18-Jähriger aus Öschelbronn vor Landgericht Für den Staatsanwalt war es versuchter Mord

Ein 63-Jährige protestierte, weil der Angeklagte zu schnell durch eine Tempo-30-Zone fuhr. Das wurde ihm zum Verhängnis. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Attacke im Auto: Im Prozess gegen einen 18-Jährigen aus Öschelbronn wurden die Plädoyers gehalten. Für den jungen Mann geht es um viel.

Der junge Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts weiß, dass er am Abend des 21. März dieses Jahres großen Mist gebaut hat. Und dass der Ausgang dieses Prozesses entscheidend ist für seine Zukunft. Folgt das Gericht in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, würde er die kommenden Jahre im Gefängnis verbringen.

 

Der 18-Jährige aus Gäufelden-Öschelbronn war an jenem Abend in einem emotionalen Ausnahmezustand. Seine Freundin hatte am Morgen via Handy mit ihm Schluss gemacht. Bei dem jungen Mann, der im Alter von sechs Jahren seine Mutter verloren hatte, kam dadurch das Thema Verlust wieder hoch.

Mit einem verbalen Streit fing es an

Den Tag über war er mit seinem Bruder am Bodensee, auf dem Heimweg fuhr er am Abend mit seiner Mercedes A-Klasse durch den Kirschenrain in Gäufelden-Öschelbronn – schneller als in dieser Tempo 30-Zone erlaubt.

Dort trat ein 63-jähriger Anwohner auf die Straße, der eigentlich nur nach einem Marder Ausschau halten wollte, der bereits mehrfach Schläuche an seinem vor dem Haus stehenden Wohnmobil zerbissen hatte. Als der 63-Jährige sich schließlich mit erhobenen Armen bemerkbar machte, stieg laut Anklage der Bruder des 18-Jährigen aus und lieferte sich mit dem Mann eine verbale Auseinandersetzung, an dessen Ende er ihn zu Boden stieß. Anschließend stiegen beide wieder ins Auto.

Während der 63-Jährige sich erhob und seine Schuhe, die er beim Sturz verloren hatte, von der Straße holen wollte, kam der 18-Jährige nach einem Wendemanöver an einem Kreisverkehr zurück und fuhr auf den Mann zu – zum Teil auf dem Gehweg.

„Er hätte den Mann verletzt, wenn dieser sich nicht durch einen Hechtsprung hinter das Wohnmobil in Sicherheit gebracht hätte“, sagte Staatsanwalt Fabian Jebens in seinem Schlussplädoyer. Der 63-Jährige habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Der Angeklagte habe das Ziel gehabt, den 63-Jährigen zu verletzen und habe sogar tödliche Verletzungen in Kauf genommen.

Eine Kamera fliegt

Nachdem die durch den Krach alarmierte Ehefrau ebenfalls aus dem Haus gekommen war, fuhr der Angeklagte nach einem weiteren Wendemanöver noch einmal auf beide zu, lenkte jedoch nach Ansicht des Staatsanwalts ein, als er erkannte, dass er das Ehepaar hinter dem Wohnmobil nicht mehr erreichen konnte.

Er fuhr davon, nachdem der 63-Jährige eine Kamera auf das Auto geworfen hatte, die er statt einer Taschenlampe beim eiligen Hinausgehen erwischt hatte.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der 18-Jährige damit des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht – und des versuchten Mordes. Der Anklagevertreter forderte, auch unter dem Gesichtspunkt des Sühne-Charakters, eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten sowie eine dreieinhalbjährige Führerscheinsperre.

Es sei reiner Zufall gewesen, dass der 63-Jährige nicht verletzt worden sei. „Es war eine Frage von wenigen Zentimetern und Millisekunden – und das bei nächtlicher Sicht, wo Körperkonturen nur schwer zu erkennen sind“, führte er weiter aus. Der Angeklagte habe sowohl heimtückisch gehandelt, da der 63-Jährige mit keinem Angriff gerechnet habe, als auch aus niedrigen Beweggründen, da er sogar den Tod der Ehefrau in Kauf genommen habe.

Der Angeklagte hat sich entschuldigt

Verteidigerin Anja Riethmüller hielt in ihrem Schlussplädoyer eine Bewährungsstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für ausreichend. „Der Angeklagte hatte keinen Tötungsvorsatz, er hat nicht einmal daran gedacht, den Mann zu verletzen“, sagte sie. Zudem wäre er von einem versuchten Mord zurückgetreten, da er nicht noch ein drittes Mal zurückgekommen sei, was für ihn möglich gewesen wäre.

Man dürfe dem 18-Jährigen, der gerade eine Ausbildung begonnen habe, die Zukunft nicht verbauen. Schon die dreieinhalb Monate Untersuchungshaft hätten ihn massiv beeindruckt. Zudem habe er sich bei dem 63-Jährigen und dessen Frau in der Verhandlung entschuldigt und bereue die Tat zutiefst.

Das Urteil soll am 19. November verkündet werden.

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