Eigentlich ist die TSG Hoffenheim von der 50+1-Regel, die verhindern soll, dass Investoren zu viel Einfluss auf Vereine haben, befreit und genießt damit Sonderstatus. Dietmar Hopp jetzt: Ihm sei es nie um Macht gegangen.

Dietmar Hopp wird seine Stimmrechtsmehrheit an der TSG Hoffenheim-Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein TSG 1899 Hoffenheim e.V. zurückgeben – ohne eine Entschädigung zu verlangen. Wie der Fußball-Bundesligist am Mittwoch mitteilte, verzichtet der bisherige Mehrheitsgesellschafter auf die einst zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung. Zuerst hatte der „Kicker“ am Mittwoch darüber berichtet. 

 

Die Rückgabe bedeutet, dass der Fußball-Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgibt. Das heißt: Die Regelung, die nur im deutschen Profi-Fußball gilt, besagt grundsätzlich, dass die Entscheidungsmehrheit beim Einstieg eines Investors immer beim Stammverein bleiben muss. So soll verhindert werden, dass Clubs - wie zum Beispiel in England - vollständig veräußert werden können.

Drei deutsche Vereine von 50+1-Regel betroffen

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich beurteilt, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg deutlich kritisiert. Die drei Vereine sind derzeit von der 50+1-Regel befreit, weil sie bereits seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern oder Investor maßgeblich unterstützt werden. Das Klärungsverfahren läuft derzeit immernoch.