IGeL-Leistungen Welche Untersuchungen tatsächlich Sinn machen
Für einige Untersuchungen beim Arzt muss extra gezahlt werden. Wie kommen diese Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bei den Patienten an? Und welchen medizinischen Nutzen haben diese überhaupt? Das sagt der neue IGeL-Report 2023.
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Messung Augeninnendruck: Ein erhöhter Augeninnendruck kann auf ein Glaukom (grüner Star) hinweisen. Die Ergebnisse der Studien zeigen, dass die Augeninnendruckmessung ein Glaukom als Einzelmaßnahme nicht zuverlässig vorhersagen oder diagnostizieren kann. Nach den Leitlinien der Augenärzte sollte sie nur in Kombination mit einer Augenspiegelung angeboten werden.

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Ultraschall der Eierstöcke: Besteht ein Verdacht auf Eierstockkrebs ist der Ultraschall eine GKV-Leistung, ohne Verdacht eine IGel. Eine 2011 veröffentlichte große Studie bestätigte: Mit Ultraschalluntersuchung sterben gleich viele Frauen an Eierstockkrebs wie ohne Untersuchung.

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Dünnschichtzytologie: Für die Früherkennung entnimmt der Frauenarzt Zellmaterial vom Gebärmutterhals, das er in einem Zytologielabor auf verdächtige Zellen hin untersuchen lässt. So sollen weniger Krebszellen übersehen werden als beim gebräuchlichen PAP-Test und weniger Frauen an Gebärmutterkrebs sterben. Doch das wird von bisherigen Studien nicht eindeutig belegt.

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PSA-Test: Von fünf großen Studien zeigen nur zwei, dass der PSA-Test Männer davor bewahren kann, an Prostatakrebs zu sterben. Was mögliche Schäden angeht, zeigen die Studien, dass der PSA-Test auch Tumore findet, die den Männern mit hoher Wahrscheinlichkeit nie Beschwerden bereitet hätten. Der PSA-Test wird daher als „tendenziell negativ“ bewertet.

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Hautkrebsscreening außerhalb der Hautkrebsvorsorge: Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop (Dermatoskop) ist Bestandteil der normalen Hautkrebsfrüherkennung, die Versicherte über 35 Jahre alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können. Sie ist nur dann eine IGeL, wenn sie bei Versicherten ohne Krebsverdacht durchgeführt wird, die entweder jünger als 35 sind, oder die Untersuchung häufiger als alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

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Ultraschall der Brust: Der Igel-Monitor bewertet die Igel „Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung“ mit „unklar“. Diese Bewertung gilt für Frauen ab 40 Jahren, die kein erhöhtes Brustkrebsrisiko haben. Es gibt keine Studien, ob der Ultraschall Frauen tatsächlich davor bewahren kann, an Brustkrebs zu sterben.

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Großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge: Für die Labortests für den Gesundheits-Check-up, auf den gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, wird eine Blutprobe entnommen. Diese wird benutzt, um Blutfettwerte und den Blutzucker zu bestimmen. Zudem wird nach Infektionen mit Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren geschaut. Wer ein großes Blutbild haben möchte, muss dieses selbst bezahlen.

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Ultraschall in der Schwangerschaft (zusätzliche Untersuchungen zu den durch die Krankenkasse bezahlten Untersuchungen): Das sogenannte Babyfernsehen ist sehr beliebt, aber ab dem 1. Januar 2021 verboten. Denn die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen haben keinerlei medizinischen Nutzen. Der Originalwortlaut des Gesetzestextes lautet: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden,“ was so viel heißt wie: dem Ultraschall ausgesetzt werden.

Foto imago/Panthermedia
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Netzhaut-Untersuchung mit Laser zur Glaukom-Früherkennung: Der IGeL-Monitor bewertet die Gesundheitsleistung „Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung“ mit „tendenziell negativ“. Es wurden keine Studien gefunden, die zeigen können, dass diese Untersuchung zur Früherkennung eines Glaukoms nützlich ist. Es konnten auch keine passenden Studien gefunden werden, die zeigen, dass eine frühe Behandlung besser als eine späte Behandlung ist. Stattdessen könnte diese Untersuchung Fehlalarme auslösen.

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Netzhaut-Untersuchung mit Laser zur Früherkennung einer Makuladegeneration: Wenn Patienten bereits Symptome haben oder ein begründeter Verdacht auf eine feuchte Makuladegeneration (nAMD) besteht, kann das mithilfe einer Optische Kohärenztomographie (OCT) abgeklärt werden. In diesen Fällen ist die Untersuchung eine Kassenleistung. Wird die OCT bei Menschen ohne jegliche Symptome zur Früherkennung durchgeführt, ist sie eine IGeL. Das Team des IGeL-Monitors kommt zu dem Schluss, dass die OCT-Untersuchung eher schadet als dass sie ihnen nützt. Deshalb bewertet es diese IGeL mit „tendenziell negativ“.