Rote Ampel, Promillegrenze, Handy am Ohr Diese Fahrrad-Regeln kennt kaum jemand
Die Verkehrsregeln lernen Autofahrer in der Fahrschule. Und die Regeln für Fahrradfahrer – sind klar, oder? Mit dem Fahrrad am Stau vorbeiradeln und rote Ampeln ignorieren – wir erklären, was erlaubt ist.
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Fahrradfahren kann so schön sein. Aber auch für Radfahrer gibt es einige Regeln im Straßenverkehr.
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Fahrradfahrer können ihren Führerschein verlieren: Wer ein Gläschen zu viel getrunken hat, lässt das Auto in der Regel stehen. Beim Fahrradfahren ist die Hemmschwelle niedriger. Dabei macht sich der Radfahrer ab 0,3 Promille strafbar, wenn es zu einem Unfall kommt oder er auffällig fährt. Ab 1,6 Promille begeht der Radfahrer auch ohne erkennbare Auffälligkeit eine Straftat. Wird er dabei erwischt, gibt es drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und es kann sogar der Führerschein entzogen werden. Auch ein Radfahrverbot ist möglich.
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Nebeneinander fahren ist einfach schöner und grundsätzlich nicht verboten. Behindert man dabei allerdings den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer kostet es 20 Euro.
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Dass es teuer werden kann, wenn man im Auto mit dem Handy am Ohr erwischt wird, wissen die meisten. Aber auch auf dem Rad darf nur mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Benutzt der Radler dennoch das Telefon während der Fahrt kostet es 55 Euro Strafe. Musikhören mit Kopfhörern ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings sollte man Martinshorn oder Signale noch hören können, sonst kostet es 15 Euro.
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Schnell auf der Busspur an der Autoschlange vorbeifahren? Verlockend, aber verboten. Wie auch Autofahrer dürfen Radfahrer die Busspur nicht befahren. Es droht eine Strafe in Höhe von 15 Euro, wird ein Bus behindert sogar von 35 Euro.
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Beide Hände am Lenker, so ist es richtig. Wer freihändig fährt, wird mit fünf Euro zur Kasse gebeten.
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Wenn ein Radfahrer über einen Zebrastreifen fährt, hat er – im Gegensatz zu Fußgängern – kein Vorrang und muss Autofahrer vorbeifahren lassen. Anders ist es, wenn der Radfahrer sein Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt, dann gilt er als Fußgänger.
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Dass Radfahrer nicht auf rote Ampeln achten müssen ist falsch. Wer mit seinem Rad auf der Straße fährt, muss an roten Ampeln halten. Auch spezielle Fahrradampeln auf Radwegen müssen beachtet werden. Wer über eine rote Ampel fährt zahlt mindestens 60 Euro. War die Ampel länger als eine Sekunde rot kostet es schon 100 Euro. Und verursacht man dadurch einen Unfall sind es 180 Euro.
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Auch wenn es manchmal praktischer und schneller ist, Radwege dürfen nur in die vorgegebene Richtung befahren werden. Auch für Radfahrer gilt nämlich das Rechtsfahrgebot. Gibt es nicht auf beiden Straßenseiten eine Radspur, so muss auf die Straße ausgewichen werden. Wird dieses missachtet, zahlt man 20 Euro Strafe.
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Sich eben schnell an den wartenden Autos an der Ampel bis nach vorne vorbeidrängeln? Das ist durchaus erlaubt. Allerdings nur rechts und nur, solange die Autos noch stehen. Sich in der Mitte zwischen zwei Kolonnen durchzuquetschen ist allerdings nicht erlaubt.
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Ist ein Fahrradweg mit diesem Schild gekennzeichnet, müssen Radfahrern ihn benutzen. Wer dies nicht tut, muss mit einer Strafe von bis zu 35 Euro rechnen.
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Kinder bis zum achten Geburtstag müssen aus Sicherheitsgründen auf dem Fußgängerweg fahren. Danach dürfen sie bis zum zehnten Lebensjahr weiterhin dort fahren. Älteren Fahrradfahrern ist es nur erlaubt, wenn ein „Fahrrad frei“-Schild den Gehweg markiert oder Eltern ihre Kinder unter acht Jahren dort begleiten.
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Ein Parkverbot für Fahrräder gibt es nicht. Das Rad kann sowohl am Straßenrand, als auch auf dem Gehweg abgestellt werden. Wer allerdings nachts sein Rad am Straßenrand parkt, muss es laut Polizei beleuchten.