Wasserwerfer-Prozess in Stuttgart Nebenkläger müssen zahlen
Die Nebenkläger beim Wasserwerfer-Prozess, die beim Polizei-Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten im September 2010 verletzt wurden, müssen ein Drittel der Anwaltskosten selbst tragen. Das Landgericht sieht eine gewisse Mitschuld der Verletzten.
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Der Rentner Dietrich Wagner wurde beim Polizeieinsatz am „schwarzen Donnerstag“ schwer verletzt.
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Am 30. September 2010 sollte die Baustelle für das Grundwassermanagement von Stuttgart 21 eingerichtet werden. Mehrere Hundertschaften der Polizei brauchten Stunden, um die Stuttgart-21-Gegner vom Gelände für das Grundwassermanagement zu drängen.
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Demonstranten blockierten die Arbeiten der Polizei. Der Polizeieinsatz eskalierte.
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Erstmals seit Jahrzehnten wurden beim Großeinsatz zur Räumung des Schlossgartens in Stuttgart wieder Wasserwerfer eingesetzt. Die Angaben zur Zahl der Verletzten schwankte je nach Quelle zwischen 100 und 400. Auch etliche Polizeibeamte gingen mit Verletzungen aus dem Einsatz.
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Viele der Demonstranten litten im Anschluss vor allem unter Reizungen oder Verletzungen der Augen.
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Das Bild des Rentners mit den blutenden Augen ging durch alle Medien. Der Stuttgart-21-Gegner Dietrich Wagner ist auf Grund der schweren Verletzungen weitgehend erblindet.
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Kurz nach Mitternacht fielen unter Polizeischutz ...
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... die ersten Bäume im Schlossgarten.
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Einige Tage später demonstrierten nach Schätzungen der Polizei mindestens 65.000, nach Angaben der Veranstalter bis zu 100.000 Menschen gegen Stuttgart 21 und den massiven Einsatz im Schlossgarten.
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Der Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag wird seitdem in Verfahren gegen Polizeibeamte und Demonstranten aufgearbeitet. Auch der Landtag befasst sich mit den Ereignissen des 30. Septembers 2010. Der Prozess gegen zwei Polizeibeamte vor dem Stuttgarter Landgericht wurde indes im November 2014 eingestellt.