Stuttgart-21-Anstecker im Rathaus Stadt hat Mitarbeiterrechte verletzt
Die Stadt Stuttgart hat mit einem Verbot von Stuttgart-21-Ansteckern die Rechte der Mitarbeiter verletzt, urteilt das Verwaltungsgericht.
Die Stadt Stuttgart hat mit einem Verbot von Stuttgart-21-Ansteckern die Rechte der Mitarbeiter verletzt, urteilt das Verwaltungsgericht.