Stuttgarter Zeitung

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  3. Verbrechen – Charles Manson und die Manson Family: 50 Jahre nach dem Manson-Blutbad

  • Charles  Manson hatte im Frühjahr 1967 eine siebenjährige Haftstrafe verbüßt und wurde auf Bewährung entlassen. Foto: UPI
    Charles Manson hatte im Frühjahr 1967 eine siebenjährige Haftstrafe verbüßt und wurde auf Bewährung entlassen.

Charles Manson hatte im Frühjahr 1967 eine siebenjährige Haftstrafe verbüßt und wurde auf Bewährung entlassen.

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