Tierschützer Jonathan Steinhauser Das Bauernopfer
Der Tierschützer Jonathan Steinhauser dringt in einen Putenstall ein, weil er dort eklatante Missstände vermutet – und wird wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Der Fall beschäftigt nun das Verfassungsgericht.
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Foto Frank Buchmeier
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Jonathan Steinhauser steht kurz vor dem Masterabschluss in Politikwissenschaft an der Frankfurter Goethe-Universität – und ist vorbestraft wegen Hausfriedensbruchs.
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Manche Puten, die Jonathan Steinhauser in der Nacht auf den 11. Mai 2015 in einem Mastbetrieb in Ilshofen-Rupperthofen gefilmt hat, waren schwer verletzt. Für die Richterin am Landgericht Heilbronn spielte dieser Umstand keine Rolle: Sie verurteilte den Tierschützer wegen Hausfriedensbruch.
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„Die Landesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit stets klar deutlich gegen jegliche Einbrüche in Tierhaltungen positioniert und sich für eine effektive strafrechtliche Ahndung ausgesprochen“, sagt der baden-württembergsiche Agrarminister Peter Hauk (CDU).
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Hauks nordrhein-westfälische Amtskollegin und Parteifreundin Christina Schulze Föcking ist vergangenes Jahr zurückgetreten, nachdem RTL schockierende Bilder aus der Schweinemast ihrer Familie gezeigt hatte.
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Die Aufnahmen aus der Schweinmast von Schulze Föcking hatten Aktivisten von tierretter.de e. V. der Redaktion von „Stern TV“ übergeben.
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Die in Stuttgart ansässige Tierschutzorganisation Peta veröffentlichte 2013 ein Video, das heimlich im Schlachthof Landmetzgerei gemacht worden war. Zu sehen war, wie auf eine Kuh viermal das Bolzenschussgerät angesetzt werden musste, bevor sie starb. Peta kritisierte zudem, dass mehrere Kühe und Schweine nach dem sogenannten Entblutungsschnitt wieder aus der Betäubung erwachten, brüllten und zappelten. Der SWR und das ARD-Magazin „Brisant“ berichteten über die Recherchen.
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Der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk (CDU) sagte im Juni 2016 bei einer Hofbesichtigung: „Landwirte sind Lebensmittelproduzenten. Ich werde nicht zulassen, dass sie von Organisationen wie Peta ständig als Tierquäler an den Pranger gestellt werden!“
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In Gerlingen wurden im Oktober 2015 durch Peta ekelerregende Zustände auf einem Geflügelhof dokumentiert. Hierzu waren Aktivisten nachts in den Stall eingedrungen. Die Stuttgarter Zeitung berichtete ausführlich über den Fall.
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Das ARD-Magazin „Panorama“ zeigte vor zwei Jahren schockierende Aufnahmen, die die Redaktion von der Organisation Animal Rights Watch erhalten hatte: Schweine mit abgebissenen Schwänzen und vereiterten Augen, schwer verletzte Ferkel, Puten, die sich gegenseitig blutig gepickt hatten. Betroffen von den Vorwürfen waren unter anderem der Vorsitzende des Zentralverbands der Deutschen Schweineproduktion, eine Stallung des Chefs des Verbands Deutscher Putenerzeuger sowie Familienbetriebe von drei CDU-Bundestagsabgeordneten.
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Niedersachsens Agrarministern Barbara Otte-Kinast (CDU) attackiert die Tierrechtsorganisationen. Der „Osnabrücker Zeitung“ sagte sie im vergangenen Jahr, man müsse sich fragen, „ob Peta und Co zu Recht als gemeinnützig eingestuft sind. Ich bin dafür, dass dieser Status bei Tierrechtsorganisationen, die in Ställe einbrechen, überprüft und im Zweifelsfall aberkannt wird.“
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Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft im Kabinett Merkel, kündigte im vergangenen Jahr an, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Stalleinbrüche stärker bestrafen wolle. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung dieses Ziel bereits festgeschrieben.
Foto Universität Mannheim
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Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, fordert hingegen, dass der Staat mehr gegen Tierquälerei in Agrarbetrieben unternehmen. Die Veterinärämter, aber auch die Strafjustiz hätten zu wenig Personal, um Missstände aufzudecken und zu ahnden. Zudem beobachte er bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten „bisweilen eine gewisse Ignoranz gegenüber geltendem Recht, wenn es darum geht, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verfolgen“.
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Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Tierrechtsorganisation Peta Bilder aus Legehennenanlagen der Erzeugergemeinschaft Deutsche Frühstücksei GmbH. Sie zeigen teilweise gefiederlose, in Käfigen zusammengepferchte Hühner. Auf Antrag des Konzerns verbot das Landgericht Hamburg damals die Verbreitung der Videos und Fotos per einstweiliger Verfügung. Die Tierrechtsorganisation erstritt vor dem Oberlandesgericht Hamburg, dass die Aufnahmen wieder gezeigt werden dürfen.
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Die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Frühstückseig GmbH laufen noch.
Foto Peta
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Im April 2017 erstattete Peta Strafanzeigen gegen Schweinehaltungsbetriebe, die der „Initiative Tierwohl“ angehören. Grundlage waren Undercover-Aufnahmen, die Missstände zeigen.