Rechtswidrig IHK-Plakat muss abgehängt werden
Plakat der Industrie- und Handeslkammer (IHK) Ulm zugunsten von Stuttgart 21 ist nicht zulässig.
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Dieses rund 100 Quadratmeter große Plakat muss die IHK wieder abhängen, befanden die Sigmaringer Richter am Donnerstag.
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