"FCKGRN"-Aufkleber auf dem Handy Heilbronner Stadtrat zeigt Polizisten an

, aktualisiert am 08.05.2025 - 08:34 Uhr
Das Handy des Polizisten hat einen Aufkleber, auf dem deutlich lesbar die Buchstaben „FCKGRN“ stehen. Foto: Die PARTEI Heilbronn

Ein Heilbronner Polizist bekommt wegen eines politischen Aufklebers Ärger. Ein Stadtrat hat Anzeige gegen den Beamten erstattet.

Ein Foto und eine Anzeige beschäftigen das Heilbronner Polizeipräsidium und fortan auch die Staatsanwaltschaft. Das Foto zeigt einen Streifenbeamten im Einsatz, in Dienstkleidung, fotografierend. Sein Handy hat einen Aufkleber, auf dem deutlich lesbar die Buchstaben „FCKGRN“ stehen. Sie sind die Abkürzung für „Fuck Grüne“ und werden laut Anzeige als „Scheiß-Grüne“ gelesen: „Solche Aufkleber werden vor allem über einschlägig rechtsextreme Versandhäuser vertrieben.“

 

Begründung: „Verletzung der politischen Neutralitätspflicht“

Anzeigeerstatter ist der Heilbronner Stadtrat Alexander Wezel von „Die Partei“, als Einzelstadtrat ist er assoziiert mit der Grünen-Fraktion im Heilbronner Gemeinderat. In der Anzeige benennt er Ort, Datum und Anlass für das Foto. Sein Vorgehen begründet er damit, dass „die öffentliche Zurschaustellung einer derartigen politischen Botschaft durch einen Polizeibeamten im Dienst“ aus seiner Sicht „eine Verletzung der politischen Neutralitätspflicht darstellt.“ Er erkennt einen „begründeten Verdacht, dass durch dieses Verhalten das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Neutralität der Polizei beeinträchtigt wird.“

Gemäß Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), sind Beamte verpflichtet bei ihrer Amtsausübung Zurückhaltung hinsichtlich politischer Äußerungen zu wahren: „Beamtinnen und Beamte dienen dem Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. (...) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt“, heißt es in Paragraf 33 des Gesetzes. Das Heilbronner Präsidium bestätigte den Eingang der Anzeige und informierte über die dortige Reaktion, nachdem sie zuvor Sorge getragen hatte, dass der Beschuldigte „nicht durch die Zeitung“ von der Anzeige erfahren sollte. Auch hier beruft man sich auf den Paragrafen 33 und bestätigt den „Anfangsverdacht einer entsprechenden Dienstpflichtverletzung“. Polizeipräsident Frank Spitzmüller habe „wegen Verdachts des Dienstvergehens ein Verfahren eingeleitet und die Staatsanwaltschaft darüber in Kenntnis gesetzt“. Die Frage der Strafbarkeit unterliege nun der staatsanwaltschaftlichen Prüfung.

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