Zur Finanzierung eines Corona-Rettungsschirms in der Pflege müssen Privatversicherte ein Jahr lang einen Zuschlag zahlen. Die Branche empfindet das als ungerecht.

Stuttgart - Den rund neun Millionen privat Kranken- und Pflegeversicherten in Deutschland flattert dieser Tage Post ins Haus. Ihre Versicherungen weisen sie auf den Coronazuschlag in der Pflegeversicherung hin, den sie befristet im gesamten Jahr 2022 zahlen müssen: 3,40 Euro im Monat für Normalversicherte und 7,30 Euro im Monat für beihilfeberechtigte Beamte und ihre Angehörigen – also Jahressummen von 41 Euro beziehungsweise 88 Euro. Die Debatte sei in den sozialen Medien „sehr präsent“, heißt es beim Verband der Privaten Krankenversicherung PKV. Vereinzelt flackern empörte Meldungen auf: „Ist das verfassungsrechtlich erlaubt?“, fragt ein User auf Twitter. Der Hintergrund des Zuschlags ist eine Rechnung über 550 Millionen Euro, mit der der Bund den Anteil der privaten Pflegekassen am Rettungsschirm in der Pflege beziffert. Mit ihm waren Mehrkosten für die coronabedingte Minderbelegung in Pflegeheimen, Coronatests und zusätzliches Pflegepersonal abgefedert worden.