Landgericht Mannheim Der Fall Kachelmann - eine Chronik in Bildern
Über ein Jahr lang beschäftigte der Fall Kachelmann die Justiz. Nun wurde er freigesprochen.
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25. Februar 2010: Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann. Der Wettermoderator soll seine langjährige Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Sie zeigt ihn an.
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20. März 2010: Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.
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22. März 2010: Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock (vorn) bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.
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24. März 2010: Der Wettermoderator bestreitet bei einem Haftprüfungstermin erneut die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass Kachelmann weiter in Haft bleiben muss.
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5. Mai 2010: Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
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15. Mai 2010: Das mutmaßliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem Medienbericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
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17. Mai 2010: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
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5. Juni 2010: Laut einem Medienbericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Schilderung derVergewaltigung erfülle "nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz", heißt es.
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29. Juni 2010: Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe Haftbeschwerde ein.
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1. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe muss nun überdie Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.
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9. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.
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29. Juli 2010: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit ist die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zumProzessbeginn auf freien Fuß. In der Begründung heißt es, es stehe "Aussage gegen Aussage". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Nebenklägerin falsche Aussagen gemacht habe.
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30. Juli 2010: Kachelmann spricht in einem Interview erstmals über die Zeit in der Untersuchungshaft. Er wünsche sich, dass dieser Alptraum bald zu Ende gehe und seine Unschuld sich in sämtlichen Gremien der deutschen Justiz durchsetze, betont er darin.
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22. August 2010: Kachelmanns Anwälte reichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Mannheim sowie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Die Staatsanwaltschaft habe schlampig gearbeitet, zu unseriösen Verfahrenstricks gegriffen und durch "die Schwatzhaftigkeit gegenüber den Medien" die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns massiv verletzt.
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6. September 2010: Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt -und wird gleich wieder vertagt. Kachelmanns Anwälte hatten zuvorBefangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Das mutmaßlicheOpfer erscheint überraschenderweise vor Gericht. Und auch Oliver Pocher erscheint - und nimmt mit einigen hübschen "Lausemädchen" Kachelmann aufs Korn. Darüber, ob dies ein gelungener Pocher-Auftritt war, darf gestritten werden.
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13. September 2010: 2. Verhandlungstag. Staatsanwalt Lars-TorbenOltrogge verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann sagt bis auf seine Personalien nichts, Medienanwalt Ralf Höcker (rechts) ist mit dabei.
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18. Oktober 2010: 10. Verhandlungstag. Die Vernehmung desmutmaßlichen Opfers beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Siewird vier Verhandlungstage lang dauern.
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25. Oktober 2010: 12. Verhandlungstag. Die ehemalige GeliebteKachelmanns hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. Bei ihrerAnkunft am Landgericht erregt sie Aufsehen: Um sich vor denFotografen zu schützen, hält sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel:„Der Soziopath von nebenan“.
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27. Oktober 2010: 13. Verhandlungstag. Nach insgesamt mehr als 20Stunden wird die Vernehmung der ehemaligen Geliebten abgeschlossen.Verteidiger Reinhard Birkenstock (Foto) zeigt sich zufrieden. StaatsanwaltLars-Torben Oltrogge bezeichnet das als „Wunschdenken“.
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29. November 2010: Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger. Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, esübernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.
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20. Dezember 2010: 21. Verhandlungstag. Ein Experte desLandeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischenUntersuchungen vernommen. Weder an der Messerspitze noch am Rückender Klinge finden sich DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichenOpfers. Kachelmann soll der Frau jedoch den Messerrücken an den Halsgedrückt haben.
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1. Februar 2011: 25. Verhandlungstag. Der HeidelbergerRechtsmediziner Rainer Mattern kann weder ausschließen nochbestätigen, dass sich das mutmaßlich Opfer seine Verletzungen selbstzugefügt hat.
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25. März 2011: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Fraubei ihren Vorwürfen.
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31. März 2011: 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwälte Oskar Gattnerund Lars-Torben Oltrogge berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte dieErmittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. AmTatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.
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5. Mai 2011: 39. Verhandlungstag. Der Psychiater Hartmut Pleines wirdzur Schuldfähigkeit Kachelmanns befragt. Ergebnis: Kachelmann zeige„keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen“. Auch einenarzisstische Persönlichkeitsstörung schließt Pleines aus.
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18. Mai 2011: 42. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hältKachelmann weiterhin für schuldig. Sie fordert in ihrem Plädoyer eineHaftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
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24. Mai 2011: 43. Verhandlungstag. Die Verteidigung beantragtFreispruch für Kachelmann.
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31. Mai 2011: Der Fall Kachelmann nimmt mit der Urteilsverkündung ein Ende: Der Wettermoderator wird freigesprochen.