Neue Gesetze und Regeln Diese Dinge werden sich 2020 ändern
Strompreis, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr kommen einige neue Gesetze und damit auch Veränderungen. Was ab Januar 2020 gilt – ein Überblick.
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Welche Gesetzesänderungen gelten ab Januar 2020, welche Änderungen gibt es überhaupt im kommenden Jahr? Was ist 2020 neu? Klicken Sie sich durch unsere Bildergalerie.
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Gesundheits-Apps: Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG) soll 2020 in Kraft treten. Damit können sich Patienten künftig Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen und telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzen. Ärzte dürfen zu dem Thema auch informierend „werben“. Damit die Kasse zahlt, muss die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit und Datenschutz sowie Funktionalität geprüft sein.
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Bons: Kassenbons werden zum 01. Januar 2020 zur Pflicht. Im Rahmen der Kassensicherungsordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll, muss jedem Kunden an einer Kasse ein Bon gereicht werden. Diese müssen die Kassenzettel allerdings nicht annehmen. Der Bon kann auch virtuell erstellt und dem Kunden aufs Handy geschickt werden.
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Bahntickets: Weil die Mehrwertsteuer für Bahntickets im neuen Jahr von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird, sollen auch die Ticketpreise für die Kunden fallen. Die Deutsche Bahn hat jedenfalls angekündigt, den Kostenvorteil an die Kunden weitergeben zu wollen.
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Flugtickets: Die Steuern auf Flugtickets dürften zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.
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Verkehr: Im Straßenverkehr steigen die Bußgelder. So kostet ab 2020 das Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen 55 Euro (bisher: 20 Euro). Bei einer Behinderung durch Parken, die länger als eine Stunde dauert, werden 70 Euro fällig. Parkt jemand über eine Stunde und behindert andere, kostet das künftig 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Wer andere dabei gefährdet oder eine Sachbeschädigung anrichtet, zahlt 80 beziehungsweise 100 Euro und kassiert ebenfalls einen Punkt. Für das Halten in zweiter Reihe sind mindestens 55 Euro (bisher: 15 Euro) fällig. Das Bußgeld steigt je nach Schwere „mit Behinderung, „mit Gefährdung“ oder „mit Sachbeschädigung“ auf bis zu 100 Euro – plus einem Punkt in Flensburg. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss nun bis zu 320 Euro zahlen. Dazu kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
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Zahnersatz: Gute Nachrichten für alle, die regelmäßig mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen und Zahnersatz benötigen. Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz. Dann gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent (bisher gibt es 50 Prozent) der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer regelmäßig über fünf Jahre Vorsorge beim Zahnarzt nachweist, der erhält 70 Prozent (bisher 60 Prozent) – bei zehn Jahren Nachweis gibt es 75 Prozent (bisher 65 Prozent).
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Meisterpflicht: Für Dutzende handwerkliche Berufe wird wieder eine Meisterpflicht eingeführt. Das bedeutet, dass nur Meister oder Meisterinnen sich mit dem Gewerk selbstständig machen dürfen. Unter anderem gilt das für Fliesen-, Parkett- und Estrichleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Raumausstatter oder Orgelbauer.
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Heilmittel: Die neue Heilmittel-Richtlinie macht ab Oktober 2020 die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen und anderen Heilmitteln einfacher. Gesetzlich Versicherte müssen dann das mühselige Verfahren mit Erst- und Folgeverordnung nicht mehr durchlaufen. Ärzte dürfen dann ohne besonderen Antrag Behandlungen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist. Außerdem erhalten die Verordnungen eine längere Laufzeit. Noch muss innerhalb von 14 Tagen die Anwendung starten. Künftig hat der Patient 28 Tage Zeit für die Suche nach einem geeigneten Therapeuten.
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Impfpflicht: Ab März 2020 müssen Eltern aller Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung den vollständigen Masernschutz für den Nachwuchs belegen. Auch in solchen Einrichtungen arbeitende Personen müssen den Schutz haben.
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Plastiktüten: In 2020 wird ein Plastiktüten-Verbot in Kraft treten. Davon betroffen sind leichte, so genannte Hemdchenbeutel, wie sie an Obst- und Gemüse-Auslagen hängen, sowie stabilere Taschen ab einer Stärke von 50 Mikrometern betroffen sein.
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Bürokratie: 2020 wird das Gesetz zur Bürokratieentlastung in Kraft treten. Dadurch sollen Meldungen weg von Papier hin zur elektronischen Datenübermittlung gebracht werden. Im Fokus steht dabei der „gelbe Urlaubsschein“, sprich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die kranke Arbeitnehmer beim Arzt erhalten und bisher an den Arbeitgeber schicken mussten. Die endgültige Umsetzung wird 2021 erwartet.
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Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,18 Euro auf 9,35 Euro. Neu ist auch: Im neuen Jahr bekommen Auszubildende erstmals einen eigenen Mindestlohn. Vom 1. Januar 2020 an müssen Betrieb ihren Azubis mindestens 515 Euro pro Monat zahlen.
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Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag: Für Familien mit niedrigem Einkommen entfällt 2020 die bisherige – je individuell errechnete – Einkommenshöchstgrenze für den Kinderzuschlag. Das bedeutet: verdienen Eltern etwas mehr, so wird der Zuschlag nicht komplett gestrichen – sondern gekürzt. Der Zuschlag kann aktuell maximal 185 Euro ausmachen. Zudem steigt zum 1. Januar der steuerliche Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 5 172 Euro für gemeinsam veranlagte Eltern – pro Elternteil auf 2 586 Euro. Eine Erhöhung des Kindergeldes gibt es erst 2021.
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Unterhalt: Vom 1. Januar 2020 an müssen getrennt lebende Eltern mehr Unter-halt zahlen. Für Kinder unter sechs Jahren werden es 369 Euro (bisher: 354 Euro) pro Monat sein. Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhalten 424 Euro (406 Euro) im Monat. Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt künftig 497 Euro (476 Euro).
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Elternunterhalt: Ab Januar 2020 werden volljährige Kinder seltener für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen, wenn diese im Pflegeheim leben und Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) beziehen. Grund: Für die Kinder gilt künftig eine Einkommensgrenze in Höhe von 100 000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Erst bei Übersteigen dieses Betrages kann ein Kind vom Amt zur Kasse gebeten werden. Vermögen wird nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Verdient ein Kind wenig, hat aber Vermögen, muss keinen Elternunterhalt leisten.
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Betriebsrente: Zum neuen Jahr wird die Freigrenze für die Beitragszahlung zur Krankenversicherung (155,75 Euro) durch einen Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ersetzt. Das bedeutet, dass dieser Betrag künftig wirklich frei von Beiträgen bleibt, wenn die Rente darüber liegt. Bis dato wurde bei Überschreiten der Freigrenze – auch wenn nur mit einem Cent – die komplette Rente mit KV-Beiträgen belegt.
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Nutri-Score: Das genaue Datum für die Einführung des Nutri-Score im kommenden Jahr steht noch nicht fest. Sicher ist aber, dass die fünfstufige, farbige Nährwertkennzeichnung für Fertiggerichte, die unter anderem Fett-, Salz und Zuckergehalt berücksichtigt, im Laufe des Jahres 2020 kommt.
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Wohngeld: Das Wohngeld steigt. Wohngeld können Haushalte mit geringem Einkommen erhalten, die zur Miete oder im Eigentum wohnen und keine anderen staatlichen Hilfen wie etwa Hartz IV beziehen. Weil die Berechnung von Wohngeld sehr individuell ist – es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt und richtet sich unter anderem nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete oder Belastung –, kann nicht in Euro und Cent oder in Prozenten ausgedrückt werden, wie stark die Erhöhung ausfallen wird.
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Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende wird um acht Euro auf 432 Euro im Monat angehoben. Für den zweiten im Haushalt lebenden bedürftigen Erwachsenen (etwa den Ehepartner) gibt es 389 Euro monatlich (2019: 382 Euro) Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt um fünf auf 250 Euro monatlich. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung um sechs auf 308 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 328 statt 322 Euro.
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Eingliederungshilfe: Vom 1. Januar 2020 an müssen Menschen mit Behinderung keine Sozialhilfe mehr für Leistungen der Eingliederung beantragen. Ein solcher Antrag fällt etwa für Menschen weg, die Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bekommen. Zudem steigt der Vermögensfreibetrag auf 54 810 Euro.
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Verpflegung: Berufstätige, die mehr als acht Stunden auswärts tätig sind, können künftig pro Tag 14 Euro Verpflegungspauschale als Werbungskosten ansetzen – statt bisher 12 Euro. Bei einer 24-stündigen Abwesenheit gibt es künftig 28 Euro – für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen die Hälfte.
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Steuerfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9 408 Euro pro Jahr. Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung sind es 18 816 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Einkommen steuerfrei.
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Strompreise: Weil die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um knapp 5,5 Prozentpunkte von 6,405 Cent auf 6,756 je Kilowattstunde steigt, werden viele Stromanbieter die Preise erhöhen.
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