Im zweiten Schwangerschaftsmonat entschied sich eine 27-Jährige gegen das Kind eines Asylbewerbers. Er soll sie deshalb in ihrer Wohnung in Möglingen festgehalten haben. Der Staatsanwalt zeigt sich bei der Gerichtsverhandlung skeptisch.

Möglingen - Die Vorwürfe wiegen schwer: Weil eine 27 Jahre alte Frau aus Möglingen ihrem 22 Jahre alten Exfreund vorhält, sie im Herbst des vergangenen Jahres zwei Wochen lang zusammen mit ihren beiden Kindern gegen ihren Willen in ihrer Wohnung festgehalten zu haben, kam es am Mittwoch zum Prozess vor dem Amtsgericht Ludwigsburg. Mit der Aktion habe ihr früherer Freund offenbar eine Abtreibung innerhalb der gesetzlichen Frist verhindern wollen, so vermutet sie der Anklage zufolge; sie war damals im zweiten Monat schwanger von ihm. Zu der Schwangerschaft habe sie der Mann, ein Asylbewerber aus Gambia, regelrecht gedrängt. „Er hat mich ständig gefragt, wann ich endlich schwanger werde“, sagte sie.

 

Als der entsprechende Test dann schließlich positiv ausfiel, war die Freude bei beiden demnach zunächst groß. Doch immer wieder sei es zu Streitereien gekommen, berichtete Vanessa E. (alle Namen geändert). „An manchen Tagen war alles ganz toll, aber immer wieder wurde er aggressiv und laut.“ Aus diesem Grund habe sie sich dann auch gegen das Kind entschieden und einen Termin für eine Abtreibung im Krankenhaus vereinbart.

Der Streit war nicht die erste Auseinandersetzung

Daraufhin kam es Ende Oktober schließlich zum Streit mit gegenseitigen Handgreiflichkeiten. Offenbar war es an jenem Abend nicht das erste Mal, dass die beiden aneinander gerieten, wie ein Polizist vor Gericht im Zeugenstand berichtete. „Ich habe Frau E. schon damals gesagt, sie könne sich jederzeit an uns wenden, und sie solle sich beraten lassen.“

Zwei Tage später kam es dann wohl zum Eklat: Samir Z. nahm seiner Freundin stundenweise das Handy weg, verließ die Wohnung teilweise auch über Nacht und schloss sie ein. Einkaufen oder den Hund Gassi führen durfte sie zwei Wochen lang nur noch in seiner Begleitung. Die Staatsanwaltschaft warf dem Gambier daher zunächst Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Freiheitsberaubung vor. Diese Anklagepunkte relativierten sich im Verlauf der mehrstündigen Verhandlung.

Das Opfer erscheint nicht sehr glaubwürdig

Zwar schien der Mann zunächst wenig glaubwürdig und stritt sämtliche Vorwürfe ab. „Ich habe sie nicht geschlagen und auch nie eingesperrt, ich bin ja nicht dumm. Gott sieht, dass ich recht habe“, sagte der Beschuldigte immer wieder. Die Frau wolle ihn nun ins Gefängnis bringen, weil sie kein Baby mit ihm haben wolle. Doch der Staatsanwalt nahm auch dem vermeintlichen Opfer nicht alle Aussagen ab und beschränkte sich in seinem Plädoyer daher lediglich auf einen „erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Frau“. Sie habe ihre im Erdgeschoss liegende Wohnung jederzeit über den Balkon verlassen können. Zudem habe sie selbst zugegeben, dass sie mehrmals mit ihrer Nachbarin zum Rauchen auf dem Balkon gewesen sei; vom Tatbestand der Freiheitsberaubung könne man daher nicht sprechen. Dass der Mann sie mehrmals angerufen, wüste Sprachnachrichten auf der Mailbox ihres Handys hinterlassen und ihr darin massiv gedroht habe, stehe aber auf einem ganz anderen Blatt. „Solchen Morddrohungen muss man einen Riegel vorschieben“, sagte der Staatsanwalt. Er forderte daher fünf Monate Haft ohne Bewährung für den Angeklagten, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. „Hätte man das vorher gewusst, dann hätte man meinem Mandanten die mehrmonatige Untersuchungshaft ersparen können“, sagte der Verteidiger.

Der Angeklagte selbst wollte am Ende nur noch wenige Worte sagen: „Mein Herz schmerzt, ich habe nichts getan.“ Das Urteil wird am 14. März verkündet.