Ob weggeworfene Kippen, nicht aufgesammelter Hundekot oder Einweggrills im Park: Wer sich in Sindelfingen nicht an die neuen Regeln hält, wird künftig stärker zur Kasse gebeten.

Bevor Frank Bechtle vom Polizeirevier Sindelfingen am Dienstag dem Sindelfinger Gemeinderat die Kriminalitäts- und Unfallstatistik für das vergangene Jahr vorstellte, meldete sich der Oberbürgermeister Markus Kleemann (CDU) zu Wort. „Wir leben in einer sicheren Stadt“, konstatierte er. Und ergänzte: „Zum Sicherheitsgefühl der Bürger trägt auch das Thema Sauberkeit bei. Deshalb haben wir eine Sauberkeitsstreife initiiert.“

 

Auch die Polizeiverordnung für die Stadt wird nun diesem Anspruch einer sauberen Stadt angepasst. Der Gemeinderat beschloss am Dienstag die Neufassung. Darin sind unter anderem empfindliche Strafen für die falsche Müllentsorgung festgelegt. Wer eine Zigarettenkippe einfach auf die Straße oder im Park wegwirft und dabei erwischt wird, muss künftig eine Strafe von 100 Euro dafür zahlen. Gleiches gilt für das Wegwerfen von Kaugummis oder anderem Kleinmüll.

Welche Strafen auf Hundebesitzer warten, die den Kot ihres Tieres nicht wegräumen

Erhöht wird das Bußgeld für Hundebesitzer. Wer den Kot des Tieres von öffentlichen Flächen nicht ordnungsgemäß entsorgt, soll künftig 100 Euro zahlen, bisher waren 60 Euro angesetzt. Neu ist, dass Hundebesitzer künftig mindestens eine Kottüte bei sich haben müssen, wenn sie mit ihrem Tier das Haus verlassen. Dies kann von den Mitarbeitern der Polizeibehörde kontrolliert werden.

Wilder Müll ist in Sindelfingen ein Problem. Foto: privat

Neu aufgenommen in die Polizeiverordnung wurde auch der Punkt „Entfernung von Abfällen nach Abbrennen von Feuerwerkskörpern“. 150 Euro Bußgeld droht, wenn an Silvester Reste von Böllern auf der Straße liegen bleiben. Wer beim Rauchen oder Alkoholtrinken auf einem öffentlichen Spielplatz erwischt wird, muss künftig 100 statt bisher 50 Euro Strafe zahlen.

Neue Vorschriften zum Betteln und Grillen

Auch das Betteln auf Straßen und Plätzen in der Stadt will die Verwaltung eindämmen. Künftig fällt das Betteln oder das Anstiften zum Betteln, vor allem das Anstiften von Kindern, unter den Passus „Belästigung der Allgemeinheit“ und kann geahndet werden.

Die neue Polizeiverordnung umfasst noch eine ganze Reihe weiterer Vorschriften, unter anderem zum Grillen. So wird die Nutzung von Einweggrills auf öffentlichen Flächen verboten. „Wir werden eine Broschüre mit den Vorschriften erstellen und diese dann in der Stadt verteilen“, erklärte der OB Kleemann.