Ab dem 01. Oktober wird es eine Neuerung im Infektionsschutz zur Anzahl der Impfdosen für eine vollständige Impfserie geben.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Gilt man mit zwei Impfungen als vollständig geimpft?

Bislang schon. Aber nicht mehr lange. Der Status „vollständig geimpft“ ist in Deutschland nur noch bis einschließlich dem 30. September mit zwei Impfungen oder einer Impfung und Genesung zu erreichen. Denn ab dem 01. Oktober 2022 tritt eine Neuerung in § 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, die drei Impfungen für eine vollständige Impfserie vorschreibt. Die dritte Impfung muss außerdem mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein.

 

Mit zwei Impfungen gilt man ab Oktober nur noch als vollständig geimpft, wenn man zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Genesung vor der ersten Impfung: Als Nachweis wird ein positiver Antikörpertest benötigt, der vor der ersten Impfung durchgeführt wurde.
  • Genesung nach der ersten Impfung: Als Nachweis wird ein Genesenennachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) aus der Zeit vor der zweiten Impfung benötigt.
  • Genesung nach der zweiten Impfung: Als Nachweis wird ein Genesenennachweis (PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) aus der Zeit nach der zweiten Impfung, der mehr als 28 Tage alt ist, benötigt.

Vierte Impfung bislang nur für Risikogruppen

Da die dritte Impfung ab dem 01. Oktober 2022 als Abschluss der Impfserie gelten wird und nicht mehr als Booster, stellt sich die Frage, ob dann zusätzlich eine erneute Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) nötig sein wird. Bislang ist davon aber nicht die Rede.

Die vierte Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand heute nur bestimmten Risikogruppen empfohlen. Darunter fallen Menschen über 70 Jahren, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren oder Angestellte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

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Viele Fragen bleiben offen

Inwiefern sich die Änderung im Infektionsschutzgesetz zum Oktober zu der Anzahl der Impfungen für eine vollständige Impfserie auf unser alltägliches Leben im Herbst und Winter auswirken wird, bleibt abzuwarten. Ob es erneute Zugangsbeschränkungen mit Impfnachweisen geben wird, ist noch völlig unklar.

Auch ob dann wieder unterschiedliche Regelungen mit 3G, 2G oder 2G+ umgesetzt werden, ist fraglich. Überhaupt kann man im Moment nicht sagen, ob die Situation im Herbst solche Maßnahmen rechtlich noch mal zulassen wird.