Die Schuldner- und Insolvenzberatung blickt auf 20 Jahre erfolgreiche Arbeit zurück. In dieser Zeit hat sich das Anforderungsprofil der Berater in den Anlaufstellen des Landkreises Esslingen ständig verändert.

Kreis Esslingen - Menschen, die aufgrund ihrer hoffnungslosen Überschuldung um ihre Existenz fürchten müssen, können sich meist nicht mit eigener Kraft aus dieser Lage befreien. Ihnen bietet seit 20 Jahren die Schuldner- und Insolvenzberatung des Kreises Esslingen kostenlose Hilfe. Anlässlich des runden Geburtstags verweisen die an dem Angebot beteiligten Institutionen – der Landkreis, die Großen Kreisstädte, der Kreisdiakonieverband (KDV) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) – auf ihre erfolgreiche Arbeit. „Tausenden von Menschen“ habe in dieser Zeit ein „finanzieller Neuanfang“ ermöglicht werden können, sagt Katharina Kiewel, die Kreis-Sozialdezernentin.

 

Erste Hilfe gab es schon in den 1980er-Jahren

Das Bemühen, Menschen aus ihrer ausweglos erscheinenden finanziellen Notlage zu helfen, geht im Landkreis Esslingen freilich noch weiter zurück. Bereits Mitte der 1980er-Jahre spezialisierten sich die ersten Sozialberater auf die Unterstützung für überschuldete Menschen. Bundesweit zählten sie damit zu den Vorreitern in diesem Bereich, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt. Auch heute sei es etwas Besonderes, dass sich die öffentliche Verwaltung und die freie Wohlfahrtspflege die Trägerschaft teilten. Zudem sei bemerkenswert, dass fünf Beratungsstellen im Landkreis miteinander vernetzt seien und bereits seit Beginn der 1990er-Jahre eng zusammenarbeiteten.

Freilich seien die Anforderungen an die Kompetenzen der Schuldnerberater stetig gestiegen, heißt es in der Mitteilung weiter. Gesetzliche Änderungen seien von den Mitarbeitern zu beachten und es würden ihnen neue Aufgabenbereiche übertragen. Ein Beispiel sei die Anfang 1999 in Kraft getretene Insolvenzverordnung, die auch Privatpersonen das Recht einräumte, ihre Überschuldung in einem begrenzten Zeitraum abzubauen. Vor fünf Jahren war dieses Gesetz reformiert worden, womit der Zeitraum zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung verkürzt wurde.

Im vergangenen Sommer wurde die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur „Restrukturierung und Insolvenz“ verabschiedet, die eine Restschuldbefreiung in drei Jahren vorsieht. Zurzeit sei indes völlig unklar, wie diese EU-Richtlinie in das deutsche Recht transferiert werden soll. „Wünschenswert wäre eine schnelle Umsetzung“, erklärt Katharina Kiewel. Denn für die Schuldnerberater und Rechtsanwälte, die über die kommenden Neuregelungen und deren genauere Ausgestaltung aufklären müssten, „ist es wichtig, ihre Klienten in der Übergangsphase adäquat beraten zu können“.

Auch Einfühlungsvermögen ist gefragt

Der Fokus liege nach wie vor auf der ganzheitlichen Schuldnerberatung. Oftmals müssten sich die zuständigen Mitarbeiter aber auch um weitere Belastungen der Menschen kümmern, die über die Regulierung hinausgingen – etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit, prekäre Arbeitsverhältnisse sowie Trennung oder Scheidung. Neben der Kompetenz, die Menschen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu beraten, erfordere die Arbeit deshalb Einfühlungsvermögen und psychosoziale Fähigkeiten.