Kommentar zum Fall Lochmann Wiedervorlage
Das Urteil im Fall des Ex-Landtagsdirektors Lochmann ist eine weitere juristische Schlappe für Stächele, schreibt StZ-Autor Reiner Ruf.
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...denn das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem früheren Parlamentspräsidenten die rechtswidrige Zurruhesetzung des Landtagsdirektors Lochmann (Foto) bescheinigt.