Kapitulation
Mit der Kapitulation des Hitler-Regimes am 8. Mai 1945 (Russland gedenkt des Ereignisses am 10. Mai) übernahmen die Siegermächte die Herrschaft in Deutschland. Sie hatten das Staatsgebiet vollständig unter ihrer Gewalt. Amerikaner und Briten hatten zunächst neben Gebieten im Westen (zum Beispiel in Württemberg) auch Thüringen und Teile Sachsens, Mecklenburgs und des späteren Sachsen-Anhalt besetzt. Sie zogen sich später auf das Terrain zurück, aus dem Westdeutschland hervorgehen sollte. Die Sowjetarmee rückte dann über die Elbe vor, räumte Im Gegenzug aber den Westteil Berlins. So entstand neben den vier Besatzungszonen, das von den Alliierten gemeinsam kontrollierte Berlin, das ebenfalls in vier Sektoren geteilt war.
Vom 5. Juni 1945 an lag die Regierungsgewalt über das besiegte Deutsche Reich beim Alliierten Kontrollrat, der seinen Sitz in Berlin hatte. Inwiefern mit der Kapitulation die deutsche Staatlichkeit als solche unterging, ist bis heute umstritten. Völkerrechtler vertreten überwiegend die Ansicht, dass die Kontinuität des Staates gewahrt blieb. So vertrat etwa der württembergische Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, die Ansicht, dass Deutschland der „Substanz nach noch bestehe“, das es aber „desorganisiert“ sei und die Aufgabe bestehe, „es neu zu organisieren“.
Besatzungsherrschaft
Auf der Potsdamer Konferenz, die am 2. August 1945 endete, beschlossen die USA, Großbritannien und Sowjetrussland, die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße polnischer und sowjetischer Hoheit zu unterstellen. Die Außenminister der Siegermächte sollten einen Friedensvertrag vorbereiten. Das setzte die Wiedererrichtung der deutschen Staatlichkeit, nach Auffassung der Westmächte auch freie Wahlen voraus. Leitlinie für die künftige Entwicklung in Deutschland sollten die „vier großen D“ werden: Denazifizierung, Demilitarisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung.
„Eine definitive Teilung Deutschlands gehörte nicht zum Programm der Sieger, die in Potsdam am Konferenztisch saßen“, hält der Historiker Wolfgang Benz fest. Die letztlich doch erfolgte Teilung führt er zurück auf einen „Kreislauf von Misstrauen und Furcht, bei dem jeder Schachzug der einen Seite eine entsprechende Reaktion der Gegenseite bedingte“.
Demokratischer Neubeginn
Abgesehen von Bayern sowie den Hansestädten Bremen und Hamburg entstanden die Länder Westdeutschlands durch einen Zusammenschluss vormals eigenständiger Regionen und ehemaliger Provinzen Preußens – das im Februar 1947 durch den Alliierten Kontrollrat aufgelöst wurde.
Im Mai 1946 fanden in Hessen die ersten freien Kommunal- und Landtagswahlen statt. Am 30. Juni 1946 folgten Württemberg-Baden und Bayern. Ende 1946 erhielt Hessen als erstes Land eine Nachkriegsverfassung. Am 18. Mai 1947 wurde auch in Südbaden und in Württemberg-Hohenzollern gewählt.
Anfang 1947 vereinigten Amerikaner und Briten ihre Besatzungsgebiete zur Bizone, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu erleichtern. US-Außenminister James F. Byrnes drang darauf, Deutschland als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Dazu müssten die Zonengrenzen verschwinden. Die Deutschen müssten schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, ohne fremde Hilfe auszukommen. Diesem Zweck diente auch der im Juni 1947 anlaufende Marshall-Plan, einem Hilfsfonds, dessen Dollar-Milliarden zu etwa einem Zehntel Deutschland zugute kamen. Im März 1948 schloss Frankreich sein Besatzungsgebiet der Bizone an – woraus dann die sogenannte Trizone entstand, die in einem zeitgenössischen Schlager bespöttelt wurde: „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien . . . “
Um den Schwarzhandel einzudämmen, hielten die Westmächte eine Währungsreform für notwendig. So wurde in der Trizone, aus der die Bundesrepublik hervorgehen sollte, am 20. Juni 1948 die Deutsche Mark eingeführt. Als Antwort auf die separate Währungsreform im Westen verhängte die Sowjetunion über eine Blockade der Berliner Westsektoren. Sie begann am 24. Juni 1948. Die Westmächte hielten die Versorgung Berlins mit einer Luftbrücke aufrecht: bis zum 12. Mai 1949 schafften britische und amerikanische Maschinen mit 277 569 Flügen mehr als zwei Millionen Tonnen Hilfsgüter heran.
Auftrag zur Staatsbildung
Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure der Westmächte den Ministerpräsidenten der Länder, die zur Trizone gehörten, die „Frankfurter Dokumente“. Darin waren Leitlinien für einen staatlichen Neubeginn formuliert: Die Teilung in Besatzungszonen sollte rasch überwunden werden, ohne einen zentralisiertes neues Deutsches Reich zu errichten. Der Akzent lag auf einem föderativen Regierungssystem.
Die Ministerpräsidenten antworteten mit den „Koblenzer Beschlüssen“: Ihrer Ansicht nach bedurfte es keiner neuen Staatsgründung, sondern lediglich einer Neuorganisation Deutschlands. Sie betonten den provisorischen Charakter Westdeutschlands. Deshalb wollten sie auch keine neue Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz, das später durch eine gemeinsame deutsche Verfassung abgelöst werden sollte. Über dieses Grundgesetz sollte auch keine vom Volk gewählte Konstituante, sondern ein von den Landtagen bestimmter „Parlamentarischer Rat“ entscheiden.
Westdeutschland
Ein Expertenrat hat im Sommer 1948 auf der bayrischen Insel Herrenchiemsee einen Entwurf für das Grundgesetz erarbeitet. Dessen Details wurden vom 1. September 1948 an in 59 öffentlichen Sitzungen des Parlamentarischen Rates erörtert. Der Rat tagte in Bonn, womit aber keine Entscheidung über die künftige Hauptstadt Westdeutschlands vorweggenommen sein sollte.
Am 8. Mai 1949 stimmten 53 der 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates für das Grundgesetz. Neben zwei Kommunisten votierten auch Vertreter des katholischen Zentrums, der nationalkonservativen Deutschen Partei und der CSU dagegen. Am 12. Mai 1949 genehmigten die alliierten Militärgouverneure das Grundgesetz.
In den Tagen danach ratifizierten es die Parlamente von zehn Westländern – nur der bayrische Landtag lehnte es mehrheitlich ab, weil es den Skeptikern zu zentralistisch erschien. Der Freistaat erkannte die gemeinsame Verfassung dennoch als rechtsverbindlich an. So konnte das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft treten.
Der neue Staat im Westen hatte damit ein rechtliches Fundament. Seine Organe begannen sich mit der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag jedoch erst Wochen später zu formieren. Die Wahl fand am 14. August 1949 statt. Im Gegensatz zu allen späteren Bundestagswahlen hatten die Bürger nur eine Stimme. Dem ersten Bundestag gehörten 410 Abgeordnete an, darunter 402 Abgeordnete mit vollem und acht Berliner Abgeordnete mit eingeschränktem Stimmrecht. Das beste Ergebnis hatte die SPD mit 29,2 Prozent, gefolgt von CDU (25,2) und CSU (5,8). Elf Parteien schafften den Einzug ins Parlament, zudem drei parteilose Abgeordnete.
Der Deutsche Bundestag trat erstmals am 7. September 1949 zusammen. Am 12. September 1949 wählte die Bundesversammlung den ersten Bundespräsidenten: den Liberalen Theodor Heuss, gebürtig im württembergischen Brackenheim. Heuss konnte sich gegen sechs Konkurrenten durchsetzen, unter ihnen der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher. Am 15. September 1949 wählte der Bundestag den früheren Oberbürgermeister von Köln, Konrad Adenauer, zum Bundeskanzler. Adenauer, Vorsitzender der gemeinsamen Fraktion von CDU und CSU, erhielt im ersten Wahlgang exakt die mindestens benötigte Zustimmung von 202 der 402 stimmberechtigten Abgeordneten. Die Union bildete eine gemeinsame Regierungskoalition mit der nationalkonservativen Deutschen Partei, die im Bundestag 17 Sitze hatte. Die Konstituierung des neuen Staates kam am 20. September 1949 mit dem Amtsantritt des Bundeskabinetts zum Abschluss.