Kinderfreundliches Stuttgart Als Kind die Stadt erleben – was ist erlaubt?
Ab wann dürfen Kinder alleine ins Museum? Die Regelungen sind unterschiedlich. Besonders streng ist das Kindermuseum. Ein Kinobesuch ist dagegen schon mit sechs Jahren alleine möglich. Was ist noch erlaubt in welchem Alter?
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Ins Stadtpalais dürfen Kinder nicht unbeaufsichtigt.
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Auch wenn es viele Eltern vielleicht nicht glauben, aber alleine einen Kinofilm ansehen dürfen schon Sechsjährige. Die Vorstellung muss aber vor 20 Uhr enden und die entsprechende Altersfreigabe haben, wie zum Beispiel aktuell bei „Shaun das Schaf“ der Fall. Das ist im Jugendschutzgesetz geregelt – daran halte man sich als Kinobetreiber, so die Sprecherin der Innenstadt-Kinos, Margarete Söhner.
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Wer die erste Klasse besucht, darf auch alleine Bus und Bahn fahren. Schulkinder dürfen sogar Jüngere begleiten, solange sie selbst nicht mit fünf Jahren eingeschult worden sind. „Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr werden nur in Begleitung von Personen befördert, die mindestens das sechste Lebensjahr vollendet haben“, heißt es in den Beförderungsbedingungen des VVS. Dort findet sich auch, dass Sechsjährige, die noch nicht zur Schule gehen, ohne Begleitung von der Beförderung ausgeschlossen werden können.
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Kinder dürfen ganz selbstständig in Stuttgart Bücher ausleihen. „Natürlich sind alle Kinder jeglichen Alters in der Stadtbibliothek immer herzlich willkommen“, so die Sprecherin der Stadtbibliothek Stuttgart, Meike Jung. Man übernehme jedoch keine Aufsichtspflicht für die Kinder. „Das bedeutet, es bleibt den Eltern überlassen, ob und ab wann sie ihren Kindern erlauben, allein in die Bibliothek zu kommen“, erklärt Jung.
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Schwimmkurs ist natürlich erlaubt, aber wie steht es um den „normalen“ Schwimmbadbesuch? Egal welches Schwimmabzeichen man hat – erst ab dem zehnten Geburtstag darf ein Kind allein ins Hallen- oder Freibad sowie ins Leuze. In die Mineralbäder Cannstatt und Berg darf man den Bäderbetrieben zufolge erst ab 16 Jahren ohne volljährige Begleitperson. „Minderjährige haben nur in unmittelbarer Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zur Sauna“, betont Jens Böhm von den Bäderbetrieben.
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Die Wilhelma hat laut ihrem Sprecher kein Mindestalter für Kinder festgelegt, bis zu dem ein Erziehungsberechtigter ein Kind begleiten muss. Es ist also durchaus möglich, dass schon Grundschulkinder ohne Eltern in den Zoo gehen und Freunde gemeinsam ihre Lieblingstiere aufsuchen. Probleme gebe es deshalb nicht, so der Sprecher.
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Den Eltern bleibt es überlassen, ob sie den Spielplatzbesuch ihren Kindern alleine zutrauen – es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen. Das Jugendamt Stuttgart sieht es bei Kindern ab sechs Jahren als ausreichend an, wenn diese auf vereinbartem Gebiet spielen und die Betreuungspersonen „in Abständen nach ihrem Kind“ gucken. Es komme auf den Entwicklungsstand des Kindes an.