60 Jahre Auschwitz-Prozess Als Deutschland sein Schweigen brach

Unter den Tätern aus dem Südwesten waren Victor Capesius (ganz links mit Sonnenbrille) und Wilhelm Boger (rechts oben). Foto: dpa

Vor genau 60 Jahren begann der erste Auschwitz-Prozess. Täter, Opfer, Ermittler – viele der damaligen Protagonisten stammten aus dem heutigen Baden-Württemberg.

An diesem Mittwoch jährt sich zum 60. Mal der erste Auschwitz-Prozess. Er sollte die Verbrechen im größten Vernichtungslager der Nazis aufklären und die Angeklagten zur Rechenschaft ziehen. Der international aufsehenerregende Prozess fand in Frankfurt am Main statt – geprägt wurde er von einigen Beteiligte aus dem Südwesten. Neben dem bekannten Namen Capesius war es auch der Zuffenhausener Wilhelm Boger, die „Bestie von Auschwitz“, der auf der Anklagebank saß. Initiiert wurde der Prozess vom gebürtigen Stuttgarter Fritz Bauer, der in seiner Funktion als Hessischer Generalstaatsanwalt diesen Großprozess in Frankfurt haben wollte. Weniger bekannt ist, dass auch auf der Zeugenseite Vertreter aus Göppingen und Salach dabei waren: Herbert Kurz und Rudolf Kauer.

 

Am 4. Dezember 1959 ist der Göppinger Apotheker Dr. Victor Capesius auf dem Weg von der Frühlingstraße zur Marktapotheke am Rathaus. Doch er wird nicht ankommen. An diesem Morgen klicken für den früheren SS-Sturmbannführer die Handschellen, die Vergangenheit holt ihn ein. Das Frankfurter Amtsgericht hatte tags zuvor Untersuchungshaft für Capesius angeordnet. Es besteht Fluchtgefahr.

Höß hatte man 1947 in Polen gehängt

Capesius war ab Februar 1944 im KZ Auschwitz als Lagerapotheker tätig. Er soll dort, zusammen mit dem damals untergetauchten Josef Mengele, an Menschenversuchen, tödlichen Injektionen und Selektionen beteiligt gewesen sein. Die Verwaltung des Giftgases Zyklon B soll ihm obliegt haben.

Im Jahr 1958 war bereits Wilhelm Boger an seinem Arbeitsplatz in Zuffenhausen verhaftet worden. Dem früheren SS-Scharführer wurden nach Aufnahme von Zeugenaussagen Überlebender, allen voran der in Stuttgart lebende Adolf Rögner, zahlreiche Morde und Misshandlungen an Gefangenen in seiner Funktion als Angehöriger der Politischen Abteilung in Auschwitz zur Last gelegt. In der Nachkriegszeit hatte sich Boger nach seiner Verhaftung durch die Alliierten der Auslieferung nach Polen durch Flucht entzogen. Dort drohte ihm in dem Prozess, wie zuvor dem ehemaligen Lagerleiter von Auschwitz, dem Baden-Badener Rudolf Höß, die Todesstrafe. Höß hatte man nach dem Prozess 1947 in Polen gehängt.

Die Strafermittlungen zogen sich über Jahre hin. Dass es zu einem großen Prozess kommen konnte, der die ungeheuerlichen Verbrechen in Auschwitz juristisch aufarbeiten sollte, ist vor allem zwei Männern zu verdanken: Fritz Bauer und dem Generalsekretär des Internationalen Auschwitz-Komitees in Wien, Hermann Langbein, der in Auschwitz als Funktionshäftling galt und als Häftlingsschreiber arbeitete.

„Strafsache gegen Mulka u. a. (4 Ks 2/63)“

Langbein versorgte die Justiz mit Informationen und sachkundigen Hinweisen. Bauer, Sozialdemokrat und Weggenosse Willy Brandts, war nach seiner Rückkehr aus der Emigration in Schweden ein entschiedener Kämpfer gegen das Vergessen. Er machte die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit zu seiner Hauptaufgabe und ließ – auch gegen Widerstände nicht nur aus dem Justizapparat – jede Spur durch junge, unbelastete Staatsanwälte verfolgen, um nationalsozialistische Gewaltverbrecher vor Gericht zu bringen. Hermann Langbein hingegen gelang es, viele Überlebende des Lagers aus ganz Europa zu überzeugen, vor Gericht auszusagen.

Zweifel am Willen der Justiz, für eine gerechte Bestrafung der Täter zu sorgen, wurden laut. War doch bereits 1958 ein größerer Prozess in Ulm, der sogenannte Einsatzgruppenprozess, der die Massenerschießungen der baltischen Juden durch SS-Polizeibataillone behandelte, mit milden Urteilen beendet worden. Doch es gelang: Am 16. April 1963 reichte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen 23 SS-Angehörige am Landgericht Frankfurt ein. Von der Anklage wurden 252 Zeugen benannt, es wurden viele Urkunden als Beweismittel vorgelegt, insgesamt 75 Aktenbände. Die „Strafsache gegen Mulka u. a. (4 Ks 2/63)“ konnte starten. Am 20. Dezember eröffnete der leitende Richter Hans Hofmeyer den Prozess im Frankfurter Römer. 1964 wechselte der Gerichtsort in den größeren Saalbau Haus Gallus. Zu den bekanntesten Angeklagten gehörten neben Boger und Capesius Alfred Klehr, Hans Stark, Oswald Kaduk und besagter Robert Mulka.

Täter beriefen sich auf sogenannten Befehlsnotstand

Bei der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen war der Graben zwischen dem Ausmaß des organisierten Massenmordes an europäischen Juden und einem Mordparagrafen, der für eine Verurteilung individuelle Tatnachweise voraussetzt, ein großes Problem. Das bedeutet: Täter konnten nur dann verurteilt werden, wenn ihnen eine direkte Beteiligung an Morden nachgewiesen werden konnte, was einschließt, dass die Tat ohne Befehl und aus niederen Motiven wie zum Beispiel Rassenhass begangen wurde. Dem stand entgegen, dass sich Täter oft auf den sogenannten Befehlsnotstand oder den „Kommissarbefehl“ beriefen. Letzterer war 1941 vom Oberkommando der Wehrmacht vor dem Russlandfeldzug ausgegeben worden – ein Freibrief, um Politische Kommissare der Roten Armee zu liquidieren.

Als besonders schwierig erwies sich, in der riesigen Maschinerie des Tötens einer einzelnen Person die Hauptverantwortung für eine einzelne Tat nachzuweisen. Wie sollte bewertet werden, wenn SS-Männer, die an der Rampe von Auschwitz-Birkenau Selektionen durchführten, Menschen in den sicheren Tod schickten, aber nicht eigenhändig mordeten? War das Verwalten und Aushändigen von Zyklon B oder tödlichen Phenolspritzen eine relevante Straftat?

Boger hat eigenmächtig Gefangene, auch Frauen und Kinder, umgebracht

Victor Capesius bestritt sogar mehrfach, damit direkt zu tun zu haben oder jemals an Selektionen teilgenommen zu haben. Oder die brutalen Vernehmungen durch Wilhelm Boger, bei denen viele Häftlinge durch Misshandlungen starben? Da kamen die vielen Zeugen ins Spiel. Und es wurde Ungeheuerliches berichtet.

Am 27. Verhandlungstag, am 16. März 1964, trat der Göppinger Landwirt Herbert Kurz als Zeuge auf. Kurz, gebürtiger Wiener, kam nach dem Krieg nach Göppingen. Er war während der NS-Zeit als Häftling in mehreren Lagern. Als Nichtjude und Funktionshäftling genoss er kleinere Privilegien, wurde als Kommandoschreiber für die SS im Stammlager Auschwitz eingesetzt und konnte sich zu mehreren Gebäuden Zutritt verschaffen. Zu seinen Pflichten gehörte auch das Zuführen von Gefangenen in den Vernehmungsblock, in dem Wilhelm Boger sein brutales Regime führte. Dort konnte er beobachten, wie schwer die von ihm gebrachten Häftlinge misshandelt wurden, manche starben kurz darauf. Er gab dies alles vor dem Gericht zu Protokoll und belastete Boger damit schwer. Wilhelm Boger hat demnach nicht nur an Exekutionen teilgenommen, er hat auch eigenmächtig Gefangene, darunter Frauen und Kinder, umgebracht. Auch dafür gab es im Prozess Zeugen.

Hersz Kugelmann sah mit an wie seine Kinder in den Tod geschickt wurden

Von den Anwälten der Angeklagten wurden regelmäßig Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen geäußert. Im Verlaufe des Prozesses wurden insgesamt 359 Zeugen vernommen. Das ganze Grauen und Ausmaß der Vernichtung wurde zu Protokoll gegeben. Doch nicht wenige waren der psychischen Belastung nicht gewachsen. Des Öfteren musste das Gericht unterbrechen, Zeugen brachen in Tränen aus. Psychologischen Beistand, wie es heute üblich ist, gab es damals noch nicht.

Ob es sich um Zeugen wie Filip Müller handelte, der Teil des Sonderkommandos war, das bei den Vergasungen oder dem Verbrennen der Leichen dabei war, Überlebende wie Hersz Kugelmann, der mitansehen musste, wie seine Kinder von der Rampe in den Tod geschickt wurden, alles wurde detailliert geschildert. Für die Zeugen waren die Aussagen besonders belastend – nicht nur, weil sie traumatische Erlebnisse schildern mussten, sondern auch, weil ihre Erinnerungen zum Teil von den Verteidigern und Richtern infrage gestellt wurden. Die Angeklagten ihrerseits leugneten die Existenz der Verbrechen in Auschwitz oft nicht. Sie gaben jedoch häufig an, Erinnerungslücken zu haben, oder bestritten, persönlich an diesen Taten beteiligt gewesen zu sein.

Mord in 475 Fällen

Viel Kopfschütteln lösten die Aussagen eines der Hauptangeklagten, Robert Mulka, aus, der anfänglich behauptete, er habe als Adjutant von Höß das „Schutzhaftlager“ nie betreten, mit den Häftlingen nichts zu tun gehabt. Er sei Chef der Ehrenkompanie, aber ein Kompaniechef ohne eigentliche Befehlsgewalt gewesen. Niemandem habe er etwas getan, er sei schließlich alter Soldat gewesen. Aus dem jungen Staatsanwalt Joachim Kügler brach es daraufhin heraus: „Sie waren kein Soldat, Sie haben einem uniformierten Mordkommando angehört.“

Nach 20 Monaten Verhandlung verkündete der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer am 19. und 20. August 1965 die Urteile. Das Schwurgericht verurteilte sechs Angeklagte, darunter Wilhelm Boger, zu lebenslanger Zuchthausstrafe und einen, Hans Stark, der als Schüler und SS-Unterführer im Dezember 1940 nach Auschwitz versetzt worden war, zur Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe. Diese sieben Angeklagten wurden als Täter verurteilt, denn ihnen konnte zweifelsfrei Mord zwischen fünf und mindestens 475 Fällen (SS-Sanitäter Klehr) nachgewiesen werden. Boger wurde wegen Mordes in mindestens 114 Fällen, Schutzhaftlagerführer Hofmann in 34 und der Rapportführer Kaduk in zwölf Fällen verurteilt. Dem einstigen Häftling und Blockältesten Bednarek wurden 14 Morde angelastet, die er aus Mordlust und gegen den Befehl begangen hatte. Zehn Angeklagte erhielten als Gehilfen Zuchthausstrafen zwischen 14 Jahren (Mulka) und drei Jahren und drei Monaten.

Capesius hat seine Apotheke am Marktplatz in Göppingen weitergeführt

Neun Jahre Zuchthaus hielt das Gericht für den Leiter der Lagerapotheke Capesius für angemessen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Viele Zeugen und Prozessbeobachter waren von dem Urteil enttäuscht. Vor allem die Beihilfe zum Mord wurde demnach zu milde bewertet.

Prof. Mirjam Wenzel, Direktorin des Jüdischen Museums in Frankfurt, betont heute: „Eine Zeitung titelte damals zynisch: ‚Für jeden Mord fünf Minuten Gefängnis‘. Die Urteile sind aus heutiger Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar und absolut unangemessen, es gab ja nur wenige lebenslängliche Strafen. Aber es waren immerhin Urteile. Und das ist ganz entscheidend. Es wurde zum ersten Mal in der Bundesrepublik über Auschwitz geurteilt.“

Und was wurde aus den Beteiligten aus dem Südwesten? Der Stuttgarter Fritz Bauer starb 1968 zu Hause in Frankfurt unter nicht geklärten Umständen. Wilhelm Boger verbüßte bis zu seinem Tod 1977 in Bietigheim-Bissingen seine Haftstrafe. Victor Capesius kam nach insgesamt acht Jahren Haft frei. Er hat seine Apotheke am Marktplatz in Göppingen weitergeführt und starb 1985. Mit ins Grab nahm er auch die Wahrheit über den Verbleib des Zahngoldes der Opfer von Auschwitz. An ihnen soll sich Capesius bereichert haben, es konnte aber nicht eindeutig nachgewiesen werden.

Zum Autor: Hans Hofele, geboren und aufgewachsen in Göppingen, arbeitet beim Hessischen Rundfunk. Victor Capesius ist er als Kind beim Besuch der Marktapotheke in den 1970er Jahren des Öfteren begegnet. Der freundliche Mann im weißen Kittel gab Kindern gerne Traubenzucker.

Die Hölle von Auschwitz

Vernichtungslager
 Das Konzentrationslager Auschwitz befindet sich im heutigen Polen nahe der Stadt Krakau. Die SS betrieb das Lager von 1940 bis zu seiner Befreiung durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Zuerst als Gefangenenlager konzipiert, wurde es nach den Beschlüssen der Wannseekonferenz Anfang 1942 als zentraler Ort der Vernichtung der europäischen Juden, aber auch von Sinti und Roma sowie Kriegsgefangenen umfunktioniert. Adolf Eichmann organisierte den Massenmord mit Zügen von deportierten Menschen aus ganz Europa.

Komplexe
Das KZ Auschwitz wird in drei verschiedene Komplexe unterteilt: Das Stammlager (Auschwitz I), in dem auch die Verhöre und Erschießungen stattfanden, Auschwitz-Birkenau (Auschwitz II), dem größten Komplex, in dem der Massenmord an den Juden durch Vergasungen stattfand, und Monowitz (Auschwitz III), dem Arbeitslager, auf dessen Gelände die Buna und die I. G. Farben ihre Werke hatten. Zwischen 1,1 und 1,5 Millionen Menschen wurden in den Lagern ermordet, 90 Prozent davon waren Jüdinnen und Juden. 

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