Mit dem Radikalenerlass sollten Personen aus dem öffentlichen Dienst ausgesperrt bleiben, deren Verfassungstreue zweifelhaft erschien. Nach 50 Jahren liegt vieles noch im Dunkeln. Gerade im Südwesten war die Hysterie groß.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Einen „Radikalenerlass“ oder „Berufsverbote“ hat es formal nie gegeben. Gleichwohl wurden Millionen von Staatsdiener durchleuchtet, um ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Das geht zurück auf einen Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern, der auf Anregung des Bundeskanzlers Willy Brandt am 28. Januar 1972 gefällt worden ist. Es ging um „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“. Brandt hat das später als kardinalen Fehler eingestanden. sagte er 1976. Der Gesinnungscheck habe „zu grotesken Fehlentwicklungen geführt“.