2026 Bezug an zwei Standorten in Stuttgart möglich Große Unterkunft für Geflüchtete soll auf Dauer bestehen

In Ellwangen endet die Aufnahme von Flüchtlingen definitiv am 31. Dezember 2025. Foto: Imago/Jason Tschepljakow

Das Land sucht Ersatz für seine Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Ellwangen. Für Stuttgart sind aber andere Regelungen vorgesehen als für die Kommune im Ostalbkreis.

Das Justiz- und Integrationsministerium des Landes sucht dringend Ersatz für die Landeserstaufnahmestelle (Lea) für Flüchtlinge in Ellwangen. Die dortige Einrichtung kann noch bis Ende 2025 mit 700 bis maximal 1300 Geflüchteten belegt werden, dann sollen auf der ehemaligen Kasernenfläche Wohnungen entstehen. In Stuttgart könnte es auf Dauer Ersatz geben.

 

„Unsere Vereinbarung ist klar, der Betrieb endet hier am 31. Dezember 2025“, sagt ein Sprecher der Stadt Ellwangen auf Anfrage. Es gebe „keine Option auf eine Verlängerung“. Man halte diese Zusagen ein, sagt ein Sprecher des Justizministeriums. Ab 2026 müssten die dann verfügbaren Erstaufnahmeeinrichtungen die Aufgabe Ellwangens „vorübergehend mit übernehmen“.

Flüchtlingszahlen weiter hoch

Ziel des Landes sei, für den Standort Stuttgart eine dauerhafte baurechtliche Genehmigung für eine Erstaufnahmeeinrichtung zu erhalten. Der Platzbedarf für die Flüchtlingsunterbringung sei langfristig vorhanden, so das Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Es ist im Auftrag des Ministeriums für die Suche nach Liegenschaften in seinem Bezirk zuständig. Seit November 2023 haben die Zugangszahlen im Land im Vergleich zu jedem Monat des Vorjahres zwar abgenommen, absolut gesehen bleiben sie aber hoch. Im November 2023 blieben im Saldo 2958 Flüchtlinge in Baden-Württemberg, 1509 weniger als im November 2022, im Mai 2024 waren es 1859 (minus 546 zu 2023). Dazu kamen im Mai 2024 noch 2104 Geflüchtete aus der Ukraine (2023: 2531). Sie alle brauchen Wohnraum.

Zunehmender Leerstand in Bürogebieten

Die Gebäude, die das RP in Stuttgart in den Blick genommen hat, sind Bürohäuser, sie liegen in Gebieten mit teils erheblichem Leerstand. Für Weilimdorf (Lea-Standort: Mittlerer Pfad 13–15) prognostizierte E & G Real Estate in seinem Büromarktbericht 2022 eine zögerliche Nachfrage. Die Standortattraktivität sei zu steigern. Im jüngsten Quartalsbericht weist der Immobilienberater Colliers für Stuttgart eine Zunahme des Büroleerstands von 14,2 Prozent auf 455 200 Quadratmeter aus. Die Durchschnittsmiete liegt bei 19,20 Euro pro Quadratmeter.

Die Bürohäuser in Weilimdorf, für die das RP eine Bauvoranfrage stellen wird, waren zuvor von der Porsche AG belegt gewesen und sollten unter dem Namen Lumicon neu auf den Markt kommen. Vor wenigen Monaten wurden 26 000 Quadratmeter angeboten. In Obertürkheim an der Augsburger Straße 712 sind es mehr als 15 000 Quadratmeter Bürofläche in einem Gewerbegebiet. Insgesamt könnten 1900 (1300 und 600) Personen untergebracht werden.

Für je zehn Bewohner eine Dusche

Die Gebietscharakteristik hat für die Genehmigung der Lea keine entscheidende Bedeutung mehr, denn das Baugesetzbuch lässt Ausnahmen zu. Letztlich entscheidet das Baurechtsamt der Stadt. Hauptsächlich umgebaut werden müsse wegen der nötigen Sanitäranlagen, sagt das RP. Für je zehn Bewohner wird eine Dusche mit einem Platzbedarf von zwei Quadratmetern vorgesehen, der gleiche Schlüssel gilt für Toiletten, je sieben Bewohner teilen sich in der Lea einen Waschtisch (1,2 Quadratmeter).

Krankenstation, Kinderbetreuung, Kursräume und Kantine könne man durch Umnutzung und Vergrößerung von Konferenzräumen und Büros schaffen. In Weilimdorf hatte der Vermieter damit geworben, dass eine Kantine bereits vorhanden sei.

Die Umbaukosten könnten laut dem Amt Vermögen und Bau Stuttgart noch nicht benannt werden. Belastbare Schätzungen lägen wegen des frühen Planungsstadiums nicht vor. Nach dem Eingang der Baugenehmigung rechne man mit rund 18 Monaten Planungs- und Bauzeit. Einen Vertrag zur Befristung wie in Ellwangen will das Justizministerium mit Stuttgart nicht schließen, dass sei nicht beabsichtigt, heißt es.

Nopper: Wir haben keinen Einfluss

Das Land strebe immer das Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune an, deren Einverständnis sei aber grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Nutzung einer Liegenschaft der Erstaufnahme. Es sei keine Willensübereinstimmung erforderlich, sagt ein Sprecher des Justizministeriums dazu. Die Stadt habe keinen Einfluss, hatte Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) die Lage zusammengefasst. Eine Lea sehe er mit Skepsis und Sorge.

Obwohl sich das Land auf zwei Standorte in Stuttgart konzentriert, will es weitere im Blick behalten. Die IBM-Hauptverwaltung in Stuttgart-Vaihingen und das frühere Statistische Landesamt in Heslach seien weiterhin in der Vorprüfung. Auch für diese könnten noch Bauvoranfragen gestellt werden.

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