Schwimmen in Neckar, Enz, Rems und Murr? Das ist nicht unbedingt die beste Idee. Experten erklären, was im Landkreis Ludwigsburg geht – und was nicht.
Wenn es draußen heiß ist, geht man ins Freibad. Vereinzelt kamen aber wohl auch in den vergangenen Wochen immer wieder Menschen auf die Idee, im Neckar oder dem Altneckar bei Pleidelsheim zu baden. „Dies ist aber aus verschiedenen Gründen leider nicht erlaubt und vor allem sehr gefährlich“, teilt die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt mit. Denn: Im Bereich des Kraftwerks- und Schifffahrtskanals sei das Baden sogar lebensgefährlich. „Während es von außen so aussieht, als würde das Wasser ganz ruhig dahingleiten, hat es unter der Wasseroberfläche enorme Kräfte.“
Das Baden im Altneckar ist im Übrigen ebenfalls verboten, da dort aus naturschutzrechtlichen Gründen ein so genanntes Betretungsverbot besteht. Pleidelsheim ist also schon mal raus, aber wie sieht das generell aus an den Gewässern im Landkreis? Fünf Fragen und Antworten.
Darf man generell in den Flüssen schwimmen oder baden?
„Aus hygienisch-medizinischer Sicht ist das Baden in den Bächen und Flüssen des Landkreises Ludwigsburg nicht zu empfehlen“, heißt es seitens des Gesundheitsamtes im Landratsamt Ludwigsburg. Das liegt unter anderem daran, dass im Wasser durch die Einleitung aus Kläranlagen verschiedene Krankheitserreger enthalten sein können. Verboten ist das Baden in den Gewässern jedoch nicht. Das Wassergesetz für Baden-Württemberg lässt das Baden als Gemeingebrauch zu.
Wo darf man baden?
In angemeldeten Badegewässern darf man gefahrlos baden. Diese Seen, Bäche und Flüsse werden durch das Gesundheitsamt routinemäßig hygienisch-mikrobiologisch untersucht. Im Landkreis Ludwigsburg gibt es allerdings keine angemeldeten Flussbadestellen. Die Anmeldung einer Badestelle erfolgt grundsätzlich durch die jeweilige Kommune.
Wo darf man nicht baden?
„Man sollte nicht in Gewässern baden, die nicht als Badegewässer angemeldet sind“, sagt ein Sprecher des Ludwigsburger Landratsamtes. „Denn diese Gewässer werden nicht untersucht. Daher liegen auch keine Erkenntnisse zur Wasserqualität vor.“
Ein klares Verbot gibt es zum Beispiel am Neckarstrand in Remseck, erklärt der Pressesprecher der Stadt. Dort ist es laut Polizeiverordnung verboten, in Neckar und Rems zu baden. Hintergrund ist – wie in Pleidelsheim – die Gefahr durch die Schifffahrt.
Wie erkennt man, wo man darf und wo nicht?
Über die Badegewässerkarte des Landes Baden-Württemberg unter https://badegewaesserkarte.landbw.de findet man hygienisch überwachte Badegewässer. Die Karte zeigt für den Landkreis Ludwigsburg allerdings nur einen Treffer an, nämlich den Unteren Seewaldsee in Vaihingen-Horrheim. Immerhin wird für ihn grünes Licht gegeben: „Es liegen für das Gewässer keine Meldungen über ein Badeverbot, erhöhte mikrobiologische Parameterwerte oder das Auftreten von Blaualgen vor. Die Badestelle kann ohne Einschränkungen genutzt werden.“
Spricht etwas dagegen, nur die Füße in den Fluss zu halten?
Verboten ist das nicht. Doch auch hier warnen die Experten des Gesundheitsamtes: „Bei fehlender hygienischer Überwachung kann keine Aussage über die Sauberkeit des Gewässers getroffen werden.“ Durch Einleitungen von Abwasser, Erosionsprozesse im Einzugsgebiet, Regenwasser aus Flächenversiegelungen, Abschwemmungen von Landwirtschafts- und Naturflächen, Einleitungen von Industrie und Gewerbe sowie Wasservögel gelangten verschiedene Mikroorganismen in die Flüsse.