Wird die 380-KV-Leitung zwischen Bünzwangen (Kreis Göppingen) und Goldshöfe (Ostalbkreis) tatsächlich gebraucht? Nein, sagt ein von den Kommunen beauftragtes Institut der TU Graz. Die dort errechnete mittelere Auslastung der Leitung würde bei gerade einmal sechs Prozent liegen.

Für die geplante 380-Kilovolt- Höchstspannungsleitung von Bünzwangen (Kreis Göppingen) nach Goldshöfe (Ostalbkreis) kündigt sich nun eine Auseinandersetzung unter Gutachtern an. Eine von einer Interessensgemeinschaft der Kommunen beauftragte Expertise des Instituts Heinrich Stigler der Technischen Universität Graz zieht den Nutzen der umstrittenen Leitung in Zweifel. Es liege „kein zwingender elektrizitätswirtschaftlicher Bedarf“ für die Leitung vor, zitiert das Landratsamt des Ostalbkreises das Ergebnis. Besonders die Extremfallrechnungen hätten keine dringende Notwendigkeit ergeben – weder, was die regionalen noch die überregionalen Wirkungen der Leitung betreffe.

 

Starke Widerstände

Die Planung der Starkstromleitung hatte im vergangenen Sommer Widerstand im Kreis Göppingen und im westlichen Ostalbkreis ausgelöst, im Rems-Murr-Kreis waren die Gemarkungen von Schorndorf, Urbach, Welzheim und Alfdorf von den Planungen betroffen. In dem Lorcher Teilort Weitmars (Ostalbkreis) sowie in Börtlingen und Wäschenbeuren (Kreis Göppingen) gab es besonders heftige Proteste gegen das Projekt. Die örtlichen Bürgerinitiativen befürchteten, dass man die Bewohner mit den bis zu 80 Meter hohen Strommasten optisch einzäunen werde. Auch in den betroffenen Rathäusern regte sich Widerstand. Schließlich gründeten die Bürgermeister und Landratsämter eine Interessengemeinschaft, welche das Grazer Institut mit der Studie beauftragte.

Sechs Prozent mittlere Auslastung

In dem Gutachten von Professor Heinrich Stigler seien alle wichtigen Voraussetzungen für den künftigen Netzausbau einbezogen worden, heißt es in der Pressemitteilung des Aalener Landratsamts. Zudem habe man das sogenannte Erforderlichkeitskriterium der Bundesnetzagentur zugrunde gelegt, wonach die maximale Auslastung der Leitung mindestens 20 Prozent im Verlauf eines Jahres betragen müsse. Die Berechnungen des Gutachters ergäben nun, dass bei „durchschnittlichen Einspeiseverhältnissen für erneuerbare Energien“ die maximale Auslastung der Leitung nur 17 Prozent betrage, die mittlere Auslastung sogar nur sechs Prozent sei. Auch sogenannte Extremfallrechnungen, etwa wegen besonders viel Stromerzeugung durch Windkraft oder Sonnenenergie, hätten daran nichts geändert.

Der Aalener Landrat Klaus Pavel sieht sich laut der Mitteilung vom Ergebnis des Gutachtens bestätigt. Pavel fordert nun vom Bund und der Bundesnetzagentur, die Leitung aus dem Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu streichen. Allen Beteiligten würden nun Kopien des Gutachtens zur Verfügung gestellt.