Serie Rechtsstaat 37 Schritte in Demut
Richterliche Urteile verändern Leben. Um ihre Unabhängigkeit zu wahren, bleibt geheim, wie die Juristen zu ihrem Urteil kommen. Klar ist aber: Auch in Terrorismusverfahren wollen sie den Angeklagten auf Augenhöhe begegnen.
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Vor ihrem Arbeitsplatz im Gerichtsgebäude Stuttgart-Stammheim: Die Richter Lars Kemmner, Mathias Mangold, Carolin Bourgun und Herbert Anderer (von links).
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Mutmaßliches Terrortreffen an der „Hummelgautsche“, der Vaihinghöfer Mühle bei Schwäbisch Gmünd im September 2019: Bei Wurst und Bier soll sich um Werner S. eine rechte Terrorgruppe gebildet haben, die geplant habe, in Deutschland Moscheen anzugreifen, so einen Bürgerkrieg auszulösen und in der Folge die Bundesregierung zu stürzen.
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Am 8. Februar 2020 schlug die Polizei zu, nachdem Ermittler die Verdächtigen monatelang observiert und ihre Telefongespräche mitgeschnitten hatten: 14 Männer wurden festgenommen und später dem Haftrichter vorgeführt. Der ordnete für 12 Beschuldigte Untersuchungshaft an, in deren Verlauf sich einer von ihnen das Leben nahm. Ab April 2022 verantworteten sich die verbliebenen 13 Angeklagten vor den Richtern des 5. Strafsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichtes im Prozessgebäude Stammheim.
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Eine dubiose Rolle spielte in den Ermittlungen wie im Verfahren der Polizeiinformant Paul-Ludwig U.,. Er versorgte die Polizei mit größtenteils frei erfundenen Information zur mutmaßlichen Terrorgruppe. Die Richter machten in ihrem Urteil sehr deutlich, dass sie den Angaben des Spitzels U. nur dort glaubten, wo sie durch andere, objektive Beweise belegt waren. Trotzdem mussten sie ihn am Ende im November 2023 nach 173 Prozesstagen freisprechen, weil für U. die Kronzeugenregelung griff.
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Im November 2023 verurteilten die drei Richter und beiden Richterinnen des 5. Strafsenats zehn Männer zu teilweise langen Hadtstrafen. Den Informanten Paul-Ludwig U. sprachen sie frei. Ein weiterer Angeklagter war während des Verfahrens an einer Herzschwäche verstorben. Das Verfahren im Prozessgebäude des OLG Stuttgart in Stammheim dauerte 173 Tage. Es ist bislang das längste Verfahren in diesem Gerichtsgebäude. Das Urteil gegen die Gruppe S. ist noch nicht rechtskräftig, weil einige Verurteilte es vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
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Das Karlsruher Schloss im weihnachtlichen Glanz im 2017. Am 20. Dezember 2017 nahmen Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Baden-Württemberg des einen Deutschen mit irakischen Wurzeln fest. Er sollte, so der Tatvorwurf, einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Karlruhe geplant haben. Einen Vorwurf, den die Richterinnen und Richter des 5. Strafsenats in 83 Verahndlungstagen nicht nachweisen konnten. Sie sahen es als erwiesen an, dass Dasbar W. der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ angehörte.Sie verurteilten W. zu einer Haftstarfe von fünf Jahren und sechs Monaten.