Filderstadt - Das Schlimmste ist die ständige Ungewissheit. Seit bald sieben Jahren fragt sich Ursula Pfeffer von früh bis spät und auch, wenn sie wieder einmal die halbe Nacht wach liegt: Wo soll das alles enden? „Als Willy noch lebte, hatte ich wenigstens jemanden an meiner Seite, der diese Angst mit mir teilte“, sagt sie. Vor vier Jahren ist ihr Mann im Haus gestürzt, er kam in die Klinik – und nicht mehr lebend heraus. Sein Herz hatte einfach aufgehört zu schlagen. Vielleicht der Stress. Seither kämpft Ursula Pfeffer allein gegen die Feinde von nebenan. Momentan sieht es düster für sie aus: Das Landgericht hat die Witwe zu 111 767,10 Euro Schadenersatz verurteilt. Und das bloß, weil sie und ihr Mann vor 36 Jahren einen Baum in ihrem Garten gepflanzt haben.
Ursula Pfeffer sitzt am Esstisch ihres Reiheneckhauses in Filderstadt-Plattenhardt und erzählt ihre Version einer ungewöhnlichen Geschichte. „Ich bin das Opfer eines Enkeltricks“, sagt die 82-Jährige. „Meine Nachbarn wollen auf meine Kosten ihr Haus sanieren.“ Vor Ursula Pfeffer liegt ein Stapel mit Gerichtsunterlagen, zig Seiten voller geologischer und juristischer Feinheiten, die sich größtenteils nicht mit ihren Ausführungen decken. Der Sachverhalt ist komplex. Laut dem Urteil stand bis 2019 in Ursula Pfeffers Garten eine Atlaszeder – 18 Meter hoch, Stammdurchmesser 42 Zentimeter –, die extrem durstig war. Im Laufe der Zeit trocknete der Tonboden rings um den Baum aus und schrumpfte wie ein Fleischstück in der Pfanne. Als Folge dieses schleichenden Prozesses entstanden im Reihenhaus von Ursula Pfeffers direktem Nachbarn klaffende Risse in den Wänden. „Wenn das stimmen würde, hätte jedes zweite Haus in Plattenhardt Risse“, sagt Ursula Pfeffer kopfschüttelnd.
Sparen für das Eigenheim
Außer von ihrer Tochter, die unter einer Nervenkrankheit leidet und seit Langem arbeitslos ist, bekommt sie selten Besuch. Ursula Pfeffer freut sich, wenn ihr jemand ein paar Stunden zuhört. Für den Gast hat sie süße Stückchen und einen Hefezopf besorgt. „Greifen Sie zu“, sagt sie, „das muss alles weg.“ Ihre Lebensgeschichte beginnt sie ganz vorne. 1939 wird sie mitten in Stuttgart geboren, die Bombenangriffe übersteht sie mit ihrer Mutter in einem Keller. Nach der Lehre heiratet sie Willy und bezieht mit ihm eine Dreizimmerwohnung in Untertürkheim. Er schafft bei Kodak, sie halbtags bei der Telekom. 1980 kauft das Ehepaar für 360 000 Mark das Reiheneckhaus in Plattenhardt: Erstbezug, vier Zimmer, 140 Quadratmeter Wohnfläche, Terrasse. „Danach sind wir zehn Jahre lang nicht mehr in den Urlaub gefahren, weil wir jeden Pfennig dafür gebraucht haben, die Schulden abzuzahlen.“
Noch heute sieht vieles bei Ursula Pfeffer so aus wie vor 40 Jahren: die Schrankwand Eiche rustikal, die Stereo-Kompaktanlage von Grundig, die braunen Kacheln im Bad. „Mein Mann und ich haben uns hier sehr wohlgefühlt“, sagt sie. „Das war unser Nest.“
Den winzigen Gartenstreifen zur Straße hin haben die Pfeffers mit Büschen und einer Koniferenhecke bepflanzt, damit man ihnen nicht ins Wohnzimmer schauen kann. 1985 kam ein junges Bäumchen als zukünftiger Schattenspender hinzu, Ursula und Willy Pfeffer setzten es eigenhändig ein. Niemand hatte sie damals gewarnt, dass die schnell wachsende Atlaszeder mit ihren bis zu vier Meter tiefen Pfahlwurzeln mit der Zeit das Erdreich verwüsten könnte.
Der Streit beginnt im Sommer 2015
Die Pfeffers wohnen in Nummer 2. Im Mittelhaus neben ihnen, Nummer 2/1, wechseln zunächst häufig die Mieter, ehe 2006 neue Eigentümer einziehen: das Ehepaar D. mit seinen Töchtern. Jahrelang kommen die beiden Familien gut miteinander klar, Herr D. mäht sogar manchmal den Vorgarten der Pfeffers und bekommt als Dankeschön eine Schachtel Pralinen geschenkt.
Im Sommer 2015 steht Herr D. unvermittelt mit einem fremden Mann vor Pfeffers Haustür. Sein Begleiter, erklärt D., sei Geologe und habe in seinem Auftrag festgestellt, dass die Atlaszeder in ihrem Garten für Schäden an seinem Haus verantwortlich sei. Der Baum müsse sofort weg. Ursula Pfeffer entgegnet: „Kommt überhaupt nicht infrage!“
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Ursula Pfeffer ist bis heute felsenfest davon überzeugt, dass ihre Atlaszeder als Sündenbock für etwas herhalten soll, das in Wahrheit ganz andere Ursachen hat. Das Ehepaar D. hat in seinem Reihenhaus eine tragende Wand rausgerissen, zudem gab es einen Wasserrohrbruch. Aber vor allem, sagt Ursula Pfeffer: An ihren eigenen Wänden gebe es keine Risse, obwohl der Baum doch direkt vor ihrer Terrasse stand.
Die Macht der Gutachter
All das sei zwar unstrittig, erklärt der gerichtlich bestellte Gutachter Thomas Benz. Dennoch stehe es für ihn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass die für die Schäden maßgebliche Bodenschrumpfung allein auf die Atlaszeder und die umgebende Hecke von Frau Pfeffer zurückzuführen sind“. Benz hat entlang der sechs Reihenhäuser Sondierbohrungen vorgenommen und festgestellt, dass „der Feuchtigkeitsgehalt in dem schrumpfempfindlichen Tonboden von Ost nach West, wo der Baum stand, kontinuierlich abnimmt“. Da die Häuser 2 und 2/1 auf einem gemeinsamen Fundament stehen, sind sie beide um bis zu sechs Zentimeter in Richtung der Atlaszeder gekippt. „Solche Gebäudeschäden treten immer häufiger auf“, sagt der Sachverständige. „Das hängt auch mit dem Klimawandel und den trockenen Sommern der letzten Jahre zusammen.“
Die Macht von Gutachtern ist gewaltig, ihre Einschätzungen können Existenzen retten oder zerstören. In der Regel folgen deutsche Gerichte ihren Bewertungen – so auch in diesem Fall. Doch ist ein Geologe überhaupt befähigt, einen Baum als alleinigen Täter zu überführen? „Selbstverständlich nicht“, sagt Volker Kugel, Direktor des Blühenden Barocks und bekanntester Gartenexperte im Land. „Ich finde es seltsam, dass das Gericht kein zusätzliches Gutachten von einem Botaniker angefordert hat.“ Eine Atlaszeder gehöre zwar seiner Meinung nach wegen ihrer riesigen Krone nicht vor ein Reihenhaus, sondern in einen Park. Aber dass diese Baumart den Boden so sehr austrocknen könne, dass Senkungen entstehen, hält Kugel für abwegig: „Ich lese jeden Monat vier Fachzeitschriften und bin noch nie auf dieses Problem gestoßen.“ Vielmehr werde die ursprünglich in Nordafrika beheimatete Atlaszeder mittlerweile hierzulande ausdrücklich für wasserarme Standorte empfohlen.
Warum ist der Streit eskaliert?
Dass unterschiedliche Fachleute zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, macht Zivilverfahren für Kläger und Beklagte unberechenbar. Vergleichbare Fälle enden daher meistens mit einer gütlichen Einigung: Wer will sich schon dem Stress eines jahrelangen Rechtsstreits aussetzen?
Warum der Nachbarschaftsstreit in Plattenhardt eskaliert ist, lässt sich nicht vollständig rekonstruieren, weil die Eheleute D. auf Anraten ihrer Anwältin schweigen. Klar ist, dass Ursula Pfeffer nie bereit war, klein beizugeben. So ließ sie die Atlaszeder erst fällen, als sie vor zwei Jahren durch einen Gerichtsbeschluss dazu gezwungen worden war. „Seither gibt es in meinem Garten keine Vögel und Eichhörnchen mehr“, sagt sie. „Dabei habe ich die Tiere immer so gern vom Sofa aus beobachtet.“
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Mehrfach wurde die Rentnerin von Herrn D. angezeigt. Sie soll sein Auto zerkratzt haben. „Das stimmt nicht“, sagt sie. Dass sie die Familie D. einmal als „Lumpenpack“ beschimpft und ein anderes Mal nach Herrn D. gespuckt hat, gibt sie hingegen zu. Die Strafverfahren wurden mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Dafür kam Ursula Pfeffer die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit ihren Nachbarn bereits teuer zu stehen: Rund 60 000 Euro hat sie für Anwälte, Gerichtskosten und ein privates Gegengutachten durch den Tüv Süd bezahlt. „Das Geld war meine Altersvorsorge.“
Moralische Stütze
Ursula Pfeffer hat sich an alle möglichen Stellen gewandt, um Hilfe zu bekommen: an den Oberbürgermeister, den Eigentümerverein Haus & Grund, die Architektenkammer, den Naturschutzbund – alles für die Katz. Am Ende stärkte ihr nur Johannes Jauch den Rücken. Den 76-Jährigen kennt man in Plattenhardt als Macher und Kümmerer. Er ist im Vorstand des Vereinsrings aktiv, der das Leben im Ort mit dem Weihnachtsmarkt, dem Straßenfest oder dem Maibaumaufstellen bereichert. Auch mit dem Seniorennachmittag, der Migrationsarbeit, dem Sommerferienprogramm oder der FDP-Fraktion im Gemeinderat, der er lange angehörte, ist sein Name verbunden. Jauch wohnt nur hundert Meter von den Reihenhäusern weg, er kennt die beiden zerstrittenen Parteien. Das Ehepaar D. und dessen Töchter sind aus seiner Sicht „eine normale Familie“. Ursula Pfeffer beschreibt er als „seelengute Frau, die durch diese Tragödie total verbittert geworden ist“. Jauch hat sie zu der Verhandlung am Landgericht begleitet – „als moralische Stütze“, wie er sagt. Und er hat ihr das für sie desaströse Urteil detailliert erläutert. „Frau Pfeffer tut mir unheimlich leid“, sagt er. „Die alte Dame ist mit der Situation völlig überfordert.“
Die Beklagte Pfeffer, so hat es die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich festgestellt, trifft keine Schuld. Sie konnte nicht voraussehen, dass ihre Atlaszeder einen Schaden von mehr als 100 000 Euro verursacht. Dass sie dennoch dafür haften muss, ergibt sich aus Paragraf 906, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Demnach kann ein Nachbar „einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen“, wenn er „über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird“. Aus diesen dürren Worten folgt nach Auffassung der 11. Zivilkammer, dass das Ehepaar D. nicht nur die Sanierung ihres Reihenmittelhauses von Ursula Pfeffer bezahlt bekommen muss, sondern dass sie auch für sämtliche Folgekosten aufkommen muss: Wertminderung der Immobilie, Hotelübernachtungen während der Bauarbeiten und so weiter. Ihre Haftpflichtversicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren. Sie beruft sich auf eine Klausel im Kleingedruckten, wonach „Senkungen von Grundstücken“ vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Wie geht es weiter?
Wenn Ursula Pfeffer könnte, wäre sie längst weggezogen. Doch wie soll sie ihr Eigenheim loswerden, das erwiesenermaßen schief auf dem ausgetrockneten Tonboden steht? Und selbst wenn sich ein Käufer finden würde: Als 82-jährige Witwe hätte sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt kaum eine Chance, eine passende Bleibe für den Lebensabend zu finden. Notgedrungen harrt Ursula Pfeffer in ihrem Reiheneckhaus aus, Wand an Wand mit ihren Feinden, und hofft, dass doch noch ein Wunder geschieht.
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Sie kämpft weiter, auch wenn die Anwaltshonorare ihre letzten Ersparnisse auffressen. Die Berufungsverhandlung ist für den 8. Februar am Oberlandesgericht Stuttgart angesetzt. Sollte sie den Prozess gewinnen, sagt Ursula Pfeffer, werde sie daheim einen Piccolo öffnen und das Sektglas zum gerahmten Bild ihres Mannes Willy erheben. Und wenn nicht? Würde womöglich ihr Haus zwangsversteigert und ihre Rente bis zum Existenzminimum verpfändet. „Das wäre dann mein Ende.“