75 Jahre Grundgesetz Wie Deutschland wieder zu einer Demokratie wird

Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, unterzeichnet am 23. Mai 1949 das Grundgesetz. Foto: AP/HDG Bonn

Mit dem Grundgesetz wird Deutschland vor 75 Jahren wieder zu einer Demokratie. Wie kommt es zu dieser Verfassung, die nur als Provisorium gedacht war? Wer entscheidet darüber und welchen Einfluss haben die Alliierten?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Es waren schwere Zeiten: Deutschland lag in Trümmern, war von ausländischem Militär besetzt, in vier Zonen zerteilt. Dennoch tönt der Soundtrack bisweilen fidel. Im Dezember 1948 spielen die Radios einen neuen Schlager: „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“, lautet der Refrain. Damit nimmt der Komponist Karl Berbuer seine Landsleute in den westlichen Besatzungszonen auf die Schippe. Amerikaner und Briten hatten die von ihnen kontrollierten Gebiete Monate zuvor zu einer Bizone vereint.

 

Gemeinsam mit dem französischen Besatzungsgebiet formieren sie später die Trizone, in der im Sommer 1948 auch eine neue Währung eingeführt wird: die D-Mark. Das sind die ersten Schritte hin zu einem neuen Staat. Dafür sollen die elf Ministerpräsidenten der Trizone eine Verfassung ausarbeiten lassen. Die alliierten Militärgouverneure, Repräsentanten der Macht im besetzten Deutschland, weisen sie dazu am 1. Juli 1948 formell an.

Warum keine Verfassung? Die Begeisterung auf deutscher Seite hält sich zunächst in Grenzen. Die Ministerpräsidenten wollen mit einer Verfassung für Westdeutschland nicht die fortschreitende Teilung Deutschlands zementieren. Sie pochen darauf, das „zu schaffende Gebilde“ dürfe nicht den „Charakter eines Staates“ haben. Der Anstoß für die künftige Bundesrepublik kommt jedenfalls „nicht von den Deutschen, sondern von den Westmächten“, so der Historiker Oliver Haardt. Gleichwohl, betont sein Kollege Michael Feldkamp, soll „der Eindruck einer Einflussnahme durch die Alliierten unbedingt vermieden werden“.

Wer schreibt das Grundgesetz? Um der deutschen Teilung keinen Vorschub zu leisten, soll (anders als 1919 zu Beginn der Weimarer Republik) auch keine Nationalversammlung einberufen werden, welche die Verfassung beschließt. Die Ministerpräsidenten installieren zunächst ein Expertengremium, das im August 1948 auf der bayrischen Insel Herrenchiemsee einen Entwurf ausarbeitet. Vor allem die Sozialdemokraten pochen darauf, dass es sich dabei allenfalls um ein „Verwaltungsstatut“ oder ein „vorläufiges Grundgesetz“ handele. Der württembergische SPD-Politiker Carlo Schmid, einer der Verfassungsväter, verwahrt sich dagegen, unter Besatzungsherrschaft eine „Verfassung der Unfreiheit“ zu schaffen. Die Militärgouverneure akzeptieren schließlich, dass ein „Parlamentarischer Rat“, dessen Mitglieder von den Landtagen benannt werden, die provisorische Verfassung ausbuchstabiert.

Da die Ministerpräsidenten sich zuvor in der französischen Zone getroffen hatten und der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee in der amerikanischen Zone tagt, soll für den Parlamentarischen Rat ein Ort in der britischen Zone gefunden werden. Die Wahl fällt auf Bonn. Damit ist auch eine Vorentscheidung für den künftigen Regierungssitz des neu zu gründenden Westdeutschlands gefallen – zuvor hatte auch Stuttgart Interesse bekundet.

Nur vier der 65 Parlamentarischen Räte sind Frauen. CDU und SPD sind gleich stark vertreten. Sie verständigen sich darauf, den langjährigen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer (CDU) mit dem Vorsitz zu betreuen. Von dem Liberalen Theodor Heuss, der später Bundespräsident wird, ist allerdings der Satz überliefert, Adenauer habe „kein Komma“ zum Grundgesetz beigesteuert. In Detailfragen führt der Sozialdemokrat Schmid Regie. Er leitet den einflussreichen Hauptausschuss.

Wie nehmen die Alliierten Einfluss? Die Schöpfer des Grundgesetzes sollen Regeln für eine „Regierungsform des föderalistischen Typs“ schaffen. So lautet eine zentrale Vorgabe der Alliierten. In diesem Sinne intervenieren sie mehrfach. Sie hätten „erheblichen Einfluss auf das Grundgesetz genommen“, bilanziert der Historiker Feldkamp, allerdings „kann man nicht von einem Diktat sprechen“.

So urteilt auch sein Kollege Norbert Frei. Er umschreibt die Rolle der Siegermächte als „besondere Mischung aus Ansporn und Aufsicht, Ermöglichung und Ermutigung“. Der Berliner Journalist Christian Bommarius kommt in seiner „Biographie“ des Grundgesetzes zu dem Schluss: „Zwar ist der Parlamentarische Rat frei und unabhängig in seinen Entscheidungen, aber frei und unabhängig ist er nur unter dem Regiment und unter der Observation der westlichen Siegermächte.“ Der Liberale Thomas Dehler, Mitverfasser des Grundgesetzes, sagt damals: „Wir sind keine Beauftragten der Besatzungsmächte und werden es nicht sein.“

Am Ende akzeptieren die Alliierten, dass die von ihnen erwünschte Verfassung tatsächlich nur „Grundgesetz“ heißt und dieses nicht durch eine Volksabstimmung, sondern durch eine Ratifizierung in den Landtagen Rechtskraft erlangt. Zudem geben sie sich mit einer nach ihrer Auffassung nur ungenügenden Finanzausstattung der Länder zufrieden – was bis heute ein Streitpunkt geblieben ist.

Wie tritt das Grundgesetz in Kraft? Die zeitgenössische Presse feiert den 25. April 1949 als „Geburtsstunde des westdeutschen Staates“. An diesem Tag erteilen die Militärgouverneure ihr Plazet zum Grundgesetz. Die finale dritte Lesung im Parlamentarischen Rat erfolgt in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai. Die Schlusssitzung ist am 23. Mai. Da stimmen 63 der 65 Räte zu – nur die zwei Kommunisten sind dagegen.

In fast allen Landtagen wird das Grundgesetz gebilligt. Der Bayerische Landtag lehnt es mehrheitlich ab, beschließt aber, falls zwei Drittel der deutschen Länder es akzeptieren, werde „die Rechtsverbindlichkeit dieses Grundgesetzes auch für Bayern anerkannt“. Somit tritt es um Mitternacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 in Kraft.

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