann teuer werden. 20 Euro kostet der Trip in der Dunkelheit, bei einem Unfall sogar 35 Euro.
Foto Andrew Matthews/dpa
8 / 12
Blumen pflücken: Wer Blumen ganz offiziell auf einem Feld abschneidet und dafür zahlt, macht’s richtig. In einer öffentlichen Grünanlage die blühende Pracht einfach abzupflücken, kostet allerdings Strafe – 25 bis 50 Euro.
Foto Sebastian Gollnow/dpa
9 / 12
Im Auto telefonieren: Wer mit dem Smartphone beim Autofahren erwischt wird, muss mindestens 100 Euro abdrücken. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Radfahrer sind mit 55 Euro Bußgeld dabei, ohne allerdings einen Punkt zu kassieren.
Foto Emily Wabitsch/dpa
10 / 12
Radfahren in der Fußgängerzone: Radfahrer haben nicht automatisch Vorfahrt. Wer durch ohne Erlaubnis eine Fußgängerzone radelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mindestens 15 Euro kostet. Behindert man dabei andere, werden 20 Euro fällig. Bei einer Gefährdung sind es 25 Euro und bei einem Unfall 30 Euro.
Foto Stefan Sauer/dpa
11 / 12
Obst pflücken: Wer aus Nachbars Garten einen Apfel oder eine Birne klaut und dabei erwischt wird, kann bestraft werden. Laut Paragraf 242 Strafgesetzbuch ist das, was früher Mundraub hieß, Diebstahl. Das Strafmaß dürfte bei einem Stück Obst allerdings nicht besonders hart ausfallen. Bei gewerbsmäßigem Obst-Klau im großen Stil zum Weiterverkauf sind allerdings bis zu drei Monate Haft möglich.
Foto Mascha Brichta/dpa/tmn
12 / 12
Schule schwänzen: In Deutschland herrscht Schulpflicht. Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarn- oder Bußgelder. Die Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Die Strafen reichen von wenigen Euro pro Tag und bis zu 2500 Euro.