Auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland sind die Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert.

Stuttgart - Am 12. November 1918 ging für viele Frauen in Deutschland ein Traum in Erfüllung: Mitten in den Wirren der Novemberrevolution erklärte der Rat der Volksbeauftragten, dass fortan alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften „nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“ sind. 25 Jahre zuvor hatten als Erste die Frauen in Neuseeland das aktive Wahlrecht erhalten. In Europa konnten als erste – von 1906 an – die Finninnen wählen und gewählt werden.