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Spektakuläre Prozesse in Stammheim RAF-Gerichtssaal ist Geschichte

Von der Rote Armee Fraktion bis zu den Osmanen Germania: In Stammheim wurde in mehr als vier Jahrzehnten deutsche Gerichtsgeschichte geschrieben. Nun weicht das alte Prozessgebäude einem neuen. Wir werfen einen Blick zurück.

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1962 befand sich die Justizvollzugsanstalt Stammheim noch im Bau. Das bis dahin sicherste Gefängnis Deutschlands war sozusagen eine Musteranstalt aus dem Musterländle. Gut 20 Millionen Deutsche Mark soll der Komplex damals gekostet haben.
Foto dpa

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1962 befand sich die Justizvollzugsanstalt Stammheim noch im Bau. Das bis dahin sicherste Gefängnis Deutschlands war sozusagen eine Musteranstalt aus dem Musterländle. Gut 20 Millionen Deutsche Mark soll der Komplex damals gekostet haben.
Weil der Komplex so sicher war, wurden auch immer mehr besonders problematische Gefangene nach Stammheim verlegt. Unter ihnen war auch die erste Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Um den Mitgliedern den Prozess zu machen, wurde auf dem Gelände ein Gerichtssaal gebaut. Das Bild entstand kurz vor Beginn der Verhandlung am ersten Prozesstag am 21. Mai 1975.
Foto UPI

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Weil der Komplex so sicher war, wurden auch immer mehr besonders problematische Gefangene nach Stammheim verlegt. Unter ihnen war auch die erste Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Um den Mitgliedern den Prozess zu machen, wurde auf dem Gelände ein Gerichtssaal gebaut. Das Bild entstand kurz vor Beginn der Verhandlung am ersten Prozesstag am 21. Mai 1975.
Während der Verhandlung waren Fotografen nicht zugelassen. Also mussten die RAF-Terroristen Jan Carl Raspe, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof gezeichnet werden.
Foto dpa

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Während der Verhandlung waren Fotografen nicht zugelassen. Also mussten die RAF-Terroristen Jan Carl Raspe, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof gezeichnet werden.
Die Sicherheitsvorkehrungen waren hoch. Streifen fuhren am Außenzaun entlang, Flutlichtanlagen beleuchteten das Innengelände. Wer in das Gefängnis und das Prozessgebäude gelangen wollte, wurde an einer Sicherheitsschleuse eingehend untersucht.
Foto AP

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Die Sicherheitsvorkehrungen waren hoch. Streifen fuhren am Außenzaun entlang, Flutlichtanlagen beleuchteten das Innengelände. Wer in das Gefängnis und das Prozessgebäude gelangen wollte, wurde an einer Sicherheitsschleuse eingehend untersucht.
Das mediale Interesse war riesig. Vor dem Gebäude warteten Journalisten, Fotografen und Kamerateams, um von dem Prozess zu berichten. Häufig interviewten sie dabei auch die Anwälte der Angeklagten.
Foto Archiv

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Das mediale Interesse war riesig. Vor dem Gebäude warteten Journalisten, Fotografen und Kamerateams, um von dem Prozess zu berichten. Häufig interviewten sie dabei auch die Anwälte der Angeklagten.
So zum Beispiel auch der Anwalt Hans-Christian Ströbele (rechts), der von dem Prozess ausgeschlossen wurde und später bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß. Ein weiterer Anwalt, der später als Bundesinnenminister in der SPD politische Karriere machte, war Otto Schilly.
Foto dpa

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So zum Beispiel auch der Anwalt Hans-Christian Ströbele (rechts), der von dem Prozess ausgeschlossen wurde und später bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß. Ein weiterer Anwalt, der später als Bundesinnenminister in der SPD politische Karriere machte, war Otto Schilly.
Nachdem sich Meinhof schon ein Jahr zuvor erhängt hatte, begingen Baader, Ensslin und Raspe in der Nacht zum 18. Oktober 1977 Selbstmord. Sie wurden auf dem Dornhalden Friedhof beigesetzt.
Foto dpa

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Nachdem sich Meinhof schon ein Jahr zuvor erhängt hatte, begingen Baader, Ensslin und Raspe in der Nacht zum 18. Oktober 1977 Selbstmord. Sie wurden auf dem Dornhalden Friedhof beigesetzt.
Auch in späteren Jahren wurden in Stammheim Prozesse unter starken Sicherheitsvorkehrungen geführt. Im September 1992 standen dort die RAF-Terroristen Peter-Juergen Boock (vorne links) und Christian Klar (hinten rechts) vor Gericht.
Foto AP

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Auch in späteren Jahren wurden in Stammheim Prozesse unter starken Sicherheitsvorkehrungen geführt. Im September 1992 standen dort die RAF-Terroristen Peter-Juergen Boock (vorne links) und Christian Klar (hinten rechts) vor Gericht.
Ein weiterer Prozess, ein weiteres RAF-Mitglied. 2012 wurde Verena Becker für ihre damalige Beteiligung am Buback-Mord zu vier Jahren verurteilt, nachdem sie bereits im selben Gerichtssaal 1977 lebenslänglich bekommen hatte und 1989 begnadigt worden war.
Foto dpa

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Ein weiterer Prozess, ein weiteres RAF-Mitglied. 2012 wurde Verena Becker für ihre damalige Beteiligung am Buback-Mord zu vier Jahren verurteilt, nachdem sie bereits im selben Gerichtssaal 1977 lebenslänglich bekommen hatte und 1989 begnadigt worden war.
2014 sitzen drei mutmaßliche Unterstützer einer Terrororganisation in Syrien auf der Anklagebank (im Bild). Fälle aus dem Bürgerkriegsland werden häufig in Stammheim verhandelt. 2017 etwa stehen vier Islamisten vor Gericht, die sich in Rakka an einem Massaker an 36 Assad-Anhängern beteiligt haben sollen.
Foto dpa

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2014 sitzen drei mutmaßliche Unterstützer einer Terrororganisation in Syrien auf der Anklagebank (im Bild). Fälle aus dem Bürgerkriegsland werden häufig in Stammheim verhandelt. 2017 etwa stehen vier Islamisten vor Gericht, die sich in Rakka an einem Massaker an 36 Assad-Anhängern beteiligt haben sollen.
Ein Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof hält im September 2017 in Stammheim zu Beginn eines Prozesses gegen mutmaßliche Betreiber des Neonazi-Portals Altermedia eine Mappe und ein Strafgesetzbuch in der Hand.
Foto dpa

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Ein Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof hält im September 2017 in Stammheim zu Beginn eines Prozesses gegen mutmaßliche Betreiber des Neonazi-Portals Altermedia eine Mappe und ein Strafgesetzbuch in der Hand.
Auch rund um den Osmanen-Prozess galt oberste Sicherheitsstufe. Das Gericht sprach alle sieben Angeklagten der Rockergruppierung schuldig unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Menschenhandels.
Foto Lichtgut/Max Kovalenko

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Auch rund um den Osmanen-Prozess galt oberste Sicherheitsstufe. Das Gericht sprach alle sieben Angeklagten der Rockergruppierung schuldig unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Menschenhandels.
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