Stuttgart-21-Polizeieinsatz im Schlossgarten Polizisten weisen Vorwürfe zurück
Zwei Polizisten stehen von Dienstag an wegen des Einsatzes von Wasserwerfern am 30. September 2010 im Schlossgarten vor dem Landgericht. Den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Amt weisen die beiden Einsatzleiter zurück.
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Bei dem umstrittenen Wasserwerfereinsatz am 30. September 2010 im Schlossgarten wurden neun S-21-Gegner verletzt. Am Dienstag beginnt der Prozess gegen zwei Einsatzabschnittsleiter.
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Vor dem Stuttgarter Landgericht beginnt am Dienstag der Wasserwerfer-Prozess. Am Vormittag war es vor dem Gerichtsgebäude ruhig, rund 20 S21-Gegner waren vor Ort.