Vom 19. März an bieten die drei großen Netzbetreiber und 1&1 um ihre Anteile am 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Die Auktion ist zukunftsweisend – und hoch umstritten.

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Stuttgart - Ab dem 19. März geht es um die Versteigerung von Frequenzen, die für den Aufbau der Mobilfunkgeneration5G notwendig sind. Die Auktion gilt als Weichenstellung für unseren Alltag, das Arbeiten, die Gesundheit und den Verkehr der Zukunft. Im 5G-Netz können Daten bis zu hundertmal schneller als bisher übertragen werden. Daten erreichen praktisch verzögerungsfrei ihren Empfänger. So wichtig die Auktion ist, so umstritten ist sie wegen ihrer Vergabebedingungen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

 

Was ermöglicht das 5G-Netz?

Mit dem neuen Netz können im Prinzip Fabriken ferngesteuert, Patienten ortsungebunden operiert und Autos fahrerlos gesteuert werden. Die Telemedizin wird einfacher. Anwendungen mit virtueller Realität für das Reisen, für Videospiele, fürs Lernen und Arbeiten funktionieren besser. Filme lassen sich unterwegs ruckelfrei anschauen. Millionen von Sensoren lassen sich vernetzen, die bei der Planung von Verkehrsströmen helfen oder auch nur das Wohnklima im Haushalt steuern. Künftig werden so Dienstleistungen möglich, die man sich noch gar nicht vorstellen kann. Ein Grund ist, dass 5G mehr als ein Netz ist. Der Standard ermöglicht parallel betriebene Unternetze, die höchst unterschiedliche Aufgaben erfüllen können.

Warum kritisieren die Netzbetreiber die Auktionsbedingungen so scharf?

Es geht um die Auflagen und das Geld. Auf der Auktion bieten die drei großen Netzbetreiber in Deutschland, Telekom, Vodafone und Telefónica, mit. Vierter Bieter ist 1&1 Drillisch (United Internet), das im Mobilfunk die Netze von Telefónica und Vodafone nutzt. Die drei Netzbetreiber wehren sich vor allem dagegen, dass sie Milliarden in den Netzausbau stecken, aber vielleicht Wettbewerber auf ihr Netz lassen müssen. Die Bundesnetzagentur spricht von einem „Verhandlungsgebot“. Außerdem seien für die Versteigerung die Auflagen zu hoch und die Rechtssicherheit nicht gewährleistet. So könne eine flächendeckende Versorgung mit 5G mit den aktuell angebotenen Frequenzen nicht gelingen, weil deren Reichweite viel zu gering sei, sagt Wolfgang Kopf, Regulierungsleiter bei der Telekom. „Die Vergabebedingungen sind in wichtigen Punkten unpräzise, unverhältnismäßig und erschweren dadurch Investitionen.“

Was fordert die Politik von Betreibern?

Da Deutschland beim Netzausbau hinterherhinkt und die Bürger über Funklöcher und schleppenden Datenverkehr klagen, wollen sie den Netzbetreibern mehr abverlangen – auch weil das politisch opportun ist. So fordert die Union das lokale Roaming, bei der die Verbraucher automatisch mit einem anderen Netz verbunden werden, falls das ihres Anbieters zu schwach ist. Das lokale Roaming spielt für die Auflagen der Frequenzversteigerung derzeit keine Rolle. Aufgrund der politischen Diskussion wurden aber die Auflagen im vergangen Winter noch verschärft.

Was sind die Auflagen?

Bis Ende 2022 müssen in jedem Bundesland mindestens 98 Prozent der Haushalte mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s versorgt werden, fordert die Bundesnetzagentur. Das gilt auch für alle Autobahnen und die „wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege“. Bis 2024 müssen dann alle übrigen Bundesstraßen mit 100 Mbit/s versorgt werden. Die Hälfte der Geschwindigkeit gilt unter anderem für alle Landes- und Staatsstraßen und übrigen Schienenwege. Die Reaktionszeit – die sogenannte Latenz – darf zehn Millisekunden nicht überschreiten.

Bringt 5G das Datennetz bis in den letzten Winkel?

Die versteigerten hohen Frequenzen im Bereich 2,0 und 3,6 Gigahertz haben kurze Wellen. Je nach Topografie erfassen die Funkzellen einen Radius von im Schnitt zwei bis vier Kilometer. Würde man nur das 5G-Netz mit den zu vergebenden Frequenzen für eine umfassende Abdeckung aller Landstriche nutzen, müssten wohl einige Hunderttausend Basisstationen gebaut werden, so Torsten Gerpott, Telekommunikationsexperte an der Universität Duisburg-Essen. 98 Prozent Haushaltsabdeckung könne man aber auch mit einem Ausbau der 3G- und 4G-Netze in anderen Frequenzen erreichen. „Das sollte man mit einem Technologiemix schaffen“, so Gerpott.

Was heißt das für Landbewohner?

Auch nach der Versteigerung der 5G-Frequenzen und dem Aufbau des 5G-Netzes werden sie in der Regel bei der Datenübertragung die 3G- und 4G-Netze nutzen. Für die Alltagsanwendungen wie im Internet surfen oder Mails schreiben wird das reichen. Unterwegs auf dem Handy einen hochauflösenden Film streamen, wird dagegen kaum ohne Unterbrechungen funktionieren. In den Städten dagegen wird sich durch 5G die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung erhöhen, und das Netz wird stabiler als jetzt. Hier könnte es auch neue Dienstleistungen geben.

Werden künftig überall Mobilfunkmasten erbaut?

Rund 75 000 Basisstationen haben die drei Netzbetreiber. Laut Bundesnetzagentur müssen sie in „weißen Flecken“, also in ländlichen Regionen, wo es bislang schon an einer guten Versorgung mangelt, bis Ende 2022 im Bereich 2,0 Gigahertz je 500 5G-Basisstationen errichten. Je 1000 Basisstationen sind es im Bereich 3,6 Gigahertz. „Bei diesen können sie zum Teil auf ihre vorhandenen Standorte der Basisstationen zurückgreifen“, sagt Gerpott. „Das Landschaftsbild wird sich deshalb kaum verändern.“ Frank Fitzek vom 5G-Lab Germany der TU Dresden rechnet mit mindestens doppelt so vielen Masten wie derzeit. Wie viele tatsächlich gebaut würden, das hänge von den Auktionskosten und möglichen weiteren Auflagen ab.

Wann steht das Netz in Deutschland?

Wohl kaum vor 2021 – schon weil die Nutzungsrechte der zu versteigernden Frequenzen meist erst ab 2021 gelten. Die ersten 5G-Handys bringen Smartphone-Produzenten wie Samsung und Huawei dieses Jahr auf den Markt – in Deutschland bringen sie allerdings noch nichts.