Debatte über Fleischsteuer So verrückt ist die deutsche Mehrwertsteuer
Politiker fordern eine höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch. Ein Schweineschnitzel wird derzeit mit sieben Prozent besteuert, ein Sojaschnitzel mit 19 Prozent. Welche anderen irrsinnigen Unterschiede gibt es?
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Für Fleisch gilt derzeit der vergünstigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Anders verhält es sich bei vegetarischen Fleischersatzprodukten wie Sojaschnitzeln. Bei ihnen wird der reguläre Satz – 19 Prozent – fällig.
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Ketchup oder Tomatenmark – macht fast keinen Unterschied? Würde man meinen. Bei der Mehrwertsteuer aber eben doch: Für Tomatenmark und Tomatensaft gilt der ermäßigte Satz, für Tomatenketchup und Tomatensoße der reguläre Satz von 19 Prozent.
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Über den Mehrwertsteuersatz für Tampons wird in letzter Zeit verstärkt diskutiert. Denn für Menstruationsartikel gilt der reguläre Satz von 19 Prozent. Sie gelten somit als „Luxusartikel“. Tampons und Binden gehören für Frauen vielmehr zum Grundbedarf. Eine Petition, die mehr als 120 000 Personen unterschrieben haben, will den Steuersatz für Frauen-Hygieneartikel deshalb ändern.
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Ein Steuerprivileg genießen zwar gewöhnliche Kartoffeln, sie gehören schließlich zum Grundbedarf. Anders ist die Lage bei Süßkartoffeln (hier im Bild). Auf sie entfällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
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Auch beim Reisen gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. 19 Prozent gelten für Zugreisen ab 50 Kilometer pro einfache Fahrt und für Flüge innerhalb Deutschlands. Auch beim Kauf eines Fahrrads werden 19 Prozent fällig. Auf internationale Flugtickets hingegen...
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... wird in der Regel überhaupt keine Mehrwertsteuer erhoben. Die Bundesregierung begründet die fehlende Mehrwertsteuer bei internationalen Flügen unter anderem mit der Befürchtung, dass es zu „Wettbewerbsnachteilen des Luftverkehrsstandortes Deutschland gegenüber Mitbewerbern“ kommen könnte. Auch für die Seeschifffahrt wird keine Mehrwertsteuer fällig. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat vor einigen Monaten vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer für Tickets im Bahnfernverkehr auf sieben Prozent zu reduzieren.
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Auch bei der Pizza ist es kompliziert. Wird sie geliefert, fällt der reduzierte Satz von sieben Prozent an. Wer eine Pizza auf Klappstühlen vor dem Imbiss verzehrt, zahlt dagegen 19 Prozent. Ähnliches gilt für viele andere Snacks, zum Beispiel auch an Bahnhöfen. Werden Speisen zum Mitnehmen gekauft, gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Essen die Kunden in einem Laden, der Sitzplätze hat, werden 19 Prozent fällig.
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Eine Hotelübernachtung dürfte dem gesunden Menschenverstand zufolge als „Luxus“ gelten, in dem Fall würden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Seit Anfang 2010 ist dies allerdings nicht mehr der Fall. Die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen wurde auf Druck von CSU und FDP auf sieben Prozent reduziert. Die SPD hatte die Verminderung als reine Klientelpolitik kritisiert.
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Bei Trüffeln müsste die Lage eigentlich eindeutig sein. Schließlich gelten Trüffel als Luxussymbol schlechthin. Wenn Trüffel mit Essig haltbar gemacht werden, trifft diese Annahme aus steuerlicher Sicht auch zu – dann fällt der reguläre Satz von 19 Mehrwertsteuer an. Anders allerdings verhält sich die Lage, wenn Trüffel nicht in Essig eingelegt sind. Dann gilt der reduzierte Satz.
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Aus steuerlicher Sicht ist Esel nicht gleich Esel. Für Hausesel gilt der reguläre Steuersatz, für Kreuzungen aus Esel und Pferd (Maultier oder Maulesel) der reduzierte Satz. Ebenso gilt der verminderte Satz von sieben Prozent für geschlachtete Esel, denn dann handelt es sich ja um Fleisch – womit man wieder beim anfänglichen Thema der Fleisch-Steuer angekommen wäre.